hier: Eingabe Nr. 33/2014 vom Deutschen Kinderschutzbund e. V.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Eingabe des
Kinderschutzbundes zu.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt jeweils ein Spielgerät
„Windsurfer“ bei den Standorten 5 und 6 und ein Spielgerät „Merk dir was“ am
Standort 1 aufstellen zu lassen.
Sachdarstellung :
Der Deutsche Kinderschutzbund möchte aus zweckgebundenen Spenden auf der
Rheinpromenade zwischen der Stadtplatte und dem Rheinpark insgesamt drei Spielgeräte anschaffen und
installieren.
Es soll zweimal die bewegliche Variante des Windsurfer der Fa. Conlastic
(Platzbedarf ohne Einbauten, Durchmesser 3,80 m) und einmal das Gerät „Merk dir
was“ von der Fa. Richter (Platzbedarf ohne Einbauten, empfohlene Platzfläche, 3
x 2 m) aufgestellt werden.
Es wurden zusammen mit Vertreterinnen des Deutschen
Kinderschutzbundes insgesamt sechs
mögliche Standorte auf dem o. g. Abschnitt der Rheinpromenade ausgewählt und
anschließend einer nähergehenden Prüfung unterzogen.
Nach der Beteiligung der Feuerwehr (auch im Namen des THW´s), die WiFö
(Veranstaltungen auf der Promenade), dem Deichverband und dem Ordnungsamt
(Sondernutzungsflächen der Gastronomen) entfielen insgesamt drei der sechs
Standorte.
Weitere alternative Standorte waren nicht ersichtlich.
Die übriggebliebenen Standorte lauten wie folgt:
Standort 1 Zw. Hausnr. 18 und
17
Platz nur für das Gerät „Merk dir was“ ausreichend
Standort 2 Zw. Hausnr. 18 und
17
Platz nur für das Gerät „Merk dir was“ ausreichend
Standort 5 Vor Hausnr. 7
Platz für jeweils eins der beiden Geräte vorhanden
Standort 6 Vor Hausnr. 3
Platz für beide Geräte vorhanden
Es wird empfohlen jeweils ein Gerät des Windsurfers an den Standorten 5
und 6 und am Standort 1 ein „Merk dir was“ aufstellen zu lassen.
Die Spielgeräte werden vom Kinderschutzbund beschafft und die Montagekosten
übernommen. Die Montage wird von den Kolpingwerken erbracht.
Die Tiefbauarbeiten übernimmt die KBE unentgeltlich.
Die Optik und die Materialien (Edelstahl, Lärchenholz) der Spielgeräte
fügen sich gut in die städtebaulichen Ausrüstungsgegenstände der Rheinpromenade
ein.
Ein Fallschutz ist bei beiden Geräten nicht erforderlich, so dass die
Pflasterung an die Geräte an gearbeitet werden kann.
Die Geräte sollen in diesem Frühjahr aufgestellt werden.
Eine Deichaufsichtliche Genehmigung ist noch erforderlich. Eine positive
Vorprüfung ist erfolgt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2 und 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter