Betreff
Spielgerät an der Rheinpromenade,
hier: Eingabe Nr. 33/2014 vom Deutschen Kinderschutzbund e. V.
Vorlage
05 - 16 0289/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Eingabe des Kinderschutzbundes zu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt jeweils ein Spielgerät „Windsurfer“ bei den Standorten 5 und 6 und ein Spielgerät „Merk dir was“ am Standort 1 aufstellen zu lassen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Deutsche Kinderschutzbund möchte aus zweckgebundenen Spenden auf der Rheinpromenade zwischen der Stadtplatte und dem Rheinpark  insgesamt drei Spielgeräte anschaffen und installieren.

Es soll zweimal die bewegliche Variante des Windsurfer der Fa. Conlastic (Platzbedarf ohne Einbauten, Durchmesser 3,80 m) und einmal das Gerät „Merk dir was“ von der Fa. Richter (Platzbedarf ohne Einbauten, empfohlene Platzfläche, 3 x 2 m) aufgestellt werden.

 

Es wurden zusammen mit Vertreterinnen des Deutschen Kinderschutzbundes  insgesamt sechs mögliche Standorte auf dem o. g. Abschnitt der Rheinpromenade ausgewählt und anschließend einer nähergehenden Prüfung unterzogen.

 

Nach der Beteiligung der Feuerwehr (auch im Namen des THW´s), die WiFö (Veranstaltungen auf der Promenade), dem Deichverband und dem Ordnungsamt (Sondernutzungsflächen der Gastronomen) entfielen insgesamt drei der sechs Standorte.

Weitere alternative Standorte waren nicht ersichtlich.

 

Die übriggebliebenen Standorte lauten wie folgt:

 

Standort 1       Zw. Hausnr. 18 und 17          

Platz nur für das Gerät „Merk dir was“ ausreichend

 

Standort 2       Zw. Hausnr. 18 und 17

Platz nur für das Gerät „Merk dir was“ ausreichend

 

Standort 5       Vor Hausnr. 7

Platz für jeweils eins der beiden Geräte vorhanden

 

Standort 6       Vor Hausnr. 3

Platz für beide Geräte vorhanden

 

Es wird empfohlen jeweils ein Gerät des Windsurfers an den Standorten 5 und 6 und am Standort 1 ein „Merk dir was“ aufstellen zu lassen.

 

Die Spielgeräte werden vom Kinderschutzbund beschafft und die Montagekosten übernommen. Die Montage wird von den Kolpingwerken erbracht.

Die Tiefbauarbeiten übernimmt die KBE unentgeltlich.

 

Die Optik und die Materialien (Edelstahl, Lärchenholz) der Spielgeräte fügen sich gut in die städtebaulichen Ausrüstungsgegenstände der Rheinpromenade ein.

 

Ein Fallschutz ist bei beiden Geräten nicht erforderlich, so dass die Pflasterung an die Geräte an gearbeitet werden kann.

Die Geräte sollen in diesem Frühjahr aufgestellt werden.

 

Eine Deichaufsichtliche Genehmigung ist noch erforderlich. Eine positive Vorprüfung ist erfolgt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.2 und 5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter