Betreff
Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz),
hier: Berichterstattung und Maßnahmen
Vorlage
04 - 16 0294/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

 

Bericht über die Entscheidung zur Einrichtung eines weiteren Familienzentrums

 

In der letzten Sitzung des JHA am 08.01.2015 wurde unter TOP 5 berichtet, dass im Jugendamt eine Klärung der weiteren Vorgehensweise erfolgt. Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wurde der Stadt Emmerich am Rhein kein weiteres Familienzentrum zugewiesen. Es erfolgte eine Verrechnung mit der Vorgriffslösung für das Ev. Familienzentrum. Generell besteht nach wie vor Interesse an einem 5. Familienzentrum, allerdings muss festgehalten werden, dass für den Fall, dass es eine Sonderzuweisung gibt, mit einer Entscheidung erst Ende Juni 2015 gerechnet werden kann. Dies würde für die Beteiligten eine sehr kurze Planungszeit bedeuten, so dass kein Antrag auf Sonderzuweisung gestellt wird. Es ist fraglich, ob ein zweites Mal eine Sonderentscheidung erfolgt.

 

Es bleibt abzuwarten, ob für das Kindergartenjahr 2016/2017 ein weiteres Kontingent zugewiesen wird.

 

 

 

Bericht über das Ergebnis des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delfin 4 (2014)

 

Die vom Bildungsbüro gefertigte Zusammenstellung der Ergebnisse für die einzelnen Kommunen des Kreises Kleve und der Städte und Kreise im Land NRW ist als Anlage 1 beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass die Stadt Emmerich am Rhein im Jahre 2014 Spitzenreiter im Kreis Kleve mit einem Sprachförderbedarf von 42,5 % ist. Der Landesdurchschnitt in 2014 liegt bei einem Anteil der Kinder mit Förderbedarf von 25,85 %

 

Es bleibt festzustellen, dass bei ca. 2/3 der Kinder mit Sprachförderbedarf die Nationalität nicht Deutsch ist. Davon sind ca. 1/3 der Kinder mit Sprachförderbedarf  polnisch bzw. polnischer Herkunft.

 

Erlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (MFKJKS) vom 21.01.2015 zur Umsetzung des „Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und weiterer Gesetze“ vom 22.01.2015

 

 

Am 26.01.2015  ging hier der Erlass des MFKJKS vom 22.01.2015 ein, der zu den einzelnen Förderungen Ergänzungen in den personellen Anforderungen vorgibt. Der Erlass ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt und soll den JHA-Mitgliedern einen Überblick darüber geben, wie umfangreich die Planungen für die einzelnen Kindertageseinrichtungen  und zu einem späteren Zeitpunkt die Verwendungs­nachweisprüfung für die Träger und das Jugendamt Emmerich sind.

 

 

Bericht über den weiteren Ausbau U 3,  Investitonskostenprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung

 

Bereits in den JHA-Sitzungen vom 04.12.2014 und 08.01.2015 wurde dem Jugendhilfeausschuss mitgeteilt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 189.824,78 € aus dem Investitionsprogramm des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ voraussichtlich nicht  bzw. nur in geringer Höhe für die Tagespflege abgerufen werden können.

 

Bei der Inanspruchnahme ist zu beachten, dass die Förderung der Schaffung und Ausstattung zusätzlicher U3-Plätze dient und bei Ausbau-/Umbaumaßnahmen eine Kostenabgrenzung U3/Ü3 vorgenommen werden muss. Demnach sind für diesen Kostenanteil Finanzmittel von einem Träger oder der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung zu stellen. Finanzmittel sind im Haushalt 2015 für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen nicht vorgesehen, es gibt lediglich einen Ansatz von 5.000 € für den Ausbau von U3-Plätzen  in Tagespflege.

 

Darüber hinaus müssen entscheidungsreife Anträge (gesamte Planung und Kostenschätzung) bis einschließlich 15. März 2015 beim LVR vorliegen.

 

Im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wird ein weiterer Ausbau der U3-Plätze aufgrund der derzeitigen Anmeldezahlen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie dem derzeitigen Bevölkerungstand,  nicht zwingend gesehen. Eine Umwandlung von bestehenden Gruppen würde darüber hinaus dazu führen, dass Ü3-Plätze wegfallen, die im Rahmen der Bedarfsplanung benötigt werden.

 

Die Mittel werden somit nur für den Ausbau der U3-Plätze in Tagespflege abgerufen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat derzeit keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister