hier: Berichterstattung und Maßnahmen
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die
Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Bericht über die
Entscheidung zur Einrichtung eines weiteren Familienzentrums
In der letzten Sitzung des JHA am 08.01.2015 wurde unter TOP 5
berichtet, dass im Jugendamt eine Klärung der weiteren Vorgehensweise erfolgt.
Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wurde der Stadt Emmerich am Rhein kein
weiteres Familienzentrum zugewiesen. Es erfolgte eine Verrechnung mit der
Vorgriffslösung für das Ev. Familienzentrum. Generell besteht nach wie vor
Interesse an einem 5. Familienzentrum, allerdings muss festgehalten werden,
dass für den Fall, dass es eine Sonderzuweisung gibt, mit einer Entscheidung
erst Ende Juni 2015 gerechnet werden kann. Dies würde für die Beteiligten eine
sehr kurze Planungszeit bedeuten, so dass kein Antrag auf Sonderzuweisung
gestellt wird. Es ist fraglich, ob ein zweites Mal eine Sonderentscheidung
erfolgt.
Es bleibt abzuwarten, ob für das Kindergartenjahr 2016/2017 ein weiteres
Kontingent zugewiesen wird.
Bericht über das
Ergebnis des Sprachstandsfeststellungsverfahrens Delfin 4 (2014)
Die vom Bildungsbüro gefertigte Zusammenstellung der Ergebnisse für die
einzelnen Kommunen des Kreises Kleve und der Städte und Kreise im Land NRW ist
als Anlage 1 beigefügt. Hieraus ist
ersichtlich, dass die Stadt Emmerich am Rhein im Jahre 2014 Spitzenreiter im
Kreis Kleve mit einem Sprachförderbedarf von 42,5 % ist. Der Landesdurchschnitt
in 2014 liegt bei einem Anteil der Kinder mit Förderbedarf von 25,85 %
Es bleibt festzustellen, dass bei ca. 2/3 der Kinder mit
Sprachförderbedarf die Nationalität nicht Deutsch ist. Davon sind ca. 1/3 der
Kinder mit Sprachförderbedarf polnisch
bzw. polnischer Herkunft.
Erlass des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
(MFKJKS) vom 21.01.2015 zur Umsetzung des „Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes
und weiterer Gesetze“ vom 22.01.2015
Am
26.01.2015 ging hier der Erlass des
MFKJKS vom 22.01.2015 ein, der zu den einzelnen Förderungen Ergänzungen in den
personellen Anforderungen vorgibt. Der Erlass ist als Anlage 2 der Vorlage beigefügt und soll den JHA-Mitgliedern einen
Überblick darüber geben, wie umfangreich die Planungen für die einzelnen
Kindertageseinrichtungen und zu einem
späteren Zeitpunkt die Verwendungsnachweisprüfung für die Träger und das
Jugendamt Emmerich sind.
Bericht über den weiteren
Ausbau U 3, Investitonskostenprogramm
des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung
Bereits
in den JHA-Sitzungen vom 04.12.2014 und 08.01.2015 wurde dem
Jugendhilfeausschuss mitgeteilt, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in
Höhe von 189.824,78 € aus dem Investitionsprogramm des Bundes
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 – 2018“ voraussichtlich nicht bzw. nur in geringer Höhe für die Tagespflege
abgerufen werden können.
Bei
der Inanspruchnahme ist zu beachten, dass die Förderung der Schaffung und
Ausstattung zusätzlicher U3-Plätze dient und bei Ausbau-/Umbaumaßnahmen eine
Kostenabgrenzung U3/Ü3 vorgenommen werden muss. Demnach sind für diesen
Kostenanteil Finanzmittel von einem Träger oder der Stadt Emmerich am Rhein zur
Verfügung zu stellen. Finanzmittel
sind im Haushalt 2015 für den Ausbau von Kindertageseinrichtungen nicht
vorgesehen, es gibt lediglich einen Ansatz von 5.000 € für den Ausbau von
U3-Plätzen in Tagespflege.
Darüber
hinaus müssen entscheidungsreife Anträge (gesamte Planung und Kostenschätzung)
bis einschließlich 15. März 2015
beim LVR vorliegen.
Im
Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung wird ein weiterer Ausbau der U3-Plätze
aufgrund der derzeitigen Anmeldezahlen in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, sowie dem derzeitigen Bevölkerungstand,
nicht zwingend gesehen. Eine Umwandlung von bestehenden Gruppen würde
darüber hinaus dazu führen, dass Ü3-Plätze wegfallen, die im Rahmen der
Bedarfsplanung benötigt werden.
Die
Mittel werden somit nur für den Ausbau der U3-Plätze in Tagespflege abgerufen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat derzeit keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Johannes Diks
Bürgermeister