Beschlussvorschlag
Auf Grundlage des § 21 b Kinderbildungsgesetz (KiBiz) werden die bereits für das Kindergartenjahr
2014/2015 in die Förderung aufgenommen ersten 10 Kindertageseinrichtungen lt.
Anlage I, ebenfalls für die Kindergartenjahre 2015/2016 bis einschließlich 2018/2019 aufgenommen. Je
Förderpaket werden 5.000 € bewilligt.
Sachdarstellung :
In der JHA-Sitzung
vom 21.05.2014 wurde unter dem TOP 3 der Beschluss gefasst, unter Vorbehalt der
Entscheidung des Gesetzgebers zur Änderung des Kinder-bildungsgesetzes (KiBiz)
und hierauf bezogene weitere Gesetze, die Förderpakete in Höhe von je 5.000 € den
ersten 10 Kindertageseinrichtungen der damaligen Anlage II der Tischvorlage
zuzuweisen. Die genannte Anlage ist dieser Vorlage nochmals als Anlage I beigefügt. Der Beschluss wurde
zunächst für das Kindergartenjahr 2014/2015 getroffen, dies ergab sich aus der
damaligen Tischvorlage.
Mit Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW vom 28.07.2014 und durch die Änderung des
Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014, wurde festgelegt, dass die Aufnahme in
die Förderung nach § 21 b KiBiz in der Regel für 5 Jahre erfolgen soll, um den
so geförderten Kindertageseinrichtungen Planungssicherheit zu gewähren und eine
nachhaltige Verwendung zu sichern. Dies war bei der damaligen Beschlussfassung
nicht bekannt. Diesbezüglich ist die Beschlussfassung für die weiteren
Kindergartenjahre 2015/2016 bis einschließlich 2018/2019 erforderlich. Die in
der Sitzung vom 21.05.2014 festgelegten Kriterien für die Verteilung der
Sprachförderpakete bleiben als Grundlage bestehen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Es
handelt sich ausschließlich um Landeszuschüsse. Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Johannes Diks
Bürgermeisters