Betreff
Auswahl und Aufnahme der plusKITA-Einrichtungen in die örtliche Jugendhilfeplanung für die Kindergartenjahre 2015/2016 bis einschließlich 2018/2019
Vorlage
04 - 16 0296/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Kindertageseinrichtungen Familienzentrum Gasthausstraße, St. Aldegundis und St. Martini werden für die Kindergartenjahre 2015/2016 bis einschließlich 2018/2019 in die Förderung der plusKITA-Einrichtung gemäß § 21 a KiBiz aufgenommen.  

 

 

 

Sachdarstellung :

 

In der JHA Sitzung vom 21.05.2014 wurde unter TOP 4 der Beschluss gefasst, unter Vorbehalt der Entscheidung des Gesetzgebers zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und hierauf bezogene weitere Gesetze, die Förderpakete in Höhe von je 25.000  € den ersten 3 Kindertageseinrichtungen der damaligen Anlage II der Tischvorlage zuzuweisen. Die genannte Anlage ist dem TOP 3  dieser Vorlage nochmals als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Kindertageseinrichtungen Ev. Familienzentrum Gasthausstraße, St. Aldegundis und St. Martini erhielten somit für das Kindergartenjahr 2014/2015 die Förderung in Höhe von je

25.000 €.

 

Mit Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 28.07.2014 und durch die Änderung des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014, wurde festgelegt, dass die Aufnahme in die Förderung nach § 21 a KiBiz in der Regel für 5 Jahre erfolgen soll, um den so geförderten Kindertageseinrichtungen Planungssicherheit zu gewähren und eine nachhaltige Verwendung zu sichern. Dies war im Gesetzesentwurf so vorgesehen, es ist aber noch erforderlich den JHA-Beschluss hinsichtlich der 5 Jahresfrist zu erweitern. Diesbezüglich ist die Beschlussfassung für die weiteren Kindergartenjahre 2015/2016 bis einschließlich 2018/2019 erforderlich. Die in der Sitzung vom 21.05.2014 festgelegten Kriterien für die Verteilung der Förderpakete für plusKITA-Einrichtungen  bleiben als Grundlage bestehen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Es handelt sich ausschließlich um Landeszuschüsse. Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister