Beschlussvorschlag
Die Kindertageseinrichtungen Familienzentrum Gasthausstraße, St.
Aldegundis und St. Martini werden für die Kindergartenjahre 2015/2016 bis
einschließlich 2018/2019 in die Förderung der plusKITA-Einrichtung gemäß § 21 a
KiBiz aufgenommen.
Sachdarstellung :
In der JHA Sitzung vom 21.05.2014 wurde unter TOP 4 der Beschluss
gefasst, unter Vorbehalt der Entscheidung des Gesetzgebers zur Änderung des
Kinderbildungsgesetzes und hierauf bezogene weitere Gesetze, die Förderpakete
in Höhe von je 25.000 € den ersten 3
Kindertageseinrichtungen der damaligen Anlage II der Tischvorlage zuzuweisen.
Die genannte Anlage ist dem TOP 3 dieser Vorlage nochmals als Anlage 1
beigefügt.
Die Kindertageseinrichtungen Ev. Familienzentrum Gasthausstraße, St.
Aldegundis und St. Martini erhielten somit für das Kindergartenjahr 2014/2015
die Förderung in Höhe von je
25.000 €.
Mit Schreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und
Sport des Landes NRW vom 28.07.2014 und durch die Änderung des
Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014, wurde festgelegt, dass die Aufnahme in
die Förderung nach § 21 a KiBiz in der Regel für 5 Jahre erfolgen soll, um den
so geförderten Kindertageseinrichtungen Planungssicherheit zu gewähren und eine
nachhaltige Verwendung zu sichern. Dies war im Gesetzesentwurf so vorgesehen,
es ist aber noch erforderlich den JHA-Beschluss hinsichtlich der 5 Jahresfrist
zu erweitern. Diesbezüglich ist die Beschlussfassung für die weiteren
Kindergartenjahre 2015/2016 bis einschließlich 2018/2019 erforderlich. Die in
der Sitzung vom 21.05.2014 festgelegten Kriterien für die Verteilung der
Förderpakete für plusKITA-Einrichtungen
bleiben als Grundlage bestehen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Es
handelt sich ausschließlich um Landeszuschüsse. Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Produkt: 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1.
Johannes Diks
Bürgermeister