Betreff
Errichtung eines Park and Ride-Platzes,
hier: Antrag Nr. XII/2014 der BGE-Fraktion Emmerich
Vorlage
05 - 16 0320/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis. Zum jetzigen Zeitpunkt besteht kein Bedarf für eine Park & Ride-Anlage. Aus dem Grund beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung den Sachverhalt erst bei einer Veränderung der Situation erneut zu prüfen.

 

Sachdarstellung :

 

Am 25.11.2014 nahm der Ausschuss für Stadtentwicklung zur Kenntnis, dass der Landesbetrieb Straßen NRW prüfen wollte, ob ein Bedarf für eine Park & Ride Anlage an der Abfahrt der BAB 3 in Emmerich besteht. Eine genaue Verortung eines möglichen Parkplatzes wurde bewusst offen gelassen, um zunächst den generellen Bedarf zu bemessen.

 

Der generelle Bedarf wurde beim Landesbetrieb Straßen NRW und in der Gemeinde Montferland erfragt. Der Landesbetrieb ist der Straßenbaulastträger der B 220, die direkt an die BAB 3 anschließt. Die Gemeinde Montferland grenzt an die Zufahrten/Abfahrten der BAB 3 an. Es wurde vermutet, dass neben den deutschen auch viele Pendler aus der niederländischen Gemeinde die Ausfahrt Emmerich der BAB 3 nutzen. Für ein gesamtheitliches Bild ist es daher wichtig, beide Seiten nach ihrer Einschätzung zu befragen.

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW nimmt wie folgt Stellung:

„Nach der örtlichen Inaugenscheinnahme kann von hier aus kein Bedarf an Pendler, welche den direkten Verkehrsraum der B 220 benutzen, festgestellt werden. Ob es derzeit schon Parkbereiche außerhalb des Verkehrsraumes der B 220 gibt, an denen sich Pendler treffen, entzieht sich der hiesigen Kenntnis.

Sollte Bedarf an Pendlerparkraum vorhanden sein, so ist die weitere Vorgehensweise dann zu besprechen.“

 

Die Gemeinde Montferland wurde ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten. Diese ist sich mit dem Landesbetrieb einig. Auch sie sehen keine Notwendigkeit für einen Park & Ride Parkplatz.

 

Fazit

 

Laut der Stellungnahmen des Landesbetriebs Straßen NRW und der Gemeinde Montferland gibt es keinen Bedarf für eine Park & Ride Anlage im Grenzbereich. Sollte sich die Situation vor Ort verändern und ein Bedarf zukünftig erkannt werden, so wird der Sachverhalt erneut geprüft werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter