hier: Antrag Nr. XII/2014 der BGE-Fraktion Emmerich
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Ausführungen der Stadt Emmerich am Rhein zur Kenntnis. Zum jetzigen Zeitpunkt
besteht kein Bedarf für eine Park & Ride-Anlage. Aus dem Grund beschließt
der Ausschuss für Stadtentwicklung den Sachverhalt erst bei einer Veränderung
der Situation erneut zu prüfen.
Sachdarstellung :
Am 25.11.2014 nahm der Ausschuss für
Stadtentwicklung zur Kenntnis, dass der Landesbetrieb Straßen NRW prüfen
wollte, ob ein Bedarf für eine Park & Ride Anlage an der Abfahrt der BAB 3
in Emmerich besteht. Eine genaue Verortung eines möglichen Parkplatzes wurde
bewusst offen gelassen, um zunächst den generellen Bedarf zu bemessen.
Der generelle Bedarf wurde beim
Landesbetrieb Straßen NRW und in der Gemeinde Montferland erfragt. Der
Landesbetrieb ist der Straßenbaulastträger der B 220, die direkt an die BAB 3
anschließt. Die Gemeinde Montferland grenzt an die Zufahrten/Abfahrten der BAB
3 an. Es wurde vermutet, dass neben den deutschen auch viele Pendler aus der
niederländischen Gemeinde die Ausfahrt Emmerich der BAB 3 nutzen. Für ein
gesamtheitliches Bild ist es daher wichtig, beide Seiten nach ihrer
Einschätzung zu befragen.
Der Landesbetrieb Straßen NRW nimmt wie
folgt Stellung:
„Nach der örtlichen Inaugenscheinnahme kann
von hier aus kein Bedarf an Pendler, welche den direkten Verkehrsraum der B 220
benutzen, festgestellt werden. Ob es derzeit schon Parkbereiche außerhalb des
Verkehrsraumes der B 220 gibt, an denen sich Pendler treffen, entzieht sich der
hiesigen Kenntnis.
Sollte Bedarf an Pendlerparkraum vorhanden
sein, so ist die weitere Vorgehensweise dann zu besprechen.“
Die Gemeinde Montferland wurde ebenfalls um
eine Stellungnahme gebeten. Diese ist sich mit dem Landesbetrieb einig. Auch
sie sehen keine Notwendigkeit für einen Park & Ride Parkplatz.
Fazit
Laut der Stellungnahmen des Landesbetriebs
Straßen NRW und der Gemeinde Montferland gibt es keinen Bedarf für eine Park
& Ride Anlage im Grenzbereich. Sollte sich die Situation vor Ort verändern
und ein Bedarf zukünftig erkannt werden, so wird der Sachverhalt erneut geprüft
werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter