hier: Eingabe Nr. 3/2015 vom SPD-Ortsverein Elten
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der zusätzlichen Aufstellung von Leuchten auf der
Zevenaarer Straße und Bergstraße nicht zu. Er beauftragt die Verwaltung, die
Beleuchtungssituation an der Einmündung Berg-/Martinusstraße im Benehmen mit
den Stadtwerken durch das Versetzen einer bestehenden Leuchte zu verbessern.
Weiterhin nimmt er die Ausführungen der Verwaltung zu Antrag 3) zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Zu Antrag 1)
Der Parallelweg zur
Zevenaarer Straße im Bereich der Hs-Nrn. 20 - 38 verfügt in der Tat über keine
eigene Beleuchtung; lediglich im Einfahrtsbereich vor Hs-Nr. 18 steht eine
Leuchte, die im Wesentlichen der Ausleuchtung der Bushaltestelle dient. Auf der
Zevenaarer Straße selbst handelt es sich um Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe
von 7,5 m, die vor einigen Jahren mit einem leistungsstarken Leuchtmittel
modernisiert wurden.
Auch wenn durch den
Umstand einer geringen Verschattung nicht überall auf dem Parallelweg eine
DIN-gerechte Ausleuchtung erzielt wird, so ist doch eine weitere
Beleuchtungsanlage nicht erforderlich. Angst- oder Gefahrräume sind hier nicht
erkennbar. Die im Antrag erwähnte relativ niedrige Hecke verschattet nur Teile
der Fahrbahn nicht dagegen den Gehweg; sie muss daher nicht entfernt werden.
Zu Antrag 2)
Die Verwaltung sieht
auch im Einmündungsbereich Bergstraße/Martinusstraße keine Notwendigkeit einer
weiteren Beleuchtung. In dem Areal stehen 3 Leuchten mit normalen Abständen
zwischen 25 und 35 m. Die mangelhafte Ausleuchtung vor den Hausnummern
Bergstraße 21/23 kann durch Versetzung der ersten Leuchte in der Martinusstraße
um wenige Meter in Richtung Bergstraße verbessert werden.
Beide
Beleuchtungssituationen hat die Verwaltung vor Ort und bei Dunkelheit
angesehen.
Zu Antrag 3)
Die Stadt Emmerich am Rhein ist nicht
Straßenbaulastträgerin der Bundesstraße 8. Hieraus begründet wird sie den
Antrag des SPD-Ortsvereins Elten an den Landesbetrieb Straßenbau NRW
weiterleiten und über das Ergebnis der Anfrage informieren.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
zu Antrag 2):
Produkt 7.780.501.780 (Sachkonto 54996000) – Maßnahmen bisher nicht vorgesehen
- Kosten Versetzen geschätzt ca. 500 €
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter