Betreff
Beleuchtungssituation Zevenaarer Straße und Bergstraße sowie Errichtung einer Querungshilfe auf der Emmericher Straße,
hier: Eingabe Nr. 3/2015 vom SPD-Ortsverein Elten
Vorlage
05 - 16 0325/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der zusätzlichen Aufstellung von Leuchten auf der Zevenaarer Straße und Bergstraße nicht zu. Er beauftragt die Verwaltung, die Beleuchtungssituation an der Einmündung Berg-/Martinusstraße im Benehmen mit den Stadtwerken durch das Versetzen einer bestehenden Leuchte zu verbessern. Weiterhin nimmt er die Ausführungen der Verwaltung zu Antrag 3) zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Zu Antrag 1)

Der Parallelweg zur Zevenaarer Straße im Bereich der Hs-Nrn. 20 - 38 verfügt in der Tat über keine eigene Beleuchtung; lediglich im Einfahrtsbereich vor Hs-Nr. 18 steht eine Leuchte, die im Wesentlichen der Ausleuchtung der Bushaltestelle dient. Auf der Zevenaarer Straße selbst handelt es sich um Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 7,5 m, die vor einigen Jahren mit einem leistungsstarken Leuchtmittel modernisiert wurden.

Auch wenn durch den Umstand einer geringen Verschattung nicht überall auf dem Parallelweg eine DIN-gerechte Ausleuchtung erzielt wird, so ist doch eine weitere Beleuchtungsanlage nicht erforderlich. Angst- oder Gefahrräume sind hier nicht erkennbar. Die im Antrag erwähnte relativ niedrige Hecke verschattet nur Teile der Fahrbahn nicht dagegen den Gehweg; sie muss daher nicht entfernt werden.

 

Zu Antrag 2)

Die Verwaltung sieht auch im Einmündungsbereich Bergstraße/Martinusstraße keine Notwendigkeit einer weiteren Beleuchtung. In dem Areal stehen 3 Leuchten mit normalen Abständen zwischen 25 und 35 m. Die mangelhafte Ausleuchtung vor den Hausnummern Bergstraße 21/23 kann durch Versetzung der ersten Leuchte in der Martinusstraße um wenige Meter in Richtung Bergstraße verbessert werden.

 

Beide Beleuchtungssituationen hat die Verwaltung vor Ort und bei Dunkelheit angesehen.

 

Zu Antrag 3)

Die Stadt Emmerich am Rhein ist nicht Straßenbaulastträgerin der Bundesstraße 8. Hieraus begründet wird sie den Antrag des SPD-Ortsvereins Elten an den Landesbetrieb Straßenbau NRW weiterleiten und über das Ergebnis der Anfrage informieren.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

zu Antrag 2): Produkt 7.780.501.780 (Sachkonto 54996000) – Maßnahmen bisher nicht vorgesehen - Kosten Versetzen geschätzt ca. 500 €

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter