Betreff
Prüfung der Jahresrechnung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur - Künstse - Kontakte Emmerich am Rhein zum 31.12.2014
Vorlage
41 - 16 0326/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt wie folgt:

 

1.         Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste – Kontakte  Emmerich am Rhein  zum 31.12.2014 wird festgestellt.

2.         Der Jahresüberschuss in Höhe von € 1.602,29 wird an die Stadt Emmerich am Rhein abgeführt.

3.         Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2014 – 31.12.2014 Entlastung erteilt. 

 

Sachdarstellung :

 

Im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste – Kontakte der Stadt Emmerich am Rhein können die in der Vergangenheit getroffenen Aussagen über die allgemeinen finanzwirtschaftlichen Schwierigkeiten und die immer stärker werdenden kalkulatorischen Risiken nur weiter unterstrichen werden.

 

Es zeigt sich aber auch, dass qualitativ gute Veranstaltungen mit bekannten Schauspielern von unseren Kunden sehr gut angenommen werden. Bei vielen Veranstaltungen hieß es daher: „ausverkauft“. 

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Die Umsatzerlöse im Bereich der Stadtbücherei sind leicht rückläufig. Immer mehr Kunden der Bibliothek nutzen den Online-Service zur Fristverlängerung. Durch die Änderung der Kundengewohnheiten in Bezug auf die sinkende Ausleihe gebührenpflichtiger Medien sowie der Tatsache, dass über die Hälfte der Kunden unter 18 Jahre alt ist, dadurch auch keine Leserjahresgebühr zahlen,  fallen immer weniger Umsatzerlöse an.

 

Kostenerstattungen der VHS aus den Jahren 2012 und 2013 in Höhe von insgesamt € 11.233,85 führten u.a. dazu, dass nicht eingeplante, jedoch notwendige Gebäudeaufwendungen im Schlösschen Borghees sowie im Sanitärbereich des Theaters, durchgeführt werden konnten.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen oHG erhalten und ausgewertet. Dabei haben sich, wie mit Schreiben vom 09.04.2015 mitgeteilt, keine Besonderheiten ergeben. Der erteilte Bestätigungsvermerk wird von der GPA NRW nicht ergänzt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen:

 

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Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5

 

 

 

 

 

 

Michael Rozendaal

Betriebsleiter