Betreff
Erarbeitungsverfahren des Regionalplans Düsseldorf (RPD),
hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Entwurf betreffend
Konkretisierung der Abgrenzung der GIBZ-Fläche - Überregional bedeutsamer Stand-
ort für eine gewerbliche und industrielle Entwicklung -
Vorlage
05 - 16 0331/2015
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf (RPD) von der Stadt Emmerich am Rhein abgegebene Stellungnahme dahin gehend zu ergänzen, dass für das Kapitel 3.3.2 -Zweckgebundene Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen-, Ziel 3 die Abgrenzung der geforderten Darstellung eines GIB der Zweckbindung „Überregional bedeutsame Standorte für eine gewerbliche und industrielle Entwicklung“ an den Flächenvorschlag der RWT GmbH angepasst wird.

 

Sachdarstellung :

 

Das für den Kreis Kleve eingeführte raumplanerische Mengensteuerungsinstrument des virtuellen Gewerbeflächenpools zur Entwicklung von Gewerbeflächen bewirkt, dass der Regionalplanentwurf in den kreisangehörigen Gemeinden keine zusätzlichen GIB-Erweiterungsflächen vorsieht, da weitere Standortentwicklungen über eine Abbuchung aus dem Poolguthaben vorgenommen werden und der Regionalplan im Nachgang hieran angepasst wird. Da solche Abbuchungen auf Flächengrößen von bis zu 10 ha je Standort beschränkt sind, ergibt sich für jede größere zusammenhängende Gewerbeflächenwicklung das Erfordernis, ein aufwändiges Regionalplanänderungsverfahren durchzuführen, was sich als Standortnachteil gegenüber den Städten erweist, in denen großflächige Reserveflächen im Regionalplan angeboten werden sollen. Dabei ist auf dem Markt eine vermehrte Nachfrage insbesondere nach verkehrsgünstig gelegenen, kurzfristig verfügbaren Flächen für Großbetriebe (z.B. Großlogistiker) zu verzeichnen.

 

Im Rahmen der Stellungnahme zum Regionalplanentwurf wurde auf Initiative des Kreises Kleve ein Flächenkonzept für die zusätzliche raumplanerische Darstellung großflächiger Gewerbeflächen im Kreisgebiet erarbeitet, welches für Emmerich unter Nutzung der Lagegunst einer trimodalen Verkehrsanbindung durch Straße, Schiene und Wasser und unter Herausstellung der vielfältigen Verflechtungen mit dem angrenzenden Wirtschaftsraum in den Niederlanden die Darstellung eines großflächigen GIB der Zweckbestimmung „Standort überregionaler Bedeutsamkeit“ (Logistikzentrum) empfiehlt. Diese Empfehlung aufgreifend hat die Stadt Emmerich am Rhein in ihrer Stellungnahme zum Regionalplanentwurf die Darstellung eines entsprechenden GIBZ gefordert.

 

Die im Flächenkonzept seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagene Ausweisungsfläche (siehe Anlageplan) betrifft eine Erweiterungsfläche von knapp 40 ha am nördlichen Rand des Gewerbegürtels östlich der Weseler Straße. Sie schließt sich an das Gewerbegebiet Ost IV an der Budberger Straße an und erstreckt sich als ein Streifen nach Osten bis zur Netterdenschen Straße. Der betreffende Flächenvorschlag erfolgte unter Berücksichtigung der laufenden Bauleitplanung zur Windenergie. Infolge der den gesamten Bereich durchschneidenden 110 kV-Leitung hat die Fläche aber den entscheidenden Nachteil, dass nur eine eingeschränkte Bildung genügend großer Gewerbegrundstücke für Großbetriebe zustande kommen kann, da die Hochspannungsleitung nicht unterbaut werden darf und Schutzabstände fordert. Insofern fungiert dieser Vorschlag im Prinzip als Platzhalter und führt im Rahmen der städtischen Stellungnahme zu dem Vorbehalt, dass hinsichtlich der Abgrenzung der gewünschten GIBZ-Darstellung noch ein kurzfristiger Konkretisierungsbedarf besteht.

 

In dem Beteiligungsverfahren zum Regionalplanentwurf hat die RWT GmbH zum Zwecke der Stützung des Hafens ebenfalls eine zusätzliche Ausweisung von GIB-Flächen in Anbindung an das Gewerbegebiet Ost IV vorgeschlagen (siehe Anlageplan). Der Zuschnitt dieser etwa ebenfalls 40 ha großen Fläche umfasst eine bis zur Bundesautobahn reichende Verlängerung des aktuellen Entwicklungsbereiches GE Ost IV -Teilbereich 2- nach Norden. Dabei kommt es zu einer Überlagerung mit der bislang im Verfahren zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ geplanten WEA-Konzentrationszone 4. Gegenüber der im Flächenkonzept zeichnerisch dargestellten Fläche wäre hier eine Bildung großflächiger zusammenhängender Grundstücke denkbar, wie sie zur Ansiedlung von Großlogistikunternehmen ähnlich der Halle ProLogis an der Budberger Straße erforderlich sind. Somit liegen nur hier die Voraussetzungen vor, Flächen für das im Regionalplanverfahren geforderte Zentrum von Großlogistikern in Anbindung an den bestehenden Gewerbebereich zu schaffen.

 

Zur Entwicklung des Hafens will die Stadt Emmerich am Rhein grundsätzlich Vorsorge für die Ansiedlung weiterer Logistiker treffen. Die Möglichkeiten einer hierzu erforderlichen  großflächigen Erweiterung ihrer Gewerbeflächen sind infolge umfangreicher naturschutzrechtlicher Restriktionen im hieran angrenzenden Freiraum erheblich eingeschränkt. Im Prinzip bietet sich hierfür nur der Suchraum zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der Bundesautobahn an, in der auch die ins Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ einbezogene Eignungsfläche „Konzentrationszone 4“ liegt. Theoretisch ist es denkbar, eine solche Zone zu einem späteren Zeitpunkt in die Entwicklung eines Gewerbebereiches einzubeziehen, da Windkraftanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten nicht grundsätzlich ausgeschlossen sind. Für die beabsichtigte Ansiedlung großflächiger Betriebe könnte eine vorlaufende Standortwahl für WEA innerhalb der betroffenen Windkraftkonzentrationszone aber eine nicht unerhebliche Nutzungseinschränkung darstellen, wenn solche Standorte ähnlich der Überland-Stromleitung zusammenhängende Flächen zerschneiden oder aus bauordnungs- oder immissionsschutzrechtlichen Gründen größere Abstände provozieren. Die erklärte Entwicklungsabsicht eines Gewerbeareals in diesem Bereich kann daher nur durch die Aufgabe der Planungsabsicht der Windkraft gesichert werden.

 

Eine solche Aufgabe der Windkraftplanung soll im Rahmen der vorlaufenden Beratung zur Beschlussvorlage 05-16  0330/2015 durch Änderung des Aufstellungsbeschlusses in Form der Herausnahme der betroffenen Konzentrationszone behandelt werden. Sofern dieser Beschluss gefasst wird, ist konsequenterweise auch die konkrete Abgrenzung der städtischerseits im Regionalplan gewünschten GIBZ-Fläche als Ergänzung der abgegebenen Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zu beschließen.

 

Sowohl aus Gründen der günstigeren Nutzungsmöglichkeiten in Hinblick auf die angestrebte Großflächigkeit der sich dort ansiedelnden Betriebe als auch in Erwartung einer besseren Verfügbarkeit der Flächen soll der Flächenvorschlag der RWT GmbH zwischen dem Gewerbebereich Ost IV- Teil 2 und der Bundesautobahn (siehe Anlageplan) als Flächenvorschlag der Stadt Emmerich am Rhein zum Gegenstand der endgültigen Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Düsseldorf gemacht werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter