hier: Ergänzung der Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Entwurf betreffend
Konkretisierung der Abgrenzung der GIBZ-Fläche - Überregional bedeutsamer Stand-
ort für eine gewerbliche und industrielle Entwicklung -
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die zum Entwurf des Regionalplans Düsseldorf (RPD)
von der Stadt Emmerich am Rhein abgegebene Stellungnahme dahin gehend zu
ergänzen, dass für das Kapitel 3.3.2 -Zweckgebundene Bereiche für gewerbliche
und industrielle Nutzungen-, Ziel 3 die Abgrenzung der geforderten Darstellung
eines GIB der Zweckbindung „Überregional bedeutsame Standorte für eine
gewerbliche und industrielle Entwicklung“ an den Flächenvorschlag der RWT GmbH
angepasst wird.
Sachdarstellung :
Das für den Kreis
Kleve eingeführte raumplanerische Mengensteuerungsinstrument des virtuellen
Gewerbeflächenpools zur Entwicklung von Gewerbeflächen bewirkt, dass der
Regionalplanentwurf in den kreisangehörigen Gemeinden keine zusätzlichen
GIB-Erweiterungsflächen vorsieht, da weitere Standortentwicklungen über eine
Abbuchung aus dem Poolguthaben vorgenommen werden und der Regionalplan im
Nachgang hieran angepasst wird. Da solche Abbuchungen auf Flächengrößen von bis
zu 10 ha je Standort beschränkt sind, ergibt sich für jede größere zusammenhängende
Gewerbeflächenwicklung das Erfordernis, ein aufwändiges
Regionalplanänderungsverfahren durchzuführen, was sich als Standortnachteil
gegenüber den Städten erweist, in denen großflächige Reserveflächen im
Regionalplan angeboten werden sollen. Dabei ist auf dem Markt eine vermehrte
Nachfrage insbesondere nach verkehrsgünstig gelegenen, kurzfristig verfügbaren
Flächen für Großbetriebe (z.B. Großlogistiker) zu verzeichnen.
Im Rahmen der
Stellungnahme zum Regionalplanentwurf wurde auf Initiative des Kreises Kleve
ein Flächenkonzept für die zusätzliche raumplanerische Darstellung
großflächiger Gewerbeflächen im Kreisgebiet erarbeitet, welches für Emmerich
unter Nutzung der Lagegunst einer trimodalen Verkehrsanbindung durch Straße,
Schiene und Wasser und unter Herausstellung der vielfältigen Verflechtungen mit
dem angrenzenden Wirtschaftsraum in den Niederlanden die Darstellung eines
großflächigen GIB der Zweckbestimmung „Standort überregionaler Bedeutsamkeit“
(Logistikzentrum) empfiehlt. Diese Empfehlung aufgreifend hat die Stadt
Emmerich am Rhein in ihrer Stellungnahme zum Regionalplanentwurf die
Darstellung eines entsprechenden GIBZ gefordert.
Die im
Flächenkonzept seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagene Ausweisungsfläche
(siehe Anlageplan) betrifft eine Erweiterungsfläche von knapp 40 ha am
nördlichen Rand des Gewerbegürtels östlich der Weseler Straße. Sie schließt
sich an das Gewerbegebiet Ost IV an der Budberger Straße an und erstreckt sich
als ein Streifen nach Osten bis zur Netterdenschen Straße. Der betreffende
Flächenvorschlag erfolgte unter Berücksichtigung der laufenden Bauleitplanung
zur Windenergie. Infolge der den gesamten Bereich durchschneidenden 110
kV-Leitung hat die Fläche aber den entscheidenden Nachteil, dass nur eine
eingeschränkte Bildung genügend großer Gewerbegrundstücke für Großbetriebe
zustande kommen kann, da die Hochspannungsleitung nicht unterbaut werden darf
und Schutzabstände fordert. Insofern fungiert dieser Vorschlag im Prinzip als
Platzhalter und führt im Rahmen der städtischen Stellungnahme zu dem Vorbehalt,
dass hinsichtlich der Abgrenzung der gewünschten GIBZ-Darstellung noch ein
kurzfristiger Konkretisierungsbedarf besteht.
In dem
Beteiligungsverfahren zum Regionalplanentwurf hat die RWT GmbH zum Zwecke der
Stützung des Hafens ebenfalls eine zusätzliche Ausweisung von GIB-Flächen in
Anbindung an das Gewerbegebiet Ost IV vorgeschlagen (siehe Anlageplan). Der
Zuschnitt dieser etwa ebenfalls 40 ha großen Fläche umfasst eine bis zur
Bundesautobahn reichende Verlängerung des aktuellen Entwicklungsbereiches GE
Ost IV -Teilbereich 2- nach Norden. Dabei kommt es zu einer Überlagerung mit
der bislang im Verfahren zur Aufstellung des sachlichen
Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ geplanten WEA-Konzentrationszone 4. Gegenüber
der im Flächenkonzept zeichnerisch dargestellten Fläche wäre hier eine Bildung
großflächiger zusammenhängender Grundstücke denkbar, wie sie zur Ansiedlung von
Großlogistikunternehmen ähnlich der Halle ProLogis an der Budberger Straße
erforderlich sind. Somit liegen nur hier die Voraussetzungen vor, Flächen für
das im Regionalplanverfahren geforderte Zentrum von Großlogistikern in
Anbindung an den bestehenden Gewerbebereich zu schaffen.
Zur Entwicklung des
Hafens will die Stadt Emmerich am Rhein grundsätzlich Vorsorge für die
Ansiedlung weiterer Logistiker treffen. Die Möglichkeiten einer hierzu
erforderlichen großflächigen Erweiterung
ihrer Gewerbeflächen sind infolge umfangreicher naturschutzrechtlicher Restriktionen
im hieran angrenzenden Freiraum erheblich eingeschränkt. Im Prinzip bietet sich
hierfür nur der Suchraum zwischen dem bestehenden Gewerbegebiet und der
Bundesautobahn an, in der auch die ins Verfahren zur Aufstellung des
Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ einbezogene Eignungsfläche „Konzentrationszone
4“ liegt. Theoretisch ist es denkbar, eine solche Zone zu einem späteren
Zeitpunkt in die Entwicklung eines Gewerbebereiches einzubeziehen, da
Windkraftanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten nicht grundsätzlich ausgeschlossen
sind. Für die beabsichtigte Ansiedlung großflächiger Betriebe könnte eine
vorlaufende Standortwahl für WEA innerhalb der betroffenen
Windkraftkonzentrationszone aber eine nicht unerhebliche Nutzungseinschränkung
darstellen, wenn solche Standorte ähnlich der Überland-Stromleitung
zusammenhängende Flächen zerschneiden oder aus bauordnungs- oder
immissionsschutzrechtlichen Gründen größere Abstände provozieren. Die erklärte
Entwicklungsabsicht eines Gewerbeareals in diesem Bereich kann daher nur durch
die Aufgabe der Planungsabsicht der Windkraft gesichert werden.
Eine solche Aufgabe der Windkraftplanung soll im Rahmen der vorlaufenden
Beratung zur Beschlussvorlage
05-16 0330/2015 durch Änderung des
Aufstellungsbeschlusses in Form der Herausnahme der betroffenen Konzentrationszone
behandelt werden. Sofern dieser Beschluss gefasst wird, ist konsequenterweise
auch die konkrete Abgrenzung der städtischerseits im Regionalplan gewünschten
GIBZ-Fläche als Ergänzung der abgegebenen Stellungnahme der Stadt Emmerich am
Rhein zu beschließen.
Sowohl aus Gründen
der günstigeren Nutzungsmöglichkeiten in Hinblick auf die angestrebte
Großflächigkeit der sich dort ansiedelnden Betriebe als auch in Erwartung einer
besseren Verfügbarkeit der Flächen soll der Flächenvorschlag der RWT GmbH
zwischen dem Gewerbebereich Ost IV- Teil 2 und der Bundesautobahn (siehe
Anlageplan) als Flächenvorschlag der Stadt Emmerich am Rhein zum Gegenstand der
endgültigen Stellungnahme zum Regionalplanentwurf Düsseldorf gemacht werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter