Betreff
Bahnhaltepunkt für Elten,
hier: Eingabe Nr. 4/2015 vom SPD-Ortsverein Elten
Vorlage
05 - 16 0335/2015
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, in Anlehnung an den städtischen Ratsbeschluss vom 03.12.2014 zur städtischen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 3.5, zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes vorzunehmen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Frage der Wiedereinrichtung eines Eisenbahnhaltepunktes  im Ortsteil Elten hat eine längere Tradition.

Bereits im GEP-Entwurf  von 1996 wurde ein möglicher Haltepunkt in Elten berücksichtigt, so wie er noch immer im derzeit gültigen GEP ’99 dargestellt wird. 

Zwischenzeitlich schien seine Realisierung auch schon zum Greifen nahe, als Ende 2005 die Stadt erfolgreich Fördermittel beim zuständigen Ministerium beantragt hatte. Auf Antragsinitiative der Verwaltung erhielt die Stadt einen Zuwendungsbescheid über 80.000,-€ für einen Probefahrbetrieb  und die Zusage des Ministeriums, mobile Bahnsteigelemente für den Bau eines temporären Bahnsteigs in Höhe des alten Bahnhofsgebäudes in Elten zur Verfügung zu stellen.

 

Dass dieses Vorhaben dann doch nicht zur Umsetzung gelangte, bzw. der schon gewährte Zuschuss  leider rücküberwiesen werden musste, lag an den ungünstigen Rahmenbedingungen,  die keine ausreichende  Planungssicherheit für einen solchen verkehrlichen Probebetrieb auf der Strecke gewährleisten konnten.    

 

Wieder erstarkt ist das Thema einer Wiedereinrichtung des Eltener Haltepunktes im Zuge zweier Projekte: des Ausbaus der vorhandenen Strecke für den Güterverkehr der sog. Betuwe und dem beabsichtigten Ausbau der Stationen auf den Aussenästen des zukünftigen Rhein-Ruhr-Expresses mit der Folge einer dann möglichen, grenzüberschreitenden Durchbindung der Nahverkehre bis Arnheim. 

Dazu wurde im Juni 2013 in Emmerich in Anwesenheit des nordrheinwestfälischen Verkehrsministers und einer Vertreterin des niederländischen Verkehrsministeriums eine Vereinbarung zwischen dem VRR und dem Verkehrsdienstleister auf der Strecke, der Abelio, geschlossen, die die Aufnahme von Regionalbahnverkehren auf der RB 35 für den Abschnitt Düsseldorf-Emmerich ab Dezember 2016 vorsieht. Die Verlängerung dieser Linie bis nach Arnheim sowie die Inbetriebnahme des neuen Haltepunktes in Elten sind ebenfalls Gegenstand dieser Vereinbarung und sollen im darauffolgenden Jahr 2017 realisiert werden.

 

Passend dazu wurde im Dezember 2014 eine Finanzierungsvereinbarung zur Erstellung der Planung für die Infrastrukturmaßnahmen zum „Ausbau der Stationen auf den Aussenästen des Rhein-Ruhr-Express“ zwischen dem Land NRW, dem VRR, dem NVR und der DB ‚Station & Service‘ unterschrieben, die u.a. den Neubau eines Haltepunktes in Elten vorsieht.

 

Geht es nach dem Wunsch des VRR sollte ggfs. auch eine provisorische Lösung (Bauzwischenzustand) bis Dezember 2016 errichtet werden. Spätestens jedoch bis zum Juni 2019 müsste ein Bauzustand erreicht sein, der dann die endgültig notwendige Bahnsteiginfrastruktur bereitstellt für die neuen Fahrzeuge  des RRX, die auf bestimmte Bahnsteiglängen und -höhen in den Haltepunkten angewiesen sind.

Um die baulichen Voraussetzungen am Standort Elten rechtzeitig zu schaffen, wurde diese Maßnahme in die Priorität 1 der Stationen auf den RRX-Außenästen gestuft. Entsprechend sollte für ein solches Vorhaben so frühzeitig wie möglich Gewissheit geschaffen werden, wo der Standort dieses wiedereinzurichtenden Haltepunktes positioniert werden soll.

 

Auf Basis der Beschlussfassung zum städtischen BÜ-Konzept wurde im Zuge der Erstellung der städtischen Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zunächst eine Wiedereinrichtung des Bahnhaltepunktes an der Lobither Strasse für sinnvoll erachtet.

Erst im Zuge der Variantendiskussion (Berg(-fuß)-variante oder Gleisbettvariante) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein auf eine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes zunächst verzichtet bis eine Variantenentscheidung im laufenden Planfeststellungsverfahren absehbar wird bzw. herbeigeführt ist.

 

Gegenstand der Stellungnahme ist jedoch die Forderung, in den Planfeststellungsunterlagen die Wiedereinrichtung eines Haltepunktes im Ortsteil Elten zu berücksichtigen.

Aus dieser Erwägung heraus hält es die Verwaltung nicht für zielführend, zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine vorgezogene Standortentscheidung zum Haltepunkt zu treffen.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Einrichtung eines Haltepunktes in Elten wird lt. Eisenbahnbundesamt in Abhängigkeit von der Trassenführung der ABS 46/2 gesehen, eine Vorabentscheidung über den möglichen Standort eines Haltepunktes, der dann den Verlauf der Gleislage am Eltenberg präjudiziert, ist so nicht denkbar.

Grundsätzlich kommt bei der isolierten Betrachtung der Errichtung eines Haltepunktes an einer Bahnstrecke entweder ein Plangenehmigungs- oder ein Planfeststellungsverfahren zur Anwendung, je nachdem wie kompliziert der Fall gelagert ist (Drittbetroffenheiten, UVP-Erforderlichkeit, Schallproblematiken o.a.m).

 

In einer telefonischen Rücksprache mit dem Eisenbahnbundesamt geht dieses davon aus, dass im vorliegenden Fall der Sachverhalt auf ein sogenanntes ‚Deckblattverfahren‘ hinausläuft.

Dieses dann zur Anwendung kommende Deckblattverfahren sieht ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange und auch der Öffentlichkeit vor, so dass die Stadt erneut detailliert Stellung nehmen kann.

Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst die Verfahrensentscheidung zum Gleisverlauf am Eltenberg abzuwarten, um danach in einem sog. Deckblattverfahren überhaupt erst die Verstandortung eines zukünftigen Haltepunktes in die Unterlagen einzubringen und zu konkretisieren.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter