Betreff
Bestellung eines Mitgliedes des Integrationsrates zum beratenden Mitglied im Sozialausschuss, hier: Antrag der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
07 - 16 0340/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt, zukünftig zu Tagesordnungspunkten, die Aufgabenfelder der Integration in der Stadt Emmerich am Rhein behandeln, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Integrationsrates im Sinne des § 58 Abs. 3, Satz 6 GO NW als Sachverständige/n beratend zuzuziehen.

 

Sachdarstellung :

 

Die BGE-Ratsfraktion hat am 12.12.2014 beantragt, ein Mitglied des Integrationsrates zum beratenden Mitglied im Sozialausschuss zu bestellen (sh. Anlage).

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 Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 einstimmig beschlossen, die Anzahl der Mitglieder des Sozialausschusses nicht zu verändern und dem Sozialausschuss empfohlen, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:

 

Der Sozialausschuss beschließt, zukünftig zu Tagesordnungspunkten, die Aufgabenfelder der Integration in der Stadt Emmerich am Rhein behandeln, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Integrationsrates im Sinne des § 58 Abs. 3, Satz 6 GO NW als Sachverständige/n beratend zuzuziehen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister