Beschlussvorschlag
Der Sozialausschuss beschließt, zukünftig zu
Tagesordnungspunkten, die Aufgabenfelder der Integration in der Stadt Emmerich
am Rhein behandeln, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Integrationsrates im
Sinne des § 58 Abs. 3, Satz 6 GO NW als Sachverständige/n beratend zuzuziehen.
Sachdarstellung :
Die BGE-Ratsfraktion hat am 12.12.2014
beantragt, ein Mitglied des Integrationsrates zum beratenden Mitglied im
Sozialausschuss zu bestellen (sh. Anlage).
.
Der
Rat hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 einstimmig beschlossen, die Anzahl der
Mitglieder des Sozialausschusses nicht zu verändern und dem Sozialausschuss
empfohlen, folgenden Grundsatzbeschluss zu fassen:
Der Sozialausschuss beschließt, zukünftig zu
Tagesordnungspunkten, die Aufgabenfelder der Integration in der Stadt Emmerich
am Rhein behandeln, die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Integrationsrates im
Sinne des § 58 Abs. 3, Satz 6 GO NW als Sachverständige/n beratend zuzuziehen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister