hier: BÜ-Konzept zum PFA 3.3
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle
Bahnübergangsbeseitigungskonzept zum
Planfeststellungsabschnitt 3.3 dahingehend
abzuändern, dass er die nachfolgend
aufgelisteten BÜ-Ersatzmaßnahmen festlegt.
BÜ Sulenstraße Eisenbahnüberführung für Fußgänger EÜ-F
BÜ Raiffeisenstraße / Eisenbahnüberführung EÜ mit
Nebenanlagen
Praestsches Feld
BÜ von-der-Recke-Straße Eisenbahnüberführung für Fußgänger EÜ-F
BÜ Grüne Straße Seitenweg zur Ersatzmaßnahme BÜ Broichstraße
BÜ Broichstraße Eisenbahnüberführung EÜ mit Nebenanlagen
BÜ Schwarzer Weg Ersatzlose
Aufhebung
Sachdarstellung :
Bahnübergangbeseitigungskonzept zum
Planfeststellungsabschnitt 3.3
Verfahrensstand
Am 25.04.2012
wurde die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum
Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 - Grenze D/NL Emmerich-Oberhausen -
Dreigleisiger Ausbau und BÜ-Beseitigung auf der Strecke 2270 PFA 3.3 durch den
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.
Der der Offenlage
folgende Erörterungstermin fand am 04.03.2015 statt.
Aus dem genannten Ratsbeschluss heraus
ergeben sich Differenzen zwischen den im Planfeststellungsverfahren
offengelegten BÜ-Beseitigungsmaßnahmen und
den favorisierten Lösungen der Stadt Emmerich am Rhein.
Als Differenzen und somit als Dissensfälle
stellen sich nachfolgende Beseitigungsmaßnahmen dar:
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Ersatzmaßnahmen gem. Ratsbeschluss der Stadt Emmerich am Rhein |
Ersatzmaßnahmen gem. Planfeststellungsunterlagen PFA 3.3 |
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Raiffeisenstraße |
EÜ-Pkw |
EÜ |
Von-der-Recke-Straße |
EÜ |
Ersatzlos |
Schwarzer Weg |
FÜ |
Ersatzlos |
Förderung und
vollständige Kostenübernahme des Landes
Durch das
Verkehrsministerium NRW (MBWSV) wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit
Schreiben vom 19.03.2014 die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme
des kommunalen Kostendrittels mitgeteilt (Anlage 1).
Auszug:
…vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen
verkehrlichen Bedeutung des dritten Gleises der
Betuwe-Linie und der damit verbundenen Belastungen der Anrainerkommunen haben
sich schon die vorherige Landesregierung bereit erklärt, das kommunale
Kostendrittel an den BÜ-Beseitigungsmaßnahmen mit einer Förderung gemäß den
Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau vollständig zu übernehmen.
Selbstverständlich steht auch die jetzige Landesregierung zu dieser Zusage.
Eine derartige vollständige
Kostenübernahme kommt jedoch wegen ihres absoluten Ausnahmecharakters nur unter
der Voraussetzung in Betracht, dass mit der jeweils betroffenen
Kommune ein belastbarer - schriftlich fixierter - Konsens über sämtliche
Eisenbahnkreuzungen und die damit
verbundenen Regelungen auf ihrem Gebiet erzielt werden kann. …..
Da sich die Stadt
Emmerich am Rhein finanziell nicht in der Lage sieht auf diese voll-ständige
Kostenübernahme zu verzichten, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zur
Fixierung eines Gesamtkonsenses.
Zur Erlangung
dieses Gesamtkonsenses ist die Ausräumung des Dissenses im PFA 3.3 zwingend
notwendig. Hierzu wurde mit der DB Netz AG sowie den Bundes- und
Landesverkehrsministerien abgestimmt, dass dieser Dissens im Verfahren auszuräumen
ist und der Konsens im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt wird .
Lösungsvorschlag
der DB Netz AG
Von Seiten der DB
Netz AG wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 25.02.2015
Lösungsvorschläge zu den 3 Dissensfällen zugesandt (Anlage 2). In dem
Erörterungstermin wurde dieser Ausgleichsvorschlag von Seiten der Bahn
eingebracht. Diese wurden bereits mit den Bundes- und Landesverkehrsministerien
vorabgestimmt. Die Ersatzmaßnahmen werden als kreuzungsbedingt angesehen und
sind somit grundsätzlich förderfähig.
Bei Annahme dieser
Lösungen, dem entsprechenden Ratsbeschluss sowie schriftlicher Festlegung
gegenüber der DB Netz AG sind die Voraussetzungen geschaffen, die
Gesamtförderung des kommunalen Drittels zu erhalten.
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Ersatzmaßnahmen gem. Ratsbeschluss der Stadt Emmerich am Rhein |
Lösungsvorschläge der DB Netz AG |
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Raiffeisenstraße / Praestsches Feld |
EÜ-Pkw |
EÜ |
Von-der-Recke-Straße |
EÜ |
EÜ-F |
Schwarzer Weg |
FÜ |
Ersatzlos |
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BÜ Raiffeisenstraße / Praestsches Feld
Im bisherigen
Ratsbeschluss wurde als Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang Raiffeisenstraße
eine Eisenbahnüberführung mit verminderter Durchfahrtshöhe im Verlauf der
Straße Praestsches Feld gefordert. Zusätzlich sollte eine Verbindung aus dem
Tunnelbauwerk heraus, parallel der Bahntrasse, zur Raiffeisenstraße errichtet
werden.
Zweck der
reduzierten Durchfahrtshöhe war es, den landwirtschaftlichen Verkehr aus den
Wohnbereichen heraus zu halten und ihn stattdessen mittels der Ersatzmaßnahme
EÜ von-der-Recke-Straße unter die Gleise in die Hetter zu führen.
Durch den
Lösungsvorschlag der DB Netz AG mit einem Vollausbau der Überführung würde es
somit für die Landwirtschaft möglich sein, auch dieses Bauwerk zu befahren. Es
wären also 3 Bauwerke im Bereich Praest/Vrasselt geeignet landwirtschaftliche
Verkehre und Lkw aufzunehmen. Dies sind die SÜ Baumannstraße, EÜ Praestsches
Feld und EÜ Broichstraße.
Da mit dem
Straßenendausbau Praestsches Feld noch nicht begonnen wurde, wird die Stadt
Emmerich am Rhein eine entsprechende Umplanung initiieren, um so eine optimale
Verkehrssicherheit und Sicherstellung der max. zulässigen Geschwindigkeit von
30 km/h zu gewährleisten.
Die innerörtliche
Verbindung für PKW aus dem Bauwerk heraus an die Raiffeisenstraße ist aufgrund
der tieferen Fahrbahnlage nicht mehr umzusetzen. Dies gilt jedoch nicht für
Radfahrer und Fußgänger, die weiterhin, aufgrund der besseren Höhenlage, aus
dem Bauwerk heraus zur Raiffeisenstraße gelangen können.
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BÜ von-der-Recke-Straße
Im bisherigen Ratsbeschluss
wurde als Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang von-der-Recke-Straße eine
Eisenbahnüberführung im Vollausbau gefordert.
Dieser Vollausbau
war durch die Entlastung der EÜ Praestsches Feld begründet, die in einem
Wohnbereich mündet. Landwirtschaftliche und Lkw-Verkehre sollten hier nicht
möglich sein.
Der
Lösungsvorschlag der DB Netz AG sieht eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger
und Radfahrer in Form einer EÜ-F vor.
Mit dieser
Querungsmöglichkeit ist auch die Verbindung Reiterhof – Reitanlage gewährleistet.
Somit wird den Belangen des Reitervereins Rechnung getragen.
Zur Ausgestaltung der Überführung
wurden der Verwaltung 5 Systemskizzen vorgelegt, die mögliche Ausführungen der
EÜ-F darstellen (Anlage 1).
Die Bahn und die Verwaltung
favorisieren Skizze 1 (Bahnparallele Rampenführungen).
Bei dieser Skizze werden weder
bestehende Wegebeziehungen blockiert und so die Neuanlegung der
Von-der-Recke-Straße bzw. der Zufahrt zur Reckenburg erforderlich sein, noch
verfügt diese über einen Aus- bzw. Eingang im Bereich der Landesstraße 7, dies
könnte bei der Nutzung der Überführung mit Tieren zu gefährlichen Situationen
führen.
Die Rampen verfügen bei allen
Skizzen über eine lichte Breite von 2,60 m, durch Abböschung der Seiten werden
die Wandhöhen reduziert und so mögliche Angsträume verkleinert.
Der Bereich unterhalb der Gleise
wird in einer Breite von 6,00 m und einer lichten Höhe 2,50 m ausgebildet, die
Ecken sind ausgerundet.
Im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV, der am
06.10.2015 tagte, wurde eine weitere Variante (6) erörtert. Diese sieht einen
gradlinigen Verlauf mit Überführung der Gleisanlage sowie des Bahnweges vor.
Dieser Entwurf ist als Anlage 5 beigefügt.
Der anwesende Vertreter der DB
Netz AG, Herr Landgraf, erläuterte im Arbeitskreis, dass sich die vorgeschlagenen
Varianten 1-5 aktuell noch im Vorentwurfsstadium befänden und entsprechend
weder Kostenschätzungen noch Durchführbarkeit, dies auch im Hinblick auf
Grunderwerb, ermittelt wurden. Er stimmt daher einer Aufnahme der Variante 6 in
die Abwägung zur Machbarkeit zu und wird diese an das noch zu beauftragende
Planungsbüro weiterleiten.
Das Ergebnis dieser
Machbarkeitsuntersuchung wird als Planänderungsverfahren in das Vorhaben
einfließen. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Stadt Emmerich am Rhein erneut
um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange und betroffene Kommune
gebeten.
Der jetzige Beschlussvorschlag
„EÜ-F“ stellt keine bestimmte Wegeführung bzw. Ausbildung der Überführung dar.
Er stellt lediglich fest, dass eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger
gewünscht ist und somit für diese Ersatzmaßnahme Konsens besteht.
Die detaillierte Ausgestaltung
der EÜ-F wird dann im o. g. Verfahren geklärt werden.
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BÜ Schwarzer Weg
Im bisherigen
Ratsbeschluss wurde als Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang Schwarzer Weg eine
Überführung für Fußgänger und Radfahrer (Brücke) gefordert. Dies begründete
sich hauptsächlich aus touristischer Sicht.
Der
Lösungsvorschlag der DB Netz AG sieht eine ersatzlose Aufhebung vor,
entsprechend wären die über den Bahnübergang verlaufenden touristischen Routen
nach Schließung über die Broichstraße zu führen und auch entsprechend
auszuschildern.
Eingabe Nr. 7/2015
der IG Biss (s. auch Vorlage 05-16 0379/2015)
Dieser Vorlage
liegt die Eingabe der IG Biss bei (Anlage 4).
Die
Interessengemeinschaft fordert die Beibehaltung der aktuellen Ratsbeschlüsse
die Bahnübergänge Sulenstraße, Raiffeisenstraße und von-der-Recke-Straße
betreffend.
In der Vorlage wird
auf die Beratungen dieses Tagesordnungspunktes, Vorlagen-Nr. 05-16 0379/2015, verwiesen
und erläutert, dass die Inhalte der Ratseingabe in die Beratung, Abwägung und
Beschlussfassung einfließen.
BÜ Sulenstraße
Dem Grunde nach
besteht zwischen der DB AG und der Stadt Emmerich am Rhein Konsens bezüglich
der Art der Ersatzmaßnahme – einer EÜ-F.
Der
Lösungsvorschlag der DB Netz AG sah jedoch eine stumpf endende Tunnelverbindung
ohne Durchsicht sowie spitzwinkeligen Treppenanlagen mit Angsträumen vor; die
der Stadt Emmerich am Rhein einen gradlinigen Verlauf ohne Angsträume.
Im
Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt PFA 3.3 am 04.03.2015 wurde
durch die Verwaltung nochmals die Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein
dargelegt. Im Ergebnis wurde daraufhin durch den Verhandlungsführer, Herrn Busch
(Bezirksregierung Düsseldorf) festgehalten, dass sich die Bahn erneut mit der
Stadt Emmerich am Rhein bezüglich der Möglichkeiten austauscht.
Hieraufhin hat die
Verwaltung das Ingenieurbüro Spiekermann mit einer Über- und Ausarbeitung der
bestehenden städtischen Planung beauftragt. Das nun vorliegende Ergebnis wurde
sowohl mit den betroffenen Grundstückseigentümern entlang der Sulenstraße sowie
dem Ortsvorsteher diskutiert und abgestimmt.
Die Planung ist
der DB AG bereits übermittelt worden und wird im Zuge eines
Planänderungsverfahren in das Vorhaben einfließen. Im Zuge dieses Verfahrens
wird die Stadt Emmerich am Rhein erneut um Stellungnahme als Träger
öffentlicher Belange und betroffene Kommune gebeten.
Weiterer
Verfahrensablauf
Zum weiteren zeitlichen
Ablauf des Planfeststellungsverfahrens 3.3 erläutert der Vertreter der Bahn AG
im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV am 06.10.2015, dass für die Vorbereitung des
Planfeststellungsbeschlusses zunächst ein Deckblattverfahren zu verschiedenen
Veränderungen vorgesehen sei. Da für die BÜ-Beseitigungen noch diverse
Planungsschritte erforderlich sind, werden diese nicht Teil des
Deckblattverfahrens und des Planfeststellungsbeschlusses sein.
Viel mehr ist
vorgesehen, das Baurecht für die BÜ-Beseitigungen Sulenstraße und von-der-Recke-Straße
über ein Planänderungsverfahren herbeizuführen (s. o.). Im
Planfeststellungsbeschluss soll auf diese Verfahren verwiesen werden und
aufgenommen werden, dass Bahn und Kommune sich betreffend dieser
BÜ-Beseitigungen auf diese Vorgehensweise verständigt haben.
Vor diesem
Hintergrund erklärte der Vertreter der Bahn AG, sei hierzu eine kurzfristige
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein erforderlich.
Im weiteren
Verlauf der Arbeitskreisdiskussion wurde mit dem Vertreter der Bahn erörtert,
bis wann der Ratsbeschluss zur Feststellung des Gesamtkonsenses vorliegen muss.
Die Vorgaben des
Verkehrsministeriums für die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme
des kommunalen Kostendrittels sind dahingehend zu interpretieren, dass vor dem
Planfeststellungsbeschluss eines ersten Planfeststellungsabschnittes im
Stadtgebiet der Gesamtkonsens vorliegen muss.
Aufgrund der vorab
beschriebenen Vorgehensweise ist eine Beschlussfassung zur Feststellung des
Gesamtkonsenses für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein bis zum Jahresende 2015
erforderlich, um sicherzugehen, dass der geforderte schriftlich fixierte
Gesamtkonsens noch vor dem ersten Planfeststellungsbeschluss vorliegt.
Es bestand
Einvernehmen darüber, dass die Beschlussfassung zur Feststellung des
Gesamtkonsenses in die nächste Sitzungsfolge eingebracht werden soll, sodass
bis Jahresende 2015 der Gesamtkonsens bestätigt werden kann.
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Die Verwaltung
schlägt vor, den Lösungsvorschlägen der DB Netz AG für die Ersatzmaßnahmen
Raiffeisenstraße, von-der-Recke-Straße und Schwarzer Weg zu folgen und den
Ratsbeschluss vom 25.04.2012 entsprechend abzuändern.
Die Ausführung der
Ersatzmaßnahmen Sulenstraße bis Schwarzer Weg wurde mit dem Ortsvorsteher
Praest, Herrn Nakath, abgestimmt und fand sein Einverständnis.
Der Arbeitskreis
ÖPNV/SPNV hat am 06.10.2015 getagt und empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am
Rhein dem Beschlussvorschlag zu folgen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter