Betreff
Bahnübergangbeseitigungskonzept der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: BÜ-Konzept zum PFA 3.3
Vorlage
05 - 16 0341/2015
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt das aktuelle

         Bahnübergangsbeseitigungskonzept zum Planfeststellungsabschnitt 3.3 dahingehend

         abzuändern, dass er die nachfolgend aufgelisteten BÜ-Ersatzmaßnahmen festlegt.

 

          BÜ Sulenstraße                   Eisenbahnüberführung für Fußgänger EÜ-F

 

          BÜ Raiffeisenstraße /          Eisenbahnüberführung EÜ mit Nebenanlagen

          Praestsches Feld

 

          BÜ von-der-Recke-Straße  Eisenbahnüberführung für Fußgänger EÜ-F

         

          BÜ Grüne Straße                   Seitenweg zur Ersatzmaßnahme BÜ Broichstraße

 

          BÜ Broichstraße                  Eisenbahnüberführung EÜ mit Nebenanlagen

 

          BÜ Schwarzer Weg             Ersatzlose Aufhebung

 

Sachdarstellung :

 

Bahnübergangbeseitigungskonzept zum Planfeststellungsabschnitt 3.3

 

Verfahrensstand

 

Am 25.04.2012 wurde die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 - Grenze D/NL Emmerich-Oberhausen - Dreigleisiger Ausbau und BÜ-Beseitigung auf der Strecke 2270 PFA 3.3 durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.

Der der Offenlage folgende Erörterungstermin fand am 04.03.2015 statt.

 

Aus dem genannten Ratsbeschluss heraus ergeben sich Differenzen zwischen den im Planfeststellungsverfahren offengelegten BÜ-Beseitigungsmaßnahmen und den favorisierten Lösungen der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Als Differenzen und somit als Dissensfälle stellen sich nachfolgende Beseitigungsmaßnahmen dar:

 

 

Ersatzmaßnahmen

gem. Ratsbeschluss

der Stadt Emmerich am Rhein

Ersatzmaßnahmen

gem. Planfeststellungsunterlagen PFA 3.3

 

 

 

Raiffeisenstraße

EÜ-Pkw

Von-der-Recke-Straße

Ersatzlos

Schwarzer Weg

Ersatzlos

 

 

Förderung und vollständige Kostenübernahme des Landes

 

Durch das Verkehrsministerium NRW (MBWSV) wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 19.03.2014 die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels mitgeteilt (Anlage 1). 

 

Auszug:

…vor dem Hintergrund der außerordentlich hohen verkehrlichen Bedeutung des dritten Gleises der Betuwe-Linie und der damit verbundenen Belastungen der Anrainerkommunen haben sich schon die vorherige Landesregierung bereit erklärt, das kommunale Kostendrittel an den BÜ-Beseitigungsmaßnahmen mit einer Förderung gemäß den Förderrichtlinien Kommunaler Straßenbau vollständig zu übernehmen. Selbstverständlich steht auch die jetzige Landesregierung zu dieser Zusage.

 

Eine derartige vollständige Kostenübernahme kommt jedoch wegen ihres absoluten Ausnahmecharakters nur unter der Voraussetzung in Betracht, dass mit der jeweils betroffenen Kommune ein belastbarer - schriftlich fixierter - Konsens über sämtliche Eisenbahnkreuzungen und die damit verbundenen Regelungen auf ihrem Gebiet erzielt werden kann. …..

 

Da sich die Stadt Emmerich am Rhein finanziell nicht in der Lage sieht auf diese voll-ständige Kostenübernahme zu verzichten, ergibt sich hieraus die Notwendigkeit zur Fixierung eines Gesamtkonsenses.

 

Zur Erlangung dieses Gesamtkonsenses ist die Ausräumung des Dissenses im PFA 3.3 zwingend notwendig. Hierzu wurde mit der DB Netz AG sowie den Bundes- und Landesverkehrsministerien abgestimmt, dass dieser Dissens im Verfahren auszuräumen ist und der Konsens im Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt wird .

 

Lösungsvorschlag der DB Netz AG

 

Von Seiten der DB Netz AG wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 25.02.2015 Lösungsvorschläge zu den 3 Dissensfällen zugesandt (Anlage 2). In dem Erörterungstermin wurde dieser Ausgleichsvorschlag von Seiten der Bahn eingebracht. Diese wurden bereits mit den Bundes- und Landesverkehrsministerien vorabgestimmt. Die Ersatzmaßnahmen werden als kreuzungsbedingt angesehen und sind somit grundsätzlich förderfähig.

 

Bei Annahme dieser Lösungen, dem entsprechenden Ratsbeschluss sowie schriftlicher Festlegung gegenüber der DB Netz AG sind die Voraussetzungen geschaffen, die Gesamtförderung des kommunalen Drittels zu erhalten. 

 

 

Ersatzmaßnahmen

gem. Ratsbeschluss

der Stadt Emmerich am Rhein

Lösungsvorschläge

der DB Netz AG

 

 

 

Raiffeisenstraße / Praestsches Feld

EÜ-Pkw

Von-der-Recke-Straße

EÜ-F

Schwarzer Weg

Ersatzlos

 

 

-   BÜ Raiffeisenstraße / Praestsches Feld           

Im bisherigen Ratsbeschluss wurde als Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang Raiffeisenstraße eine Eisenbahnüberführung mit verminderter Durchfahrtshöhe im Verlauf der Straße Praestsches Feld gefordert. Zusätzlich sollte eine Verbindung aus dem Tunnelbauwerk heraus, parallel der Bahntrasse, zur Raiffeisenstraße errichtet werden.

Zweck der reduzierten Durchfahrtshöhe war es, den landwirtschaftlichen Verkehr aus den Wohnbereichen heraus zu halten und ihn stattdessen mittels der Ersatzmaßnahme EÜ von-der-Recke-Straße unter die Gleise in die Hetter zu führen.

Durch den Lösungsvorschlag der DB Netz AG mit einem Vollausbau der Überführung würde es somit für die Landwirtschaft möglich sein, auch dieses Bauwerk zu befahren. Es wären also 3 Bauwerke im Bereich Praest/Vrasselt geeignet landwirtschaftliche Verkehre und Lkw aufzunehmen. Dies sind die SÜ Baumannstraße, EÜ Praestsches Feld und EÜ Broichstraße.

 

Da mit dem Straßenendausbau Praestsches Feld noch nicht begonnen wurde, wird die Stadt Emmerich am Rhein eine entsprechende Umplanung initiieren, um so eine optimale Verkehrssicherheit und Sicherstellung der max. zulässigen Geschwindigkeit von 30 km/h zu gewährleisten.

 

Die innerörtliche Verbindung für PKW aus dem Bauwerk heraus an die Raiffeisenstraße ist aufgrund der tieferen Fahrbahnlage nicht mehr umzusetzen. Dies gilt jedoch nicht für Radfahrer und Fußgänger, die weiterhin, aufgrund der besseren Höhenlage, aus dem Bauwerk heraus zur Raiffeisenstraße gelangen können.

 

                                              

-   BÜ von-der-Recke-Straße   

Im bisherigen Ratsbeschluss wurde als Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang von-der-Recke-Straße eine Eisenbahnüberführung im Vollausbau gefordert.

Dieser Vollausbau war durch die Entlastung der EÜ Praestsches Feld begründet, die in einem Wohnbereich mündet. Landwirtschaftliche und Lkw-Verkehre sollten hier nicht möglich sein.

Der Lösungsvorschlag der DB Netz AG sieht eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer in Form einer EÜ-F vor.

Mit dieser Querungsmöglichkeit ist auch die Verbindung Reiterhof – Reitanlage gewährleistet. Somit wird den Belangen des Reitervereins Rechnung getragen.

 

Zur Ausgestaltung der Überführung wurden der Verwaltung 5 Systemskizzen vorgelegt, die mögliche Ausführungen der EÜ-F darstellen (Anlage 1).

Die Bahn und die Verwaltung favorisieren Skizze 1 (Bahnparallele Rampenführungen).

Bei dieser Skizze werden weder bestehende Wegebeziehungen blockiert und so die Neuanlegung der Von-der-Recke-Straße bzw. der Zufahrt zur Reckenburg erforderlich sein, noch verfügt diese über einen Aus- bzw. Eingang im Bereich der Landesstraße 7, dies könnte bei der Nutzung der Überführung mit Tieren zu gefährlichen Situationen führen.

Die Rampen verfügen bei allen Skizzen über eine lichte Breite von 2,60 m, durch Abböschung der Seiten werden die Wandhöhen reduziert und so mögliche Angsträume verkleinert.

Der Bereich unterhalb der Gleise wird in einer Breite von 6,00 m und einer lichten Höhe 2,50 m ausgebildet, die Ecken sind ausgerundet. 

 

Im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV, der am 06.10.2015 tagte, wurde eine weitere Variante (6) erörtert. Diese sieht einen gradlinigen Verlauf mit Überführung der Gleisanlage sowie des Bahnweges vor. Dieser Entwurf ist als Anlage 5 beigefügt.

 

Der anwesende Vertreter der DB Netz AG, Herr Landgraf, erläuterte im Arbeitskreis, dass sich die vorgeschlagenen Varianten 1-5 aktuell noch im Vorentwurfsstadium befänden und entsprechend weder Kostenschätzungen noch Durchführbarkeit, dies auch im Hinblick auf Grunderwerb, ermittelt wurden. Er stimmt daher einer Aufnahme der Variante 6 in die Abwägung zur Machbarkeit zu und wird diese an das noch zu beauftragende Planungsbüro weiterleiten.

Das Ergebnis dieser Machbarkeitsuntersuchung wird als Planänderungsverfahren in das Vorhaben einfließen. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Stadt Emmerich am Rhein erneut um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange und betroffene Kommune gebeten.

 

Der jetzige Beschlussvorschlag „EÜ-F“ stellt keine bestimmte Wegeführung bzw. Ausbildung der Überführung dar. Er stellt lediglich fest, dass eine Eisenbahnüberführung für Fußgänger gewünscht ist und somit für diese Ersatzmaßnahme Konsens besteht.

 

Die detaillierte Ausgestaltung der EÜ-F wird dann im o. g. Verfahren geklärt werden.

 

 

-   BÜ Schwarzer Weg

Im bisherigen Ratsbeschluss wurde als Ersatzmaßnahme für den Bahnübergang Schwarzer Weg eine Überführung für Fußgänger und Radfahrer (Brücke) gefordert. Dies begründete sich hauptsächlich aus touristischer Sicht.

 

Der Lösungsvorschlag der DB Netz AG sieht eine ersatzlose Aufhebung vor, entsprechend wären die über den Bahnübergang verlaufenden touristischen Routen nach Schließung über die Broichstraße zu führen und auch entsprechend auszuschildern.

 

 

 

Eingabe Nr. 7/2015 der IG Biss (s. auch Vorlage 05-16 0379/2015)

Dieser Vorlage liegt die Eingabe der IG Biss bei (Anlage 4).

Die Interessengemeinschaft fordert die Beibehaltung der aktuellen Ratsbeschlüsse die Bahnübergänge Sulenstraße, Raiffeisenstraße und von-der-Recke-Straße betreffend.

In der Vorlage wird auf die Beratungen dieses Tagesordnungspunktes, Vorlagen-Nr. 05-16 0379/2015, verwiesen und erläutert, dass die Inhalte der Ratseingabe in die Beratung, Abwägung und Beschlussfassung einfließen.

 

BÜ Sulenstraße

Dem Grunde nach besteht zwischen der DB AG und der Stadt Emmerich am Rhein Konsens bezüglich der Art der Ersatzmaßnahme – einer EÜ-F.

Der Lösungsvorschlag der DB Netz AG sah jedoch eine stumpf endende Tunnelverbindung ohne Durchsicht sowie spitzwinkeligen Treppenanlagen mit Angsträumen vor; die der Stadt Emmerich am Rhein einen gradlinigen Verlauf ohne Angsträume.

 

Im Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt PFA 3.3 am 04.03.2015 wurde durch die Verwaltung nochmals die Auffassung der Stadt Emmerich am Rhein dargelegt. Im Ergebnis wurde daraufhin durch den Verhandlungsführer, Herrn Busch (Bezirksregierung Düsseldorf) festgehalten, dass sich die Bahn erneut mit der Stadt Emmerich am Rhein bezüglich der Möglichkeiten austauscht.

 

Hieraufhin hat die Verwaltung das Ingenieurbüro Spiekermann mit einer Über- und Ausarbeitung der bestehenden städtischen Planung beauftragt. Das nun vorliegende Ergebnis wurde sowohl mit den betroffenen Grundstückseigentümern entlang der Sulenstraße sowie dem Ortsvorsteher diskutiert und abgestimmt.

Die Planung ist der DB AG bereits übermittelt worden und wird im Zuge eines Planänderungsverfahren in das Vorhaben einfließen. Im Zuge dieses Verfahrens wird die Stadt Emmerich am Rhein erneut um Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange und betroffene Kommune gebeten.

 

 

Weiterer Verfahrensablauf

 

Zum weiteren zeitlichen Ablauf des Planfeststellungsverfahrens 3.3 erläutert der Vertreter der Bahn AG im Arbeitskreis ÖPNV/SPNV am 06.10.2015, dass für die Vorbereitung des Planfeststellungsbeschlusses zunächst ein Deckblattverfahren zu verschiedenen Veränderungen vorgesehen sei. Da für die BÜ-Beseitigungen noch diverse Planungsschritte erforderlich sind, werden diese nicht Teil des Deckblattverfahrens und des Planfeststellungsbeschlusses sein.

Viel mehr ist vorgesehen, das Baurecht für die BÜ-Beseitigungen Sulenstraße und von-der-Recke-Straße über ein Planänderungsverfahren herbeizuführen (s. o.). Im Planfeststellungsbeschluss soll auf diese Verfahren verwiesen werden und aufgenommen werden, dass Bahn und Kommune sich betreffend dieser BÜ-Beseitigungen auf diese Vorgehensweise verständigt haben.

Vor diesem Hintergrund erklärte der Vertreter der Bahn AG, sei hierzu eine kurzfristige Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein erforderlich.

 

Im weiteren Verlauf der Arbeitskreisdiskussion wurde mit dem Vertreter der Bahn erörtert, bis wann der Ratsbeschluss zur Feststellung des Gesamtkonsenses vorliegen muss.

Die Vorgaben des Verkehrsministeriums für die Voraussetzungen zur vollständigen Kostenübernahme des kommunalen Kostendrittels sind dahingehend zu interpretieren, dass vor dem Planfeststellungsbeschluss eines ersten Planfeststellungsabschnittes im Stadtgebiet der Gesamtkonsens vorliegen muss.

 

Aufgrund der vorab beschriebenen Vorgehensweise ist eine Beschlussfassung zur Feststellung des Gesamtkonsenses für das Stadtgebiet Emmerich am Rhein bis zum Jahresende 2015 erforderlich, um sicherzugehen, dass der geforderte schriftlich fixierte Gesamtkonsens noch vor dem ersten Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

 

Es bestand Einvernehmen darüber, dass die Beschlussfassung zur Feststellung des Gesamtkonsenses in die nächste Sitzungsfolge eingebracht werden soll, sodass bis Jahresende 2015 der Gesamtkonsens bestätigt werden kann.

 

 

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Die Verwaltung schlägt vor, den Lösungsvorschlägen der DB Netz AG für die Ersatzmaßnahmen Raiffeisenstraße, von-der-Recke-Straße und Schwarzer Weg zu folgen und den Ratsbeschluss vom 25.04.2012 entsprechend abzuändern.

Die Ausführung der Ersatzmaßnahmen Sulenstraße bis Schwarzer Weg wurde mit dem Ortsvorsteher Praest, Herrn Nakath, abgestimmt und fand sein Einverständnis.

 

Der Arbeitskreis ÖPNV/SPNV hat am 06.10.2015 getagt und empfiehlt dem Rat der Stadt Emmerich am Rhein dem Beschlussvorschlag zu folgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter