hier: Eingabe Nr. 4/2015 vom SPD-Ortsverein Elten
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt beschließt, in Anlehnung
an den städtischen Ratsbeschluss vom 03.12.2014 zur städtischen Stellungnahme
im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, Planfeststellungsabschnitt 3.5, zum
gegenwärtigen Zeitpunkt keine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes
vorzunehmen.
Bei allen nachfolgenden Planungen soll ein
ortskernnaher Haltepunkt zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße gefordert
werden.
Sachdarstellung :
Die Frage der Wiedereinrichtung eines
Eisenbahnhaltepunktes im Ortsteil Elten
hat eine längere Tradition.
Bereits im GEP-Entwurf von 1996 wurde ein möglicher Haltepunkt in
Elten berücksichtigt, so wie er noch immer im derzeit gültigen GEP ’99
dargestellt wird.
Zwischenzeitlich
schien seine Realisierung auch schon zum Greifen nahe, als Ende 2005 die Stadt
erfolgreich Fördermittel beim zuständigen Ministerium beantragt hatte. Auf
Antragsinitiative der Verwaltung erhielt die Stadt einen Zuwendungsbescheid
über 80.000,-€ für einen Probefahrbetrieb
und die Zusage des Ministeriums, mobile Bahnsteigelemente für den Bau
eines temporären Bahnsteigs in Höhe des alten Bahnhofsgebäudes in Elten zur
Verfügung zu stellen.
Dass dieses
Vorhaben dann doch nicht zur Umsetzung gelangte, bzw. der schon gewährte
Zuschuss leider rücküberwiesen werden
musste, lag an den ungünstigen Rahmenbedingungen, die keine ausreichende Planungssicherheit für einen solchen
verkehrlichen Probebetrieb auf der Strecke gewährleisten konnten.
Wieder erstarkt
ist das Thema einer Wiedereinrichtung des Eltener Haltepunktes im Zuge zweier
Projekte: des Ausbaus der vorhandenen Strecke für den Güterverkehr der sog.
Betuwe und dem beabsichtigten Ausbau der Stationen auf den Aussenästen des zukünftigen
Rhein-Ruhr-Expresses mit der Folge einer dann möglichen, grenzüberschreitenden
Durchbindung der Nahverkehre bis Arnheim.
Dazu wurde im Juni
2013 in Emmerich in Anwesenheit des nordrheinwestfälischen Verkehrsministers
und einer Vertreterin des niederländischen Verkehrsministeriums eine
Vereinbarung zwischen dem VRR und dem Verkehrsdienstleister auf der Strecke,
der Abelio, geschlossen, die die Aufnahme von Regionalbahnverkehren auf der RB
35 für den Abschnitt Düsseldorf-Emmerich ab Dezember 2016 vorsieht. Die
Verlängerung dieser Linie bis nach Arnheim sowie die Inbetriebnahme des neuen
Haltepunktes in Elten sind ebenfalls Gegenstand dieser Vereinbarung und sollen
im darauffolgenden Jahr 2017 realisiert werden.
Passend dazu wurde
im Dezember 2014 eine Finanzierungsvereinbarung zur Erstellung der Planung für
die Infrastrukturmaßnahmen zum „Ausbau der Stationen auf den Aussenästen des
Rhein-Ruhr-Express“ zwischen dem Land NRW, dem VRR, dem NVR und der DB ‚Station
& Service‘ unterschrieben, die u.a. den Neubau eines Haltepunktes in Elten
vorsieht.
Geht es nach dem
Wunsch des VRR sollte ggfs. auch eine provisorische Lösung (Bauzwischenzustand)
bis Dezember 2016 errichtet werden. Spätestens jedoch bis zum Juni 2019 müsste
ein Bauzustand erreicht sein, der dann die endgültig notwendige
Bahnsteiginfrastruktur bereitstellt für die neuen Fahrzeuge des RRX, die auf bestimmte Bahnsteiglängen
und -höhen in den Haltepunkten angewiesen sind.
Um die baulichen
Voraussetzungen am Standort Elten rechtzeitig zu schaffen, wurde diese Maßnahme
in die Priorität 1 der Stationen auf den RRX-Außenästen gestuft. Entsprechend
sollte für ein solches Vorhaben so frühzeitig wie möglich Gewissheit geschaffen
werden, wo der Standort dieses wiedereinzurichtenden Haltepunktes positioniert
werden soll.
Auf Basis der
Beschlussfassung zum städtischen BÜ-Konzept wurde im Zuge der Erstellung der
städtischen Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zunächst eine
Wiedereinrichtung des Bahnhaltepunktes an der Lobither Strasse für sinnvoll
erachtet.
Erst im Zuge der
Variantendiskussion (Berg(-fuß)-variante oder Gleisbettvariante) hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein auf eine Konkretisierung der Lage des Haltepunktes
zunächst verzichtet bis eine Variantenentscheidung im laufenden Planfeststellungsverfahren
absehbar wird bzw. herbeigeführt ist.
Gegenstand der
Stellungnahme ist jedoch die Forderung, in den Planfeststellungsunterlagen die
Wiedereinrichtung eines Haltepunktes im Ortsteil Elten zu berücksichtigen.
Aus dieser
Erwägung heraus hält es die Verwaltung nicht für zielführend, zum gegenwärtigen
Zeitpunkt eine vorgezogene Standortentscheidung zum Haltepunkt zu treffen.
Weiteres Vorgehen
Die Einrichtung
eines Haltepunktes in Elten wird lt. Eisenbahnbundesamt in Abhängigkeit von der
Trassenführung der ABS 46/2 gesehen, eine Vorabentscheidung über den möglichen
Standort eines Haltepunktes, der dann den Verlauf der Gleislage am Eltenberg
präjudiziert, ist so nicht denkbar.
Grundsätzlich
kommt bei der isolierten Betrachtung der Errichtung eines Haltepunktes an einer
Bahnstrecke entweder ein Plangenehmigungs- oder ein Planfeststellungsverfahren
zur Anwendung, je nachdem wie kompliziert der Fall gelagert ist
(Drittbetroffenheiten, UVP-Erforderlichkeit, Schallproblematiken o.a.m).
In einer
telefonischen Rücksprache mit dem Eisenbahnbundesamt geht dieses davon aus,
dass im vorliegenden Fall der Sachverhalt auf ein sogenanntes
‚Deckblattverfahren‘ hinausläuft.
Dieses dann zur Anwendung
kommende Deckblattverfahren sieht ein erneutes Beteiligungsverfahren der Träger
öffentlicher Belange und auch der Öffentlichkeit vor, so dass die Stadt erneut
detailliert Stellung nehmen kann.
Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst die
Verfahrensentscheidung zum Gleisverlauf am Eltenberg abzuwarten, um danach in
einem sog. Deckblattverfahren überhaupt erst die Verstandortung eines
zukünftigen Haltepunktes in die Unterlagen einzubringen und zu konkretisieren.
Aus der Diskussion in der Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung am 21.04.2015 ergibt sich folgendes:
Im Rahmen der Beratung und
Beschlussfassung wurde seitens der SPD-Fraktion der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag
der Verwaltung um folgenden Zusatz zu ergänzen:
"Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, ........................ der Lage des Haltepunktes
vorzunehmen. Bei den nachfolgenden Planungen soll ein ortskernnaher Haltepunkt
zwischen Sonderwykstraße und Lobither Straße gefordert werden."
Die Verwaltung hat darauf hingewiesen,
dass für eine derartige Ergänzung des Ratsbeschlusses vom 03.12.2014 zur
städtischen Stellungnahme im Planfeststellungsverfahren ABS 46/2,
Planfeststellungsabschnitt 3.5, der Rat zuständig sei. Da es sich hier um eine
räumliche Konkretisierung des künftigen Haltepunktes, zunächst losgelöst von
einer Variantenentscheidung im laufenden Planfeststellungsverfahren, handelt,
wird die Verwaltung diese Thematik zum Haltepunkt Elten, bei entsprechendem
Beschluss, in dem anstehenden Erörterungstermin vorbringen.
Wie in
der Vorlage ausgeführt obliegt dieser Sachverhalt einem Deckblattverfahren. Am
Ende dieses Verfahrens steht dann eine abschließende Entscheidung zur künftigen
Lage des Haltepunktes in Elten.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
Diks
Bürgermeister