Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2014 – neu
Vorlage
02 - 16 0348/2015
Art
Verwaltungsvorlage

 

Kenntnisnahme/kein Beschluss

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2014 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden. Bereits in der Ratssitzung am 24.03.2015 wurde eine Übersicht zur Kenntnis gegeben; aufgrund von weiteren Erkenntnissen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten war diese zu erweitern.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2015. Im Haushaltsjahr 2015 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2015 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2014.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2015 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehraufwendungen in Höhe von                                              490.760,52 Euro

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2015 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehrauszahlungen (konsumtiv) in Höhe von                            490.760,52 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2014) in Höhe von             1.826.447,01 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2013) in Höhe von                    8.903,91 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2012) in Höhe von                123.178,67 Euro

Mehrauszahlungen (investiv aus 2011) in Höhe von                    2.439,50 Euro

Mehrauszahlungen insgesamt:                                               2.451.729,61 Euro

 

Mehreinzahlungen                                                                  2.026.000,00 Euro

(investiv aus Kreditermächtigung 2014)

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Begründung

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeiser