Kenntnisnahme/kein
Beschluss
Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen
des Haushaltsjahres 2014 zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der
Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden. Bereits in der
Ratssitzung am 24.03.2015 wurde eine Übersicht zur Kenntnis gegeben; aufgrund
von weiteren Erkenntnissen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten war diese zu
erweitern.
Die übertragenen
Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende
Position im Haushaltsplan 2015. Im Haushaltsjahr 2015 können diese Mittel zur
Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der
Jahresabschluss 2015 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme
ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2014.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan 2015 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehraufwendungen in
Höhe von 490.760,52 Euro
Auswirkungen auf den
Finanzplan 2015 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehrauszahlungen
(konsumtiv) in Höhe von 490.760,52 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv aus 2014) in Höhe von 1.826.447,01
Euro
Mehrauszahlungen
(investiv aus 2013) in Höhe von 8.903,91 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv aus 2012) in Höhe von 123.178,67 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv aus 2011) in Höhe von 2.439,50 Euro
Mehrauszahlungen
insgesamt: 2.451.729,61
Euro
Mehreinzahlungen 2.026.000,00
Euro
(investiv aus
Kreditermächtigung 2014)
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. Begründung
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeiser