Betreff
Beratendes Mitglied der Baumfreunde Emmerich im Ausschuss für Stadtentwicklung, hier: Antrag Nr. VII/2015 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
01 - 16 0349/2015
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung

 

 

Begründung

 

§ 58 Abs. 3 Satz 6 GO NW eröffnet für die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich die Möglichkeit, Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen sind und Sachverständige anlassbezogen zu den Beratungen hinzuzuziehen.

Eine solche Hinzuziehung erfordert einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses, in einer der Hinzuziehung vorausgehenden Sitzung und fällt nicht in die Beschlusskompetenz des Rates.

Mithin wird eine Verweisung an den zuständigen Fachausschuss empfohlen.

 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister