Beschlussvorschlag
Verweisung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung
Begründung
§ 58 Abs. 3 Satz 6 GO NW eröffnet für die
Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich die Möglichkeit, Vertreter derjenigen
Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen sind und
Sachverständige anlassbezogen zu den Beratungen hinzuzuziehen.
Eine solche Hinzuziehung erfordert einen
entsprechenden Beschluss des Ausschusses, in einer der Hinzuziehung
vorausgehenden Sitzung und fällt nicht in die Beschlusskompetenz des Rates.
Mithin wird eine Verweisung an den
zuständigen Fachausschuss empfohlen.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister