hier: Antrag Nr. VIII 2015 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Vorgehensweise
(Beratungsfolge: Sozialausschuss 16.06.2015; Folgeberatung im Haupt- und
Finanzausschuss und Letztberatung und Beschlussfassung im Rat) zu.
Begründung
Die Behandlung der Fragestellung Betreuung und Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern verlangt eine strategische Ausrichtung. Diese
spiegelt sich in der Regel in einem verschriftlichtem Konzept wider, das alle
Aspekte (Parameter Bauen, Unterbringung, Umfang und Art der Betreuungsmaßnahmen
etc.) umfasst.
Dieser Konzeptentwurf ist der Systematik des Zusammenspiels
Fachausschüsse – Rat folgend, zunächst im Sozialausschuss als fachlich
zuständigem Gremium vorzuberaten. Aufgrund der Bedeutung der Aufgabe und den
Auswirkungen, die die Beschlussfassung über genanntes Konzept auf die
Gesamtverwaltung entfaltet, schließt sich eine Beratung im Haupt- und
Finanzausschuss an. Erst nach erfolgter Vorberatung im Fachausschuss und im
koordinierenden Haupt- und Finanzausschuss, kann die Letztberatung und
Beschlussfassung im Rat erfolgen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister