Betreff
BGE-Ratsantrag zu § 61 GO NRW - Flüchtlingspolitik in Emmerich am Rhein,
hier: Antrag Nr. VIII 2015 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
07 - 16 0350/2015
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der verwaltungsseitig vorgeschlagenen Vorgehensweise

(Beratungsfolge: Sozialausschuss 16.06.2015; Folgeberatung im Haupt- und Finanzausschuss und Letztberatung und Beschlussfassung im Rat) zu.

 

 

Begründung

Die Behandlung der Fragestellung Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern verlangt eine strategische Ausrichtung. Diese spiegelt sich in der Regel in einem verschriftlichtem Konzept wider, das alle Aspekte (Parameter Bauen, Unterbringung, Umfang und Art der Betreuungsmaßnahmen etc.) umfasst.

 

Dieser Konzeptentwurf ist der Systematik des Zusammenspiels Fachausschüsse – Rat folgend, zunächst im Sozialausschuss als fachlich zuständigem Gremium vorzuberaten. Aufgrund der Bedeutung der Aufgabe und den Auswirkungen, die die Beschlussfassung über genanntes Konzept auf die Gesamtverwaltung entfaltet, schließt sich eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss an. Erst nach erfolgter Vorberatung im Fachausschuss und im koordinierenden Haupt- und Finanzausschuss, kann die Letztberatung und Beschlussfassung im Rat erfolgen.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister