Betreff
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Kleve - Sachstand, Förderperspektiven und weiteres Vorgehen,
hier: Antrag Nr. IX /2015 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
07 - 16 0352/2015
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag der BGE-Ratsfraktion vom 23. April 2015 abzulehnen.

Begründung

 

Das in 2012 in Kraft getreten Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen ermöglicht eine finanzielle Förderung für neu zu implementierende Kommunale Integrationszentren. Diese sollen im Einvernehmen mit den Kommunen, Angebote in allen schulischen Bereichen machen, um Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu verbessern, Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen im Hinblick auf Integration und das Zusammenleben in Vielfalt zu koordinieren und weitere ergänzende Angebote für die Qualifizierung von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu.

Antragsberechtigt sind alle kreisfreien Städte und Kreise des Landes NRW. Eine kreisangehörige Stadt kann keinen Antrag stellen. Die kreisangehörigen Kommunen können die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums nicht forcieren. 

Alle Kommunen sahen keine Notwendigkeit über die bereits bestehenden Angebote hinaus, weitere Gremien bzw. Stellen einzurichten, die sich ebenfalls mit Fragen der Integration beschäftigen.

Der Antrag auf eine Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Kleve wurde am 19. März 2015 vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister