hier: Antrag Nr. IX /2015 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, den Antrag der BGE-Ratsfraktion vom 23. April
2015 abzulehnen.
Begründung
Das in 2012 in
Kraft getreten Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und
Integration in Nordrhein-Westfalen ermöglicht eine finanzielle Förderung für
neu zu implementierende Kommunale Integrationszentren. Diese sollen im
Einvernehmen mit den Kommunen, Angebote in allen schulischen Bereichen machen,
um Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu
verbessern, Aktivitäten und Angebote der kommunalen Ämter und Einrichtungen im
Hinblick auf Integration und das Zusammenleben in Vielfalt zu koordinieren und
weitere ergänzende Angebote für die Qualifizierung von Beschäftigten in
Kindertageseinrichtungen, in Schulen und in sonstigen Bildungseinrichtungen
hinsichtlich einer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit
Migrationshintergrund zu.
Antragsberechtigt
sind alle kreisfreien Städte und Kreise des Landes NRW. Eine kreisangehörige
Stadt kann keinen Antrag stellen. Die kreisangehörigen Kommunen können die
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums nicht forcieren.
Alle Kommunen
sahen keine Notwendigkeit über die bereits bestehenden Angebote hinaus, weitere
Gremien bzw. Stellen einzurichten, die sich ebenfalls mit Fragen der
Integration beschäftigen.
Der Antrag auf
eine Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Kleve wurde am
19. März 2015 vom Kreistag mehrheitlich abgelehnt.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Johannes Diks
Bürgermeister