hier: Eingabe Nr. 1/2015 des CDU-Ortsverbandes Hüthum-Borghees-Klein Netterden
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, die notwendigen Planungsschritte zum Ausbau des
Ravensackerweges mit Anschluss an die L 90 nach Konkretisierung des Zeitplans
zum Bau des 3. BAB 3 – Anschlusses anzugehen.
Sachdarstellung :
1. Inhalte Antrag CDU-Ortsverband
Der CDU-Ortsverband
Hüthum – Borghees – Klein-Netterden hat mit Datum vom 12.02.2015 eine Eingabe
(Nr. 1/2015) zur Anbindung des Ravensackerweges an den dritten
Autobahnanschluss an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein formuliert.
Gegenstand der Eingabe ist der Antrag, die Erschließungsplanung
dahingehend auszurichten, den Ausbau des Ravensackerweges bis hin zur
Netterdenschen Straße in die Gesamtplanung einzubeziehen.
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein hat die Eingabe in seiner Sitzung am 24.03.2015 zur Beratung
an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
2. Stellungnahme der Verwaltung
Eine Anbindung des
Gewerbegebietes Ost IV über einen für Lastkraftwagen ausgebauten Ravensackerweg
ist in Zusammenhang mit der Realisierung des 3. BAB 3 – Anschlusses
verkehrsplanerisch sinnvoll. Durch eine solche Maßnahme wird die Netterdensche
Straße (L 90) im Bereich der Ortslage Klein-Netterden zu einem gewissen Teil
von Schwerlastverkehr entlastet und die Erschließung des Gewerbegebietes Ost IV
für die aus Richtung Ruhrgebiet/NL kommenden Verkehre wird optimiert.
Ausgehend von dem
Kreisverkehr an der Weseler Straße (K 16) wurde die Budberger Straße im Zuge
der weitgehenden Realisierung des Gewerbegebietes Ost IV (Teil 1) ausgebaut.
Der sich in
Aufstellung befindende Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2)
setzt im Bereich des Ravensackerweges eine öffentliche Verkehrsfläche mit der
gleichen Ausbautiefe wie die Budberger Straße als Fortführung dieses
Verbindungsastes in Richtung Osten fest. Der Ausbau des Ravensackerweges
innerhalb des Plangebietes des B-Planes Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2)
soll in einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag
geregelt werden.
Das dann noch
fehlende ebenfalls auszubauende Teilstück des Ravensackerweges bis zur
Netterdenschen Straße (L 90) soll aus verkehrsplanerischer Sicht in
Zusammenhang mit der Realisierung des 3. BAB 3 – Anschlusses ebenfalls
ausgebaut werden. Diese Maßnahme ist jedoch abhängig von einem noch zu
tätigenden Grunderwerb. Darüber hinaus ist die Finanzierung der Maßnahme zu
klären.
Im Rahmen einer
aktuellen Anfrage beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (LBS NRW) konnte der
Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahme zum Bau des 3. Autobahnanschlusses in
Klein-Netterden nicht benannt werden.
Nach Konkretisierung
des Zeitplans zum Bau des 3. Autobahnanschlusses in Klein-Netterden sollen die
notwendigen Planungsschritte zum Ausbau des Ravensackerweges mit Anschluss an
die L 90 angegangen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter