Betreff
Anbindung des Ravensackerweges an den dritten Autobahnanschluss,
hier: Eingabe Nr. 1/2015 des CDU-Ortsverbandes Hüthum-Borghees-Klein Netterden
Vorlage
05 - 16 0354/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die notwendigen Planungsschritte zum Ausbau des Ravensackerweges mit Anschluss an die L 90 nach Konkretisierung des Zeitplans zum Bau des 3. BAB 3 – Anschlusses anzugehen.

 

Sachdarstellung :

 

1.  Inhalte Antrag CDU-Ortsverband

 

Der CDU-Ortsverband Hüthum – Borghees – Klein-Netterden hat mit Datum vom 12.02.2015 eine Eingabe (Nr. 1/2015) zur Anbindung des Ravensackerweges an den dritten Autobahnanschluss an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein formuliert.

Gegenstand der Eingabe ist der Antrag, die Erschließungsplanung dahingehend auszurichten, den Ausbau des Ravensackerweges bis hin zur Netterdenschen Straße in die Gesamtplanung einzubeziehen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat die Eingabe in seiner Sitzung am 24.03.2015 zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

 

2.  Stellungnahme der Verwaltung

 

Eine Anbindung des Gewerbegebietes Ost IV über einen für Lastkraftwagen ausgebauten Ravensackerweg ist in Zusammenhang mit der Realisierung des 3. BAB 3 – Anschlusses verkehrsplanerisch sinnvoll. Durch eine solche Maßnahme wird die Netterdensche Straße (L 90) im Bereich der Ortslage Klein-Netterden zu einem gewissen Teil von Schwerlastverkehr entlastet und die Erschließung des Gewerbegebietes Ost IV für die aus Richtung Ruhrgebiet/NL kommenden Verkehre wird optimiert.

 

Ausgehend von dem Kreisverkehr an der Weseler Straße (K 16) wurde die Budberger Straße im Zuge der weitgehenden Realisierung des Gewerbegebietes Ost IV (Teil 1) ausgebaut.

 

Der sich in Aufstellung befindende Bebauungsplan Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2) setzt im Bereich des Ravensackerweges eine öffentliche Verkehrsfläche mit der gleichen Ausbautiefe wie die Budberger Straße als Fortführung dieses Verbindungsastes in Richtung Osten fest. Der Ausbau des Ravensackerweges innerhalb des Plangebietes des B-Planes Nr. N 8/2 – Budberger Straße – (Teil 2) soll in einem mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag geregelt werden.

 

Das dann noch fehlende ebenfalls auszubauende Teilstück des Ravensackerweges bis zur Netterdenschen Straße (L 90) soll aus verkehrsplanerischer Sicht in Zusammenhang mit der Realisierung des 3. BAB 3 – Anschlusses ebenfalls ausgebaut werden. Diese Maßnahme ist jedoch abhängig von einem noch zu tätigenden Grunderwerb. Darüber hinaus ist die Finanzierung der Maßnahme zu klären.

 

Im Rahmen einer aktuellen Anfrage beim Landesbetrieb Straßenbau NRW (LBS NRW) konnte der Zeitpunkt des Beginns der Baumaßnahme zum Bau des 3. Autobahnanschlusses in Klein-Netterden nicht benannt werden.

 

Nach Konkretisierung des Zeitplans zum Bau des 3. Autobahnanschlusses in Klein-Netterden sollen die notwendigen Planungsschritte zum Ausbau des Ravensackerweges mit Anschluss an die L 90 angegangen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter