hier: Antrag Nr. XIII/2015 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat lehnt die
Einberufung einer Sondersitzung zur Unterrichtung über den aktuellen Sachstand
Neumarkt sowie die Durchführung einer öffentlichen Einwohnerversammlung ab.
Begründung
1. Inhalte Antrag BGE-Fraktion
Die BGE-Fraktion
beantragt eine Rats- und öffentliche Bürgerinformation zur aktuellen Situation
am „Neumarkt“ gemäß § 3 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
Dazu beantragt sie
§ eine detaillierte Unterrichtung zum aktuellen
Sachstand (s. 2.1) der
Neumarktplanung in der nächsten Ratssitzung bzw. die Einberufung einer
Ratssondersitzung nach § 3 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein und
§ die Durchführung einer öffentlichen Einwohnerversammlung (s. 2.2) nach § 3 Absatz 2 der
Hauptsatzung bis spätestens 28.05.2015.
2. Stellungnahme der Verwaltung
2.1 Sachstand
Die BGE-Fraktion
begründet die aus ihrer Sicht notwendige detaillierte Unterrichtung zum
Sachstand damit, dass bis heute keine konkreten Ergebnisse zu verzeichnen seien
und es keinen Gesamtprojektplan gäbe.
Dieser Annahme muss
widersprochen werden, da sich der Projektablauf wie folgt darstellt:
2.1.1 Projektablauf
Aufbauend auf dem
vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 05.04.2011 beschlossenen städtebaulichen Grundkonzept zur
Entwicklung des Neumarktes – Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit
Umgestaltung der Platzfläche und des Parkplatzes – sind die Planungen
weiterverfolgt worden.
Rat
13.05.2014
Der Rat wurde in
seiner Sitzung am 13.05.2014 von Seiten der Verwaltung und des Investors mit
Planern und Architekten umfassend über den Projektstand „Entwicklung des
Neumarktes“ und das weitere Vorgehen informiert.
Folgende Elemente
waren Bestandteil des Sachstandsberichts:
Konzeptionelle Grundlagen
Die für den Neumarkt geplanten Hauptnutzungen Einzelhandel, Wohnen,
Platzgestaltung und Parken finden sich im Leitbild der Stadt Emmerich am Rhein
in den Kapiteln 1.1, 1.2, 1.3, 2.3 und 4.3.
Der Masterplan zur Weiterentwicklung der Emmericher Innenstadt enthält
Grundaussagen zur Aufwertung des Neumarktes als großflächiger Handelsstandort
mit Abriss des Gebäudes und Neubau eines Wohn- und Geschäftskomplexes. In
Zusammenhang mit der Entwicklung des Neumarktes sollen ungenutzte
Flächenpotenziale beseitigt und die Innenstadt attraktiviert werden.
Entsprechend den Aussagen des Strukturkonzeptes für die Emmericher
Innenstadt befindet sich der Neumarkt im „inneren Zentrumsbereich“, welcher
vorrangig zu stärken und zu entwickeln ist. Die Platzfläche Neumarkt soll
hochwertig gestaltet werden.
Das Integrierte Handlungskonzept unterteilt die Emmericher Innenstadt
in verschiedene Zonen. Der Neumarkt liegt in der Zone 2 „Stadtgebiet Einkauf,
Freizeit“ und soll mithilfe einer Einzelhandelsansiedlung neu strukturiert
werden.
Im Rahmen des Emmericher Einzelhandelskonzeptes wird der Neumarkt als
städtebaulicher Mittelpunkt des zentralen Versorgungsbereiches Emmericher
Innenstadt definiert. Er ist wichtiges Gelenk zwischen Steinstraße und
Kaßstraße. Ihm kommt als ehemaliger Einzelhandelsstandort, aktueller Standort
des Wochenmarktes sowie bevorzugte Fläche für die zukünftige
Einzelhandelsentwicklung eine zentrale Rolle in der Emmericher Innenstadt zu.
Hochbauplanung und architektonische
Gestaltung
Die Hochbauplanung zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
umfasst vier Ebenen:
- Untergeschoss (UG) als Tiefgarage mit 80
öffentlichen und 50 privaten Pkw-Stellplätzen, Flächen für Haustechnik und
Abstellflächen der Wohnungen,
- Erdgeschoss (EG) zur Errichtung eines
Elektronikfachmarktes mit ca. 1.150 qm Verkaufsfläche (VK), Lebensmittelmarkt
mit ca. 850 qm VK, Frische-Arena mit ca. 185 qm VK, weitere Ladenlokale mit
insgesamt ca. 600 qm VK sowie eine Sozialeinrichtung (Pflegedienst und
Beratungsstellen),
- Obergeschoss (1. OG) mit ca. 26 Wohneinheiten
(WE), Dachgärten und Grünflächen,
- Obergeschoss (2. OG) und Dachgeschoss mit
insgesamt ca. 25 – 30 WE.
Der architektonische
Entwurf des Gebäudes nimmt die in der Umgebung vorhandenen trauf- und
giebelständigen Gebäudestrukturen auf und passt die Dachformen des neuen
Gebäudes entsprechend an. Im Obergeschoss soll eine begrünte Platzfläche
entstehen, von der die Wohnungen zu erreichen sind.
Gestaltung der Platzfläche und
des Parkplatzes
Im Rahmen der von Seiten der Stadt vorgesehenen Umgestaltung der
Platzfläche sind verschiedene Nutzungsansprüche zu berücksichtigen. Der Platz
dient als wichtiges verbindendes Element zwischen Steinstraße und Kaßstraße und
soll Aufenthaltqualität auch als Eingangszone für den Neubaukörper erhalten.
Ein zentral auf der Platzfläche vorgesehener Baumhain wertet den Platz
in Verbindung mit großformatigen Betonplatten, einem Wasserspiel,
Sitzgelegenheiten und Fahrradabstellmöglichkeiten auf. Wichtiges Element des
Entwurfes sind gute fußläufige Wegebeziehungen in Verbindung mit einem Grün-
und Beleuchtungskonzept.
Darüber hinaus ist der Wochenmarkt auf der Fläche zu organisieren. In
Abstimmungsgesprächen zwischen Verwaltung und Marktbetreibern konnte ein
Konsens bezüglich der künftigen Organisation der Marktstände erzielt werden.
Ebenfalls zu bedenken sind die Nutzungsmöglichkeiten der Fläche für
Veranstaltungen. Auch hierzu haben Abstimmungstermine stattgefunden.
Für den Parkplatz Neumarkt ist ebenfalls eine neue Gestaltung mit
Betonsteinpflaster, Baum- und Heckenstrukturen sowie fußläufigen Verbindungen
vorgesehen. Die auf städtischen Flächen geplanten Stellplätze dienen der
Erreichbarkeit der neuen Einzelhandelsflächen sowie des bestehenden
Einzelhandels in der Emmericher Innenstadt.
Bauleitplanung
Die Realisierung des Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt setzt
die Schaffung von Planungsrecht durch Aufstellung von Bebauungsplänen voraus.
Für den Bereich Neumarkt befinden sich drei Bebauungspläne im
Verfahren: Vorhabenbezogener Bebauungsplan für die Fläche des Neubaukörpers,
Bebauungsplan Neumarkt und Umgebung zur Sicherung der Platzfläche und der
Fläche des Parkplatzes und Bebauungsplan Neumarkt/Kaßstraße mit dem Thema Passagen
als Verknüpfung zwischen Neumarkt und Kaßstraße.
Gegenstand der Bauleitplanungen ist neben der Erarbeitung
entsprechender Planzeichnungen mit textlichen Festsetzungen und Begründungen
auch die Erstellung zahlreicher Fachgutachten: Verträglichkeitsanalyse
Einzelhandel, Verkehrsgutachten, Schalltechnische Gutachten, Grünordnung,
Baumgutachten, Artenschutzprüfung.
Bürgerinformation
05.06.2014
Die in der
Ratssitzung am 13.05.2014 von Seiten der Verwaltung und des Investors mit
Planern und Architekten erläuterten Präsentationen – Konzeptionelle Grundlagen,
Hochbauplanung und architektonische Gestaltung, Gestaltung der Platzfläche und
des Parkplatzes sowie Bauleitplanung – wurden der Öffentlichkeit am 05.06.2014
in einer Bürgerinformation im PAN kunstforum vorgestellt.
Mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Emmerich am
Rhein vom 21.05.2014 ist auf die Veranstaltung hingewiesen worden. Darüber
hinaus wurden die Eigentümer der im Plangebiet und an das Plangebiet
angrenzenden Grundstücke schriftlich eingeladen.
Die von Seiten der ca. 50 teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger
vorgebrachten Stellungnahmen wurden aufgenommen und sind bei der anstehenden
Fortführung der Bauleitplanverfahren in die Abwägung einzustellen.
Auf Basis der Bebauungsplanentwürfe werden öffentliche Auslegungen der
Bauleitplanungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgen, innerhalb
derer Bürgerinnen und Bürger nochmals die Möglichkeit erhalten, Stellungnahmen
zu den Planungen abzugeben.
2.1.2 Erschließung/künftige Anlieferung
Desweiteren zielt
der BGE-Antrag auf die Erschließung des Neumarktes bzw. künftige Anlieferwege
ab.
Die Erschließung des
Neumarktes ist über das bestehende innerstädtische Straßennetz gesichert. Ein
im Rahmen der Bauleitplanverfahren erforderliches Verkehrsgutachten hat das an
den Neumarkt angrenzende Straßennetz – insbesondere den Kreuzungsbereich
Gasthausstraße, Oelstraße, Tempelstraße, Neuer Steinweg – untersucht und den
Nachweis erbracht, dass die Straßenquerschnitte zur Aufnahme des mit dem Neubauvorhaben
einhergehenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens ausreichend dimensioniert sind.
2.1.3 Verhandlungen Eigentümer Deutsche Bank
Gebäude
Zur Realisierung des
geplanten Wohn- und Geschäftshauses auf dem Neumarkt sind Abstandflächen auf
dem Grundstück des Eigentümers des Deutsche Bank Gebäudes zu übernehmen.
Darüber hinaus soll die Tiefgaragenzufahrt des Neubaus mit der Zufahrt zur
Tiefgarage Deutsche Bank baulich zusammengelegt werden. Auch dazu sind
Abstimmungen vorzunehmen.
Kann der Investor hierüber
mit dem Eigentümer eine grundsätzliche Einigung erzielen, können die Planungen
grundsätzlich wie in der Ratssitzung am 13.05.2014 und in der Bürgerinformation
am 05.06.2014 vorgestellt, weiterverfolgt werden.
Ist eine Einigung
mit dem Eigentümer nicht zu erzielen, wird eine Umplanung (Verkleinerung des
Baukörpers) von Seiten des Investors notwendig. Die veränderten Planungen sind
der Verwaltung und dem Fachausschuss/Rat zur erneuten Beschlussfassung
vorzulegen. Eine veränderte Hochbauplanung brächte die Notwendigkeit zur
Anpassung der Bauleitplanung und der Planungen zur Gestaltung der an das
Gebäude angrenzenden öffentlichen Flächen mit sich.
Die veränderten Entwürfe wären ebenfalls öffentlich auszulegen.
Innerhalb des Offenlagezeitraums haben die Bürger die Möglichkeit,
Stellungnahmen zu den Bauleitplanungen abzugeben.
2.1.4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Das sich in
Erarbeitung befindende Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die
Innenstadt und angrenzende Lagen ist als ein interdisziplinäres Gesamtkonzept
zu sehen und wird auch die Entwicklung des Neumarktes beinhalten. Das
zukünftige ISEK bringt die für die Emmericher Innenstadt relevanten Themen und
Flächen in eine Gesamtschau und trifft Aussagen dazu, wie sich einzelne
Bereiche entwickeln sollen.
Da die Planungen für den Neumarkt schon sehr weit fortgeschritten sind
und einen hohen Detaillierungsgrad haben, sollen die für diesen Bereich
bestehenden Planungen nachrichtlich in das ISEK übernommen werden.
Das ISEK vernetzt alle Handlungsstränge sinnvoll miteinander und stellt
somit eine nachhaltige Entwicklungsstrategie für die Emmericher Innenstadt und
angrenzende Lagen dar.
Dieses ganzheitliche
Vorgehen zur Weiterentwicklung der Emmericher Innenstadt ist Voraussetzung zur
Generierung von (Städtebau-)Fördermitteln.
Die Aktualisierung
des Einzelhandelskonzeptes ist zunächst als eigenständiges Projekt zu sehen, da
hier die künftige Einzelhandelsentwicklung für das gesamte Emmericher
Stadtgebiet analysiert wird. Teilaussagen des aktualisierten
Einzelhandelskonzeptes für die Emmericher Innenstadt sind dann in das ISEK zu
übernehmen.
2.1.5 Ausblick
Der Investor hat
gegenüber Verwaltung und Politik zugesagt, das Vorhaben fortzuführen. Die
Ausarbeitung der dazu erforderlichen Planunterlagen soll von
Vorhabenträgerseite zum Abschluss gebracht werden.
Die Verwaltung wird
dem Ausschuss für Stadtentwicklung (ASE)/Rat die weiterentwickelten
Planunterlagen zusammen mit dem Investor, Planern und Architekten vorstellen
sowie zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen und die Bauleitplanverfahren
fortführen.
2.2 Öffentliche Einwohnerversammlung
Eine Unterrichtung
zum aktuellen Sachstand ist in der heutigen Sitzung des Rates unter TOP 13
„Baumaßnahme Neumarkt; hier : Bericht der Verwaltung“ in öffentlicher
Ratssitzung verwaltungsseitig erfolgt.
Die Öffentlichkeit
wird auch weiterhin anlassbezogen in adäquater Weise in den Prozess einbezogen
und informiert. Das Erfordernis zur Einberufung einer zusätzlichen Ratssitzung
zum Thema „Neumarktplanung“ besteht nicht.
Die Forderung der
Fraktion BGE zur Durchführung einer öffentlichen Einwohnerversammlung gem. § 23
Abs. 2 GO NW in Verbindung mit § 3 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich
am Rhein ist abzulehnen, da die Voraussetzungen nicht vorliegen.
Abgesehen davon,
dass in der Sache bereits mehrere Bürgerinformationen (die letzte am 5.6.2014;
siehe oben) stattgefunden haben, ist festzuhalten, dass, die zitierte Norm eine
Unterrichtungspflicht im Vorfeld wichtiger Planungen und Vorhaben über
die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen statuiert
Das Vorhaben
„Neumarkt“ befindet sich aufgrund der bereits erfolgten und richtungsweisenden
Grundsatzbeschlussfassungen nicht mehr in einem (Vor-)Stadium, in dem
Bürgerunterrichtungen im Sinne der § 23 Abs. 2 GO NW ein probates Mittel der
Bürgerbeteiligung darstellen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter