Betreff
Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss und Rat der Stadt Emmerich auf Einrichtung einer "Stabsstelle für Demographie, Integration und Europa"
hier: Antrag Nr. XIV/2015 der Embrica-Fraktion
Vorlage
01 - 16 0361/2015
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein spricht sich gegen die beantragte Erweiterung des Aufgabenspektrums der Stabsstelle Demographie um Integration und Europa aus.

 

 

Begründung

 

Aus der verwaltungsseitigen Vorlage (TOP 3 Sitzung HFA; Vorlage Nr. 01-16 0346/2015) ist das Aufgabenspektrum der zu schaffenden Stabsstelle Demographie ablesbar.

Das Themenfeld Demographie erfordert als Querschnittsaufgabe eine strategische Herangehensweise.

So sind alle kommunalen Handlungsfelder daraufhin zu überprüfen, ob vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung Strategien zu entwickeln und umzusetzen sind. Da sich die Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren fortlaufend ändern, ist als ein kontinuierlicher Prozess (vgl. Steuerungskreislauf; Anlage 2 der o.g. Verwaltungsvorlage) zu verstehen.

 

Aufgabe der Stabsstelle Demographie ist es, Prozesse zu initiieren und zu steuern.

Operativ verantwortlich bleiben, dem Prinzip der Subsidiarität folgend, die jeweiligen Facheinheiten.

So obliegen zum Beispiel die Umsetzung von Maßnahmen demographischer Relevanz, die den Bereich Stadtplanung/ Städtebau betreffen, dem zuständigen Fachbereich Stadtentwicklung, von Maßnahmen, die dem Bereich frühkindliche Förderung zuzuordnen sind, dem Fachbereich Jugend, Schule und Sport und von Maßnahmen der Integration dem Fachbereich Arbeit und Soziales. Gleichfalls sind die jeweils fachverantwortlichen Verwaltungseinheiten auch für die Generierung entsprechender Fördermittel für die als sinnvoll erachteten und somit umzusetzenden Maßnahmen verantwortlich.

 

Der Systematik eines übergeordneten strategischen und ganzheitlichen Ansatzes und der subsidiären Fachverantwortungen auf operativer (Maßnahmen-) Ebene, widerspricht der Antrag, vereinzelte Themenfelder (z.B. Integration oder Europa) aus diesem Gefüge herauszulösen.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter