Betreff
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu Hochwasserrisikomanagementplänen und Umweltberichten NRW,
hier: Zusammenfassung und Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0363/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zu den Hochwasserrisikomanagementplänen und Umweltberichten NRW zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese ins Verfahren einzubringen.

 

Sachdarstellung :

 

Hochwasser ist an allen Flüssen eine Gefahr, die man genau kennen muss, um ihr begegnen zu können.

Mit dem "Hochwasserrisikomanagement" hat die Europäische Union (EU) einen neuen Begriff verbindlich eingeführt. Ziel ist, die Risiken für vier "Schutzgüter" nachhaltig zu minimieren:

-           die menschliche Gesundheit,

-           die Umwelt,

-           unser Kulturerbe und

-           die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

 

Der Schwerpunkt liegt dabei auf Vermeidung, Schutz und Vorsorge.

Die rechtliche Basis ist 2007 mit der „Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiko“ der EU in Kraft getreten, welche im Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt wurde.

 

In NRW koordiniert das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV) die Kartenerstellung durch die Bezirksregierungen. (Für Emmerich am Rhein ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.) In Zusammenarbeit mit Kommunen und anderen Verantwortlichen (z.B. Deichverbänden) überprüft das MKULNV die Aussagen der erstellten Karten auf Plausibilität. Die Bezirksregierung erarbeitet Ziel- und Maßnahmenvorschläge zu den Handlungsfeldern, die einen Beitrag zur Risikoverminderung leisten sollen.

 

Das Hochwasserrisikomanagement wird in drei Schritten umgesetzt:

1.         Vorläufige Bewertung und Bestandsaufnahme (bis 2011)

2.         Erstellung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (bis 2013)

3.         Hochwasserrisiko-Managementpläne (bis 2015)

 

Anschließend erfolgt alle 6 Jahre eine Aktualisierung und Überprüfung aller Arbeitsschritte.

 

Als Grundlage dienten die landesweit vorliegenden Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, aus denen die potenzielle Gefährdung durch Hochwasserereignisse hervorgeht. Auf Basis dieser Karten haben die Bezirksregierungen bis Ende 2014 gemeinsam mit Kommunen, Kreisen und Wasserverbänden sowie unter Beteiligung weiterer interessierter Stellen, wie z. B. Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung der Hochwassergefahren für besonders gefährdete Gebiete (sog. Risikogebiete) erarbeitet.

 

Für den Regierungsbezirk Düsseldorf liegen nun die beiden Hochwasserrisikomanagementpläne für die Einzugsgebiete Rhein und Maas vor. Das Flussgebiet Rhein umfasst mehr als die Hälfte der Fläche des Landes NRW.

 

Entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen müssen die Hochwasserrisikomanagementpläne in einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt, den Menschen oder materielle Werte überprüft werden. An der SUP sind sowohl die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenbereiche durch die Pläne berührt werden, als auch die Öffentlichkeit zu beteiligen. Es wurde daher ein weiteres Beteiligungsverfahren eingerichtet. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt neben der Möglichkeit der Einsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf über eine eigens eingerichtete Internetseite namens „Beteiligung online“. https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_hwrmrl/start.php

 

Rechtliche Würdigung

 

Nach § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) müssen bis Ende 2015 für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden. Die Pläne informieren über bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.

 

Für HWRM-Pläne besteht nach § 75 WHG die Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14 a UVPG in Verbindung mit § 14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94).

 

Für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Rhein NRW sowie für den Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans Maas NRW wurde jeweils ein Umweltbericht nach § 14 g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans ermittelt, beschrieben und bewertet.

 

Inhaltliches

 

Für die Stadt Emmerich am Rhein sind der HWRM-Plan Rhein-NRW und der dazugehörige Umweltbereich relevant.

 

Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan) Rhein- NRW

 

Für Emmerich am Rhein gelten die Teileinzugsbereiche Rheingraben-Nord und Deltarhein.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen des HWRM-Plans wird von Akteuren aus verschiedensten Bereichen umgesetzt. Die Aufgaben im Hochwasserschutz in NRW sind dezentral organisiert und verteilt.

Die Aufgaben werden aufgeteilt unter dem Ministerium (MKULNV), den Bezirksregierungen, Wasser- und Deichverbänden, Wirtschaftsunternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen und Kreisen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 WHG ist jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Damit sind Eigenvorsorgen gemeint, wie z.B. Objektschutz, baulichen Anpassungen, finanzielle Rücklagen oder Versicherungen.

Die Aufgaben der Kommunen und Kreise bestehen aus allen Bereichen der Daseinsvorsorge. Dazu zählt die Berücksichtigung der Hochwasservorsorge in der Bauleitplanung und in der Siedlungsentwicklung, die Planung und Umsetzung technischer Maßnahmen des Hochwasserschutzes und die BürgerInnen Informationen über Gefahren, Risiken und Eigenvorsorgemöglichkeiten. Auch der Katastrophenschutz und die Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehren spielen eine wichtige Rolle für das Hochwasserrisikomanagement.

 

Die genauen Maßnahmen werden durch drei Stufen priorisiert.

I = sehr hohe Priorität

II = hohe Priorität

III = mittlere Priorität

 

Zudem werden in NRW die Hochwasserrisikomanagementpläne in eine zeitliche Rangfolge der Umsetzung gebracht. Es gibt die Kategorien:

 

Kurzfristig = bis 2021

Mittelfristig = bis 2027

Langfristig = nach 2027

Fortlaufende Maßnahmen

 

Als zusätzliches Kriterium werden mögliche Synergien mit der WRRL betrachtet.

Die Maßnahmen für Emmerich am Rhein gehen aus der Anlage 1 Maßnahmenübersicht hervor. Darin sind der Maßnahmentyp mit einer Beschreibung, der Umsetzungszeitraum und der Maßnahmenträger genannt. Einer der Maßnahmenträger ist die Stadt Emmerich am Rhein.

 

Umweltbericht zum HWRM-Plan Rhein NRW

 

Mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) soll gewährleistet werden, dass Umweltauswirkungen, die aus den HWRM-Plänen resultieren, frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor Annahme des Plans berücksichtigt werden.

Das zentrale Element der SUP ist der Umweltbericht, in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der HWRM-Pläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter (Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich etwaiger Wechselwirkungen) entsprechend den Vorgaben des § 14g UVPG ermittelt, beschrieben und bewertet werden.

Die Stadt Emmerich am Rhein wurde bereits im September 2014 bei der Erstellung der Strategischen Umweltprüfung durch das sogenannte Scoping Verfahren miteinbezogen. Beim Scoping wird der Untersuchungsrahmen feststellt sowie der Prüfinhalte und der Prüfumfang ermittelt.

Für den Bereich des Rheins bedeutet dies für das Schutzgut Mensch, dass durch die Hochwasserrisikomanagementplanung den Klimawandelfolgen und der steigenden Flächeninanspruchnahme entgegen gewirkt werden soll.

Die Rheindeiche haben für das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt eine Besonderheit. Sie stellen eine artenreiche Lebensgemeinschaft dar mit ihrem trockenen bis wechselfeuchtem Grünland, der Heide, dem Sandtrockenrasen sowie dem Hoch- und Übergangsmoor. Zum Erhalt dieser Landschaft sind Überschwemmungen nötig, jedoch ohne den Eintrag gefährlicher Stoffe.

Das Schutzgut Boden, mit seinen Funktionen der Fruchtbarkeit, Filter, Puffer und Wasserspeicher sind durch intensiven Nährstoffeinsatz und Pflanzenschutzmittel gefährdet. Auch sollen die Flächeninanspruchnahme und die fortschreitende Versiegelung eingedämmt werden.

Das Schutzgut Wasser wird durch Nitrat- und Ammoniumbelastungen gefährdet, auch hier sollen die Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie entgegenwirken.

Das Schutzgut Klima wird maßgeblich durch den Verlauf des Klimawandels bestimmt. Im Schutzgut Landschaft sind zukünftig keine allgemeinen Tendenzen ableitbar.

Durch extreme Hochwasser sind im Schutzgut Kultur und Sachgüter die Kulturgüter von Überflutungen potentiell betroffen. Bei Nichtdurchführung des Hochwasserrisikomanagementplans bliebe das vorliegende signifikante Hochwasserrisiko bestehen.

 

 

Weiteres Vorgehen (Ausblick)

 

Gemäß europäischen Vorgaben müssen die Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22. Dezember 2015 als Endfassung veröffentlicht werden. Anschließend erfolgt alle 6 Jahre eine Aktualisierung und Überprüfung aller Arbeitsschritte.

 

Fazit

 

Die Stadt Emmerich am Rhein als Maßnahmenträgerin hat keine Einwände gegen die umzusetzenden Maßnahmen aus der Maßnahmenübersicht. Diese wurden im Vorfeld in Zusammenarbeit mit der Stadt Emmerich am Rhein erarbeitet.

Auch die Strategische Umweltprüfung (SUP) mit dem Umweltbericht zum HWRM-Plan Rhein NRW wurde im Scoping Termin mit der Stadt Emmerich am Rhein erarbeitet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter