hier: Zusammenfassung und Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zu den
Hochwasserrisikomanagementplänen und Umweltberichten NRW zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, diese ins Verfahren einzubringen.
Sachdarstellung :
Hochwasser ist an allen Flüssen eine Gefahr,
die man genau kennen muss, um ihr begegnen zu können.
Mit dem
"Hochwasserrisikomanagement" hat die Europäische Union (EU) einen
neuen Begriff verbindlich eingeführt. Ziel ist, die Risiken für vier
"Schutzgüter" nachhaltig zu minimieren:
- die
menschliche Gesundheit,
- die
Umwelt,
- unser
Kulturerbe und
- die
wirtschaftlichen Tätigkeiten.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf Vermeidung,
Schutz und Vorsorge.
Die rechtliche Basis ist 2007 mit der
„Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiko“ der EU
in Kraft getreten, welche im Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt wurde.
In NRW koordiniert das Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen (MKULNV) die Kartenerstellung durch die Bezirksregierungen.
(Für Emmerich am Rhein ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.) In
Zusammenarbeit mit Kommunen und anderen Verantwortlichen (z.B. Deichverbänden)
überprüft das MKULNV die Aussagen der erstellten Karten auf Plausibilität. Die
Bezirksregierung erarbeitet Ziel- und Maßnahmenvorschläge zu den
Handlungsfeldern, die einen Beitrag zur Risikoverminderung leisten sollen.
Das Hochwasserrisikomanagement wird in drei
Schritten umgesetzt:
1. Vorläufige
Bewertung und Bestandsaufnahme (bis 2011)
2. Erstellung
von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten (bis 2013)
3. Hochwasserrisiko-Managementpläne
(bis 2015)
Anschließend erfolgt alle 6 Jahre eine
Aktualisierung und Überprüfung aller Arbeitsschritte.
Als Grundlage dienten die landesweit
vorliegenden Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten, aus denen die
potenzielle Gefährdung durch Hochwasserereignisse hervorgeht. Auf Basis dieser
Karten haben die Bezirksregierungen bis Ende 2014 gemeinsam mit Kommunen,
Kreisen und Wasserverbänden sowie unter Beteiligung weiterer interessierter
Stellen, wie z. B. Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern,
Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung
der Hochwassergefahren für besonders gefährdete Gebiete (sog. Risikogebiete)
erarbeitet.
Für den Regierungsbezirk Düsseldorf liegen
nun die beiden Hochwasserrisikomanagementpläne für die Einzugsgebiete Rhein und
Maas vor. Das Flussgebiet Rhein umfasst mehr als die Hälfte der Fläche des
Landes NRW.
Entsprechend den geltenden gesetzlichen
Regelungen müssen die Hochwasserrisikomanagementpläne in einer Strategischen
Umweltprüfung (SUP) hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die
natürliche Umwelt, den Menschen oder materielle Werte überprüft werden. An der
SUP sind sowohl die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene
Aufgabenbereiche durch die Pläne berührt werden, als auch die Öffentlichkeit zu
beteiligen. Es wurde daher ein weiteres Beteiligungsverfahren eingerichtet. Diese
Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt neben der Möglichkeit der Einsicht bei der
Bezirksregierung Düsseldorf über eine eigens eingerichtete Internetseite namens
„Beteiligung online“.
https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_hwrmrl/start.php
Rechtliche
Würdigung
Nach § 75 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der
derzeit geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585)
müssen bis Ende 2015 für alle Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko
Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet werden. Die Pläne informieren über
bestehende Gefahren und dienen dazu, die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen
unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.
Für HWRM-Pläne besteht nach § 75 WHG die
Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung gemäß § 14 a
UVPG in Verbindung mit § 14 b und Anhang 3 Nr. 1.3 UVPG in der derzeit
geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94).
Für den Entwurf des
Hochwasserrisikomanagementplans Rhein NRW sowie für den Entwurf des
Hochwasserrisikomanagementplans Maas NRW wurde jeweils ein Umweltbericht nach §
14 g UVPG erstellt. Darin werden die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen der Durchführung des Plans ermittelt, beschrieben und
bewertet.
Inhaltliches
Für die Stadt Emmerich am Rhein sind der
HWRM-Plan Rhein-NRW und der dazugehörige Umweltbereich relevant.
Hochwasserrisikomanagementplan (HWRM-Plan)
Rhein- NRW
Für Emmerich am Rhein gelten die
Teileinzugsbereiche Rheingraben-Nord und Deltarhein.
Die Umsetzung der Maßnahmen des HWRM-Plans
wird von Akteuren aus verschiedensten Bereichen umgesetzt. Die Aufgaben im
Hochwasserschutz in NRW sind dezentral organisiert und verteilt.
Die Aufgaben werden aufgeteilt unter dem
Ministerium (MKULNV), den Bezirksregierungen, Wasser- und Deichverbänden,
Wirtschaftsunternehmen, Bürgerinnen und Bürgern sowie den Kommunen und Kreisen.
Gemäß § 5 Abs. 2 WHG ist jede Person, die
durch Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet geeignete Vorsorgemaßnahmen
zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu
treffen. Damit sind Eigenvorsorgen gemeint, wie z.B. Objektschutz, baulichen
Anpassungen, finanzielle Rücklagen oder Versicherungen.
Die Aufgaben der Kommunen und Kreise
bestehen aus allen Bereichen der Daseinsvorsorge. Dazu zählt die Berücksichtigung
der Hochwasservorsorge in der Bauleitplanung und in der Siedlungsentwicklung,
die Planung und Umsetzung technischer Maßnahmen des Hochwasserschutzes und die
BürgerInnen Informationen über Gefahren, Risiken und
Eigenvorsorgemöglichkeiten. Auch der Katastrophenschutz und die
Einsatzmöglichkeiten der Feuerwehren spielen eine wichtige Rolle für das
Hochwasserrisikomanagement.
Die genauen Maßnahmen werden durch drei
Stufen priorisiert.
I = sehr hohe Priorität
II = hohe Priorität
III = mittlere Priorität
Zudem werden in NRW die
Hochwasserrisikomanagementpläne in eine zeitliche Rangfolge der Umsetzung
gebracht. Es gibt die Kategorien:
Kurzfristig = bis 2021
Mittelfristig = bis 2027
Langfristig = nach 2027
Fortlaufende Maßnahmen
Als zusätzliches Kriterium werden mögliche
Synergien mit der WRRL betrachtet.
Die Maßnahmen für Emmerich am Rhein gehen
aus der Anlage 1 Maßnahmenübersicht hervor. Darin sind der Maßnahmentyp mit
einer Beschreibung, der Umsetzungszeitraum und der Maßnahmenträger genannt.
Einer der Maßnahmenträger ist die Stadt Emmerich am Rhein.
Umweltbericht zum HWRM-Plan Rhein NRW
Mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP)
soll gewährleistet werden, dass Umweltauswirkungen, die aus den HWRM-Plänen
resultieren, frühzeitig bei der Ausarbeitung und vor Annahme des Plans
berücksichtigt werden.
Das zentrale Element der SUP ist der
Umweltbericht, in dem die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen der
HWRM-Pläne auf die im UVPG genannten Schutzgüter (Menschen und menschliche Gesundheit,
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft,
Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter, einschließlich etwaiger
Wechselwirkungen) entsprechend den Vorgaben des § 14g UVPG ermittelt,
beschrieben und bewertet werden.
Die Stadt Emmerich am Rhein wurde bereits im
September 2014 bei der Erstellung der Strategischen Umweltprüfung durch das
sogenannte Scoping Verfahren miteinbezogen. Beim Scoping wird der
Untersuchungsrahmen feststellt sowie der Prüfinhalte und der Prüfumfang ermittelt.
Für den Bereich des Rheins bedeutet dies für
das Schutzgut Mensch, dass durch die Hochwasserrisikomanagementplanung den
Klimawandelfolgen und der steigenden Flächeninanspruchnahme entgegen gewirkt
werden soll.
Die Rheindeiche haben für das Schutzgut
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt eine Besonderheit. Sie stellen eine
artenreiche Lebensgemeinschaft dar mit ihrem trockenen bis wechselfeuchtem
Grünland, der Heide, dem Sandtrockenrasen sowie dem Hoch- und Übergangsmoor.
Zum Erhalt dieser Landschaft sind Überschwemmungen nötig, jedoch ohne den
Eintrag gefährlicher Stoffe.
Das Schutzgut Boden, mit seinen Funktionen
der Fruchtbarkeit, Filter, Puffer und Wasserspeicher sind durch intensiven
Nährstoffeinsatz und Pflanzenschutzmittel gefährdet. Auch sollen die
Flächeninanspruchnahme und die fortschreitende Versiegelung eingedämmt werden.
Das Schutzgut Wasser wird durch Nitrat- und
Ammoniumbelastungen gefährdet, auch hier sollen die Maßnahmen der
Wasserrahmenrichtlinie entgegenwirken.
Das Schutzgut Klima wird maßgeblich durch
den Verlauf des Klimawandels bestimmt. Im Schutzgut Landschaft sind zukünftig
keine allgemeinen Tendenzen ableitbar.
Durch extreme Hochwasser sind im Schutzgut
Kultur und Sachgüter die Kulturgüter von Überflutungen potentiell betroffen.
Bei Nichtdurchführung des Hochwasserrisikomanagementplans bliebe das
vorliegende signifikante Hochwasserrisiko bestehen.
Weiteres
Vorgehen (Ausblick)
Gemäß europäischen Vorgaben müssen die
Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22. Dezember 2015 als Endfassung
veröffentlicht werden.
Anschließend
erfolgt alle 6 Jahre eine Aktualisierung und Überprüfung aller Arbeitsschritte.
Fazit
Die Stadt Emmerich am Rhein als
Maßnahmenträgerin hat keine Einwände gegen die umzusetzenden Maßnahmen aus der
Maßnahmenübersicht. Diese wurden im Vorfeld in Zusammenarbeit mit der Stadt
Emmerich am Rhein erarbeitet.
Auch die Strategische Umweltprüfung (SUP)
mit dem Umweltbericht zum HWRM-Plan Rhein NRW wurde im Scoping Termin mit der
Stadt Emmerich am Rhein erarbeitet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter