Betreff
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Bewirtschaftungsplan 2016 - 2012 und Maßnahmenprogramm,
hier: Zusammenfassung und Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0371/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese ins Verfahren einzubringen.

 

Sachdarstellung :

 

Aktuell sind mehr als 90% der Gewässer in Nordrhein-Westfalen in einem schlechten ökologischen Zustand, was insbesondere auf stoffliche Belastungen zurückzuführen ist. In einem dicht besiedelten Land wie NRW ist daher auch eine entsprechend große Anzahl an Maßnahmen erforderlich.

Allgemein bestehen Probleme im Bereich der Gewässer in den folgenden Punkten: Defizite bezüglich Makrozoobenthos oder der Gewässerflora, einer hohen Zink- und Kupferbelastung, Niederschlagswasser von Verkehrsflächen, Belastungen aus Kommunen und Haushalten durch die Einleitung von kommunalen Abwässern, Belastungen aus der Industrie sowie des Bergbaus.

Eine besondere Belastung stellen Stoffeinträge aus der Landwirtschaft dar. Durch Erosion und Abschwemmungen werden Nährstoffe (Dünger) und Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer eingebracht.

Um dem vorzubeugen gilt es rechtliche Vorgaben zur Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen in Gesetzen und Verordnungen (im Einzelnen: WHG, LWG, OGewV, GrundwasserV, DüngeV, VAwS NRW, JGS-AnlangenV NRW, KlärschlammV, PflSchG und Pflanzenschutzanwendungsverordnung, Bodenschutzrecht) einzuhalten.

 

Das Umweltministerium hat am 22.12.2014 die Entwürfe für den kommenden Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) offengelegt. Der Bewirtschaftungsplan wird ab 2016 die Weichenstellung für einen optimalen Schutz von Bächen, Flüssen und Seen sowie der Grundwasservorräte in NRW sein.

 

Umfangreiche Informationen zum Thema WRRL erhalten Sie unter http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/WRRL/Hauptseite

Des Weiteren ist unter https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl/start.php noch bis zum 22.06.2015 die Möglichkeit gegeben (=> „Beteiligung online“) direkt eine Stellungnahme, Anregungen, Ergänzungen und Änderungswünsche einzugeben.

 

Bewirtschaftungsplan

Der Bewirtschaftungsplan enthält die Ergebnisse der Bestandsaufnahme aus 2013, die aktuellen Bewirtschaftungsziele und die Maßnahmenprogramme für NRW.

Ergänzt werden die Inhalte durch einen umfangreichen Anhang, der neben verschiedenen Tabellen auch Karten enthält, die einen Überblick über den Gewässerzustand und die Belastungsparameter geben.

 

Maßnahmenprogramm

Das Maßnahmenprogramm stellt die wesentlichen Maßnahmen dar und beschreibt die zusätzlichen Aktivitäten, die nötig sind, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen.

Jedem typischen Belastungsbereich sind programmatisch beschreibbare Umsetzungsmaßnahmen gemäß des LAWA-Katalog (Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) zugeordnet.

Das Maßnahmenprogramm enthält grundlegende sowie ergänzende Maßnahmen, die zur Erreichung der im Bewirtschaftungsplan konkret festgelegten Bewirtschaftungsziele bis zum Jahr 2018 durchgeführt werden sollen.

Das Maßnahmenprogramm ist im Wortsinne als Programm zu verstehen, da es nicht die Detailschärfe einer konkreten Ausführungsplanung hat. Das Maßnahmenprogramm stellt insoweit eine fachliche Rahmenplanung dar, die alle sechs Jahre überprüft wird.

 

Planungseinheitensteckbriefe

Die Planungseinheitensteckbriefe bieten eine Übersicht über die Maßnahmen, die für einen einzelnen Wasserkörper festgelegt wurden, sowie eine kurze Beschreibung der jeweils geplanten Inhalte.

Sie enthalten detaillierte Angaben zu aktuellen Zustandsbewertung, signifikanten Belastungen und den Maßnahmen, die zur Verbesserung des Gewässerzustandes ausgewählt wurden.

Eine wichtige Grundlage für die Steckbriefe sind die Ergebnisse und Bewertungen der Grundwasserüberwachung (Monitoring) aus den Jahren 2009 bis 2011. Dazu wurden die Gewässer und das Grundwasser auf Inhaltsstoffe untersucht sowie die Tier- und Pflanzenwelt erfasst. Die Steckbriefe sind für alle Planungseinheiten in Nordrhein-Westfalen weitestgehend einheitlich gestaltet.

 

Der Aufbau gliedert sich in die folgenden Punkte:

-       Allgemeine Informationen zur Planungseinheit

-       Wasserkörpertabellen

-       Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen

 

Die Darstellung erfolgt getrennt nach den jeweiligen Gewässerkörpern.

Für Emmerich gibt es zwei relevante Planungseinheitensteckbriefe.

Es handelt sich um die Steckbriefe für das Gebiet Deltarhein (Ijsselmeerzuflüsse) und um die Steckbriefe für das Gebiet Rheingraben-Nord.

 

Die Steckbriefe sind unterteilt nach den Oberflächengewässern und Grundwasser.

 

Oberflächengewässer

NRW ist ein dicht besiedeltes Land mit intensiver Flächennutzung. Damit einhergehende Veränderungen sind z.B. Laufverlegungen, Begradigungen und Uferbefestigungen, die auch nicht oder nur teilweise zurückgenommen werden können. Somit kann häufig der gute ökologische Zustand nicht mehr erreicht werden, ohne dass es zu nachteiligen Folgen der bestehenden Nutzungen kommt. Für diese Wasserkörper gilt das abweichende Bewirtschaftungsziel, das gute ökologische Potential (GöP).

Der Nachweis über die Zielerreichung wird mit Hilfe des ökologischen und chemischen Zustands erbracht.

Nach dem Worst-Case-Prinzip wird für die Gesamtbewertung das Ergebnis der am schlechtesten bewerteten biologischen Qualitätskomponente übernommen. Wird eine Umweltqualitätsnorm eines der flussgebietsspezifischen Schadstoffe überschritten, wird der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potential bestenfalls als mäßig eingestuft.

 

Grundwasser

Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers (GrwV vom 09.11.2010) legt die Kriterien und die grundsätzliche Vorgehensweise zur Bewertung des Grundwasserzustandes fest. Danach ist ein guter Grundwasserzustand gegeben, wenn der betreffende Grundwasserkörper einen guten mengenmäßigen und einen guten chemischen Zustand aufweist.

 

Steckbriefe für das Gebiet Deltarhein (Ijsselmeerzuflüsse)

 

Oberflächengewässerkörper

Im Rahmen der nordrhein-westfälischen Bewirtschaftungsplanung bilden das Düffelgebiet und das Gebiet der Wild die Planungseinheit „Deltarheinzuflüsse“ (PE_DEL_1600). Das Gebiet ist überwiegend landwirtschaftlich geprägt und die Gewässer sind zum großen Teil künstlich hergestellt worden. Landschaftsprägend waren vor allem die Überflutungen und Stromverlagerungen des Rheins, vor seiner Eindeichung und Begradigung. Viele Gewässer sind künstlich angelegt worden. Dies trifft nicht auf die Wild zu, jedoch wurde diese erheblich verändert.

In der Wild wurde das Metall Barium nachgewiesen (die Ursachen sind noch unbekannt, sollen aber in den nächsten Jahren ermittelt werden). Bei den zahlreichen sonstigen Schadstoffen sind die Befunde unauffällig. Weitere Ursachen für den unbefriedigenden Zustand der Gewässer sind die erheblichen Belastungen infolge der hydromorphologischen Defizite, d.h. künstliche Veränderungen der Gewässerstruktur, wie z.B. durch Gewässerbegradigungen und –vertiefungen.

Bisher ist das Ziel der WRRL, der gute ökologische Zustand, von keinem Wasserkörper in der Planungseinheit erreicht.

 

Grundwasserkörper

Das Gewässer „Die Wild“ ist der Vorfluter für die nördlich und südöstlich liegenden Grundwasseraussickerungsgebiete.

Die Grundwassermenge befindet sich in einem guten mengenmäßigen Zustand (z.B. Wasserkörper-ID 2799_02). Eine Ausnahme bildet jedoch die Niederung des Rheins (Wasserkörper-ID 2799_01). Dort führen signifikante Schädigungen grundwasserabhängiger Landökosysteme aufgrund gefallener Grundwasserstände zu einer schlechten Bewertung.

Der chemische Zustand der Grundwasserkörper der Niederungen des Rheins ist schlecht. Die Ursachen für den schlechten chemischen Zustand des Grundwassers begründen sich überwiegend in der intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung. Um den Zustand nitrat- und ammoniumbelasteter Gewässer zu ändern muss der Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft verringert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wirkung der meisten Maßnahmen erst um Jahre versetzt eintreten wird, sodass eine entsprechende Fristverlängerung bis 2027 bereits vorgesehen ist.

 

Die Steckbriefe beschreiben nicht nur den Zustand der Gewässerabschnitte, sondern geben auch Bewirtschaftungsziele vor und Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen. Die genauen Ziele finden sich in der Anlage 1 zu dieser Vorlage. Für den Deltarheins im Bereich Emmerichs ist vor allem der Wasserverband und die Landwirtschaft dafür zuständig die geplanten Maßnahmen zu Verbesserung der Gewässer umzusetzen.

 

 

Steckbriefe für das Gebiet Rheingraben-Nord

 

Oberflächengewässerkörper

Die Planungseinheit „Rheinzuflüsse Xanten-Kleve/Bimmen“ (PE_RHE_1000) im Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord liegt vollständig in Nordrhein-Westfalen und erstreckt sich über Teile der Kreise Kleve und Wesel. Die Region ist überwiegend ländlich geprägt, so werden etwa 70% der Gesamtfläche als Acker- und Grünland intensiv genutzt. Die Bäche in Emmerich und Umgebung haben nur ein geringes Gefälle und eine niedrige Fließgeschwindigkeit. Die meisten Bäche der Region sind erheblich verändert. Sie sind für die Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen ausgebaut, vertieft und begradigt worden. Auch wenn solche Gewässer künstlich angelegt wurden, haben sie ein ökologisches Potential, das entwickelt werden sollte. Der Niederrhein wird durch den Kiesabbau entstandene Seen bereichert. Gewässer mit Wanderhindernissen für Fische, wie die Löwenberger Landwehr sollen mit Fischtreppen wieder durchgängig gemacht werden.

Für den unbefriedigenden Zustand der Gewässer sind maßgebend auch die vorhandenen Abwasserleitungen in vielen Gegenden verantwortlich. Im Maßnahmenprogramm 2016-2021 sind daher die Programmmaßnahmen für den Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser enthalten. Neben den Straßenbaulastträgern sind die Kommunen in der Pflicht, die Gewässerverträglichkeit ihrer vorhandenen und neu zu bauenden Einleitung sicherzustellen.

 

Grundwasserkörper

Das Niederrheingebiet ist die grundwasserreichste Landschaft Nordrhein-Westfalens. Die umfassende Nutzung dieses Grundwasserdargebots für Bevölkerung und Industrie und der intensive Eingriff in den Wasserhaushalt stellen eine Gefahr für den Grundwasserkörper dar. Im Norden des Niederrheins ist ein mengenmäßig guter Zustand des Grundwasserkörpers auf Grund der geomorphologischen Gegebenheiten unwahrscheinlich.

Nahezu alle Grundwasserkörper befinden sich aufgrund hoher Nitrateinträge aus der Landwirtschaft, chemisch betrachtet, in einem schlechten Zustand. Der Nitratgehalt im Grundwasserkörper soll durch eine Reduzierung des Stickstoffeintrags aus der Landwirtschaft verringert werden.

Konkrete Maßnahmen für das Emmericher Stadtgebiet sind im Steckbrief Rheingraben-Nord für Grundwasserkörper nicht enthalten.

 

Die Steckbriefe beschreiben nicht nur den Zustand der Gewässerabschnitte, sondern geben auch Bewirtschaftungsziele vor und Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen. Die genauen Ziele finden sich in der Anlage 2 zu dieser Vorlage. Für den Rheingraben-Nord im Bereich Emmerich bis Xanten ist vor allem der Wasserverband und die Landwirtschaft dafür zuständig die geplanten Maßnahmen zu Verbesserung der Gewässer umzusetzen.

Die Aufgaben der Stadt/Kommune im Bereich Kalflack - Emmerich bis Xanten (DE_NRW_2796_0) wird die LAWA Maßnahme 11a bis 2018 genannt. Diese besagt das Folgende: Optimierung der Betriebsweise von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser (Mischsystem). Laut Aussage der Technischen Werke Emmerich betrifft dies jedoch die linksrheinische Seite und nicht die Stadt Emmerich am Rhein.

Im Bereich Rhein – Wesel bis Kleve, Landesgrenze (DE_NRW_2_813012) wird in der Maßnahme 5 Optimierung der Betriebsweise kommunaler Kläranlagen genannt. Diese besagt, dass die Kläranlage zur Frachtreduzierung der Nährstoffe optimiert werden soll.

Die Maßnahme 501 Erstellung von Konzeptionen/ Studien/ Gutachten, besagt, dass ein Monitoring/eine Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit Mikroschadstoffen (Arzneimittel) durchzuführen ist. Diese beiden Maßnahmen wurden durch die Stadt Emmerich am Rhein bereits in die Wege geleitet.

Dazu wurde von den Technischen Werken Emmerich eine Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe durchgeführt. Die 4. Stufe ist dazu gedacht Mikroschadstoffe und Medikamentenrückstände aus dem durch die Kläranlage gereinigten Abwasser herauszufiltern bevor diese in die Natur zurückgeführt werden. Die Kläranlage der Stadt Emmerich am Rhein hat eine Ausbaugröße von 195.000 Einwohnergleichwerten, wobei ein Großteil des zugeführten Abwassers der Industrie zuzuordnen ist. Der Grenzwert für die Forderung der Aufsichtsbehörden zur Einführung einer 4. Reinigungsstufe liegt bei 100.000 Einwohnern. Da die Stadt selbst nur ca. 30.000 Einwohner hat und sich langfristig dieser Wert auch nicht 100.000 Einwohnern nähern wird, wurde mit der Bezirksregierung Düsseldorf vereinbart, dass für die Stadt Emmerich am Rhein keine 4. Reinigungsstufe eingeführt wird.

Durch die geringe Einwohnerzahl wird ein relevanter Wert an Mikroschadstoffen und Medikamentenrückständen im Abwasser nicht erreicht. Der Abwasseranteil aus der Industrie beinhaltet in der Regel keine Medikamentenrückstände.

 

 

Weiteres Vorgehen(Ausblick)

 

Um zu gewährleisten, dass alle Maßnahmenträger, Behörden und Interessengruppen mitwirken, die für die spätere Umsetzung Verantwortung tragen wurden diese frühzeitig mit Hilfe einer intensiven Beteiligung eingebunden.

 

Im Zeitraum des 22.12.2014 bis zum 22.06.2015 wird das Maßnahmenprogramm im Entwurf öffentlich angehört.

Eingehende Stellungnahmen werden von der Bezirksregierung, dem LANUV und dem MKULNV geprüft. Die Stellungnahmen werden abgewogen und es werden, wenn erforderlich, Änderungen im Maßnahmenprogramm und in den Maßnahmentabellen der Planungseinheiten vorgenommen.

Am 22.12.2015 tritt das Maßnahmenprogramm in Kraft. Es endet am 22.12.2021 mit dem in Kraft treten des bis dahin erarbeiteten und verabschiedeten darauf folgenden Maßnahmenprogramm.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter