Bewirtschaftungsplan 2016 - 2012 und Maßnahmenprogramm,
hier: Zusammenfassung und Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die
Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zur Europäischen
Wasserrahmenrichtlinie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese ins
Verfahren einzubringen.
Sachdarstellung :
Aktuell sind mehr als 90% der Gewässer in
Nordrhein-Westfalen in einem schlechten ökologischen Zustand, was insbesondere
auf stoffliche Belastungen zurückzuführen ist. In einem dicht besiedelten Land
wie NRW ist daher auch eine entsprechend große Anzahl an Maßnahmen
erforderlich.
Allgemein bestehen Probleme im Bereich der
Gewässer in den folgenden Punkten: Defizite bezüglich Makrozoobenthos oder der
Gewässerflora, einer hohen Zink- und Kupferbelastung, Niederschlagswasser von
Verkehrsflächen, Belastungen aus Kommunen und Haushalten durch die Einleitung
von kommunalen Abwässern, Belastungen aus der Industrie sowie des Bergbaus.
Eine besondere Belastung stellen
Stoffeinträge aus der Landwirtschaft dar. Durch Erosion und Abschwemmungen
werden Nährstoffe (Dünger) und Pflanzenschutzmittel in Oberflächengewässer
eingebracht.
Um dem vorzubeugen gilt es rechtliche
Vorgaben zur Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen in Gesetzen
und Verordnungen (im Einzelnen: WHG, LWG, OGewV, GrundwasserV, DüngeV, VAwS
NRW, JGS-AnlangenV NRW, KlärschlammV, PflSchG und
Pflanzenschutzanwendungsverordnung, Bodenschutzrecht) einzuhalten.
Das Umweltministerium hat am 22.12.2014 die
Entwürfe für den kommenden Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm zur
Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) offengelegt. Der
Bewirtschaftungsplan wird ab 2016 die Weichenstellung für einen optimalen
Schutz von Bächen, Flüssen und Seen sowie der Grundwasservorräte in NRW sein.
Umfangreiche Informationen zum Thema WRRL
erhalten Sie unter http://www.flussgebiete.nrw.de/index.php/WRRL/Hauptseite
Des Weiteren ist unter https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl/start.php noch bis zum 22.06.2015 die Möglichkeit
gegeben (=> „Beteiligung online“) direkt eine Stellungnahme, Anregungen,
Ergänzungen und Änderungswünsche einzugeben.
Bewirtschaftungsplan
Der Bewirtschaftungsplan enthält die
Ergebnisse der Bestandsaufnahme aus 2013, die aktuellen Bewirtschaftungsziele
und die Maßnahmenprogramme für NRW.
Ergänzt werden die Inhalte durch einen
umfangreichen Anhang, der neben verschiedenen Tabellen auch Karten enthält, die
einen Überblick über den Gewässerzustand und die Belastungsparameter geben.
Maßnahmenprogramm
Das Maßnahmenprogramm stellt die
wesentlichen Maßnahmen dar und beschreibt die zusätzlichen Aktivitäten, die
nötig sind, um die Bewirtschaftungsziele zu erreichen.
Jedem typischen Belastungsbereich sind
programmatisch beschreibbare Umsetzungsmaßnahmen gemäß des LAWA-Katalog
(Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser) zugeordnet.
Das Maßnahmenprogramm enthält grundlegende
sowie ergänzende Maßnahmen, die zur Erreichung der im Bewirtschaftungsplan
konkret festgelegten Bewirtschaftungsziele bis zum Jahr 2018 durchgeführt
werden sollen.
Das Maßnahmenprogramm ist im Wortsinne als
Programm zu verstehen, da es nicht die Detailschärfe einer konkreten
Ausführungsplanung hat. Das Maßnahmenprogramm stellt insoweit eine fachliche
Rahmenplanung dar, die alle sechs Jahre überprüft wird.
Planungseinheitensteckbriefe
Die Planungseinheitensteckbriefe bieten eine
Übersicht über die Maßnahmen, die für einen einzelnen Wasserkörper festgelegt
wurden, sowie eine kurze Beschreibung der jeweils geplanten Inhalte.
Sie enthalten detaillierte Angaben zu
aktuellen Zustandsbewertung, signifikanten Belastungen und den Maßnahmen, die
zur Verbesserung des Gewässerzustandes ausgewählt wurden.
Eine wichtige Grundlage für die Steckbriefe
sind die Ergebnisse und Bewertungen der Grundwasserüberwachung (Monitoring) aus
den Jahren 2009 bis 2011. Dazu wurden die Gewässer und das Grundwasser auf
Inhaltsstoffe untersucht sowie die Tier- und Pflanzenwelt erfasst. Die
Steckbriefe sind für alle Planungseinheiten in Nordrhein-Westfalen
weitestgehend einheitlich gestaltet.
Der Aufbau gliedert sich in die folgenden
Punkte:
-
Allgemeine Informationen zur Planungseinheit
-
Wasserkörpertabellen
-
Bewirtschaftungsziele und Maßnahmen
Die Darstellung erfolgt getrennt nach den
jeweiligen Gewässerkörpern.
Für Emmerich gibt es zwei relevante
Planungseinheitensteckbriefe.
Es handelt sich um die Steckbriefe für das
Gebiet Deltarhein (Ijsselmeerzuflüsse) und um die Steckbriefe für das Gebiet Rheingraben-Nord.
Die Steckbriefe sind unterteilt nach den
Oberflächengewässern und Grundwasser.
Oberflächengewässer
NRW ist ein dicht besiedeltes Land mit
intensiver Flächennutzung. Damit einhergehende Veränderungen sind z.B.
Laufverlegungen, Begradigungen und Uferbefestigungen, die auch nicht oder nur
teilweise zurückgenommen werden können. Somit kann häufig der gute
ökologische Zustand nicht mehr erreicht werden, ohne dass es zu
nachteiligen Folgen der bestehenden Nutzungen kommt. Für diese Wasserkörper
gilt das abweichende Bewirtschaftungsziel, das gute ökologische Potential
(GöP).
Der Nachweis über die Zielerreichung wird
mit Hilfe des ökologischen und chemischen Zustands erbracht.
Nach dem Worst-Case-Prinzip wird für
die Gesamtbewertung das Ergebnis der am schlechtesten bewerteten biologischen
Qualitätskomponente übernommen. Wird eine Umweltqualitätsnorm eines der
flussgebietsspezifischen Schadstoffe überschritten, wird der ökologische
Zustand bzw. das ökologische Potential bestenfalls als mäßig eingestuft.
Grundwasser
Die Verordnung zum Schutz des Grundwassers
(GrwV vom 09.11.2010) legt die Kriterien und die grundsätzliche Vorgehensweise
zur Bewertung des Grundwasserzustandes fest. Danach ist ein guter
Grundwasserzustand gegeben, wenn der betreffende Grundwasserkörper einen guten
mengenmäßigen und einen guten chemischen Zustand aufweist.
Steckbriefe
für das Gebiet Deltarhein (Ijsselmeerzuflüsse)
Oberflächengewässerkörper
Im Rahmen der nordrhein-westfälischen
Bewirtschaftungsplanung bilden das Düffelgebiet und das Gebiet der Wild die
Planungseinheit „Deltarheinzuflüsse“ (PE_DEL_1600). Das Gebiet ist überwiegend
landwirtschaftlich geprägt und die Gewässer sind zum großen Teil künstlich
hergestellt worden. Landschaftsprägend waren vor allem die Überflutungen und
Stromverlagerungen des Rheins, vor seiner Eindeichung und Begradigung. Viele
Gewässer sind künstlich angelegt worden. Dies trifft nicht auf die Wild zu,
jedoch wurde diese erheblich verändert.
In der Wild wurde das Metall Barium
nachgewiesen (die Ursachen sind noch unbekannt, sollen aber in den nächsten
Jahren ermittelt werden). Bei den zahlreichen sonstigen Schadstoffen sind die
Befunde unauffällig. Weitere Ursachen für den unbefriedigenden Zustand der
Gewässer sind die erheblichen Belastungen infolge der hydromorphologischen
Defizite, d.h. künstliche Veränderungen der Gewässerstruktur, wie z.B. durch
Gewässerbegradigungen und –vertiefungen.
Bisher ist das Ziel der WRRL, der gute
ökologische Zustand, von keinem Wasserkörper in der Planungseinheit erreicht.
Grundwasserkörper
Das Gewässer „Die Wild“ ist der Vorfluter
für die nördlich und südöstlich liegenden Grundwasseraussickerungsgebiete.
Die Grundwassermenge befindet sich in einem
guten mengenmäßigen Zustand (z.B. Wasserkörper-ID 2799_02). Eine Ausnahme
bildet jedoch die Niederung des Rheins (Wasserkörper-ID 2799_01). Dort führen
signifikante Schädigungen grundwasserabhängiger Landökosysteme aufgrund
gefallener Grundwasserstände zu einer schlechten Bewertung.
Der chemische Zustand der Grundwasserkörper
der Niederungen des Rheins ist schlecht. Die Ursachen für den schlechten
chemischen Zustand des Grundwassers begründen sich überwiegend in der
intensiven landwirtschaftlichen Flächennutzung. Um den Zustand nitrat- und
ammoniumbelasteter Gewässer zu ändern muss der Stickstoffeintrag aus der
Landwirtschaft verringert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Wirkung der meisten Maßnahmen erst um Jahre versetzt eintreten wird, sodass
eine entsprechende Fristverlängerung bis 2027 bereits vorgesehen ist.
Die Steckbriefe beschreiben nicht nur den
Zustand der Gewässerabschnitte, sondern geben auch Bewirtschaftungsziele vor
und Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen. Die genauen Ziele finden sich in der
Anlage 1 zu dieser Vorlage. Für den Deltarheins im Bereich Emmerichs ist vor
allem der Wasserverband und die Landwirtschaft dafür zuständig die geplanten
Maßnahmen zu Verbesserung der Gewässer umzusetzen.
Steckbriefe
für das Gebiet Rheingraben-Nord
Oberflächengewässerkörper
Die Planungseinheit „Rheinzuflüsse
Xanten-Kleve/Bimmen“ (PE_RHE_1000) im Teileinzugsgebiet Rheingraben-Nord liegt
vollständig in Nordrhein-Westfalen und erstreckt sich über Teile der Kreise
Kleve und Wesel. Die Region ist überwiegend ländlich geprägt, so werden etwa
70% der Gesamtfläche als Acker- und Grünland intensiv genutzt. Die Bäche in
Emmerich und Umgebung haben nur ein geringes Gefälle und eine niedrige
Fließgeschwindigkeit. Die meisten Bäche der Region sind erheblich verändert.
Sie sind für die Entwässerung landwirtschaftlicher Flächen ausgebaut, vertieft
und begradigt worden. Auch wenn solche Gewässer künstlich angelegt wurden,
haben sie ein ökologisches Potential, das entwickelt werden sollte. Der
Niederrhein wird durch den Kiesabbau entstandene Seen bereichert. Gewässer mit
Wanderhindernissen für Fische, wie die Löwenberger Landwehr sollen mit
Fischtreppen wieder durchgängig gemacht werden.
Für den unbefriedigenden Zustand der
Gewässer sind maßgebend auch die vorhandenen Abwasserleitungen in vielen Gegenden
verantwortlich. Im Maßnahmenprogramm 2016-2021 sind daher die Programmmaßnahmen
für den Neubau und Anpassung von Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum
Rückhalt von Misch- und Niederschlagswasser enthalten. Neben den
Straßenbaulastträgern sind die Kommunen in der Pflicht, die
Gewässerverträglichkeit ihrer vorhandenen und neu zu bauenden Einleitung
sicherzustellen.
Grundwasserkörper
Das Niederrheingebiet ist die
grundwasserreichste Landschaft Nordrhein-Westfalens. Die umfassende Nutzung
dieses Grundwasserdargebots für Bevölkerung und Industrie und der intensive
Eingriff in den Wasserhaushalt stellen eine Gefahr für den Grundwasserkörper
dar. Im Norden des Niederrheins ist ein mengenmäßig guter Zustand des
Grundwasserkörpers auf Grund der geomorphologischen Gegebenheiten
unwahrscheinlich.
Nahezu alle Grundwasserkörper befinden sich
aufgrund hoher Nitrateinträge aus der Landwirtschaft, chemisch betrachtet, in
einem schlechten Zustand. Der Nitratgehalt im Grundwasserkörper soll durch eine
Reduzierung des Stickstoffeintrags aus der Landwirtschaft verringert werden.
Konkrete Maßnahmen für das Emmericher
Stadtgebiet sind im Steckbrief Rheingraben-Nord für Grundwasserkörper nicht
enthalten.
Die Steckbriefe beschreiben nicht nur den
Zustand der Gewässerabschnitte, sondern geben auch Bewirtschaftungsziele vor
und Maßnahmen, um die Ziele zu erreichen. Die genauen Ziele finden sich in der
Anlage 2 zu dieser Vorlage. Für den Rheingraben-Nord im Bereich Emmerich bis
Xanten ist vor allem der Wasserverband und die Landwirtschaft dafür zuständig
die geplanten Maßnahmen zu Verbesserung der Gewässer umzusetzen.
Die Aufgaben der Stadt/Kommune im Bereich
Kalflack - Emmerich bis Xanten (DE_NRW_2796_0) wird die LAWA Maßnahme 11a bis
2018 genannt. Diese besagt das Folgende: Optimierung der Betriebsweise von
Anlagen zur Ableitung, Behandlung und zum Rückhalt von Misch- und
Niederschlagswasser (Mischsystem). Laut Aussage der Technischen Werke Emmerich
betrifft dies jedoch die linksrheinische Seite und nicht die Stadt Emmerich am
Rhein.
Im Bereich Rhein – Wesel bis Kleve,
Landesgrenze (DE_NRW_2_813012) wird in der Maßnahme 5 Optimierung der
Betriebsweise kommunaler Kläranlagen genannt. Diese besagt, dass die Kläranlage
zur Frachtreduzierung der Nährstoffe optimiert werden soll.
Die Maßnahme 501 Erstellung von
Konzeptionen/ Studien/ Gutachten, besagt, dass ein Monitoring/eine
Machbarkeitsstudie im Zusammenhang mit Mikroschadstoffen (Arzneimittel)
durchzuführen ist. Diese beiden Maßnahmen wurden durch die Stadt Emmerich am
Rhein bereits in die Wege geleitet.
Dazu wurde von den Technischen Werken
Emmerich eine Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe durchgeführt. Die 4.
Stufe ist dazu gedacht Mikroschadstoffe und Medikamentenrückstände aus dem
durch die Kläranlage gereinigten Abwasser herauszufiltern bevor diese in die
Natur zurückgeführt werden. Die Kläranlage der Stadt Emmerich am Rhein hat eine
Ausbaugröße von 195.000 Einwohnergleichwerten, wobei ein Großteil des
zugeführten Abwassers der Industrie zuzuordnen ist. Der Grenzwert für die
Forderung der Aufsichtsbehörden zur Einführung einer 4. Reinigungsstufe liegt
bei 100.000 Einwohnern. Da die Stadt selbst nur ca. 30.000 Einwohner hat und
sich langfristig dieser Wert auch nicht 100.000 Einwohnern nähern wird, wurde
mit der Bezirksregierung Düsseldorf vereinbart, dass für die Stadt Emmerich am
Rhein keine 4. Reinigungsstufe eingeführt wird.
Durch die geringe Einwohnerzahl wird ein
relevanter Wert an Mikroschadstoffen und Medikamentenrückständen im Abwasser
nicht erreicht. Der Abwasseranteil aus der Industrie beinhaltet in der Regel
keine Medikamentenrückstände.
Weiteres
Vorgehen(Ausblick)
Um zu gewährleisten, dass alle
Maßnahmenträger, Behörden und Interessengruppen mitwirken, die für die spätere
Umsetzung Verantwortung tragen wurden diese frühzeitig mit Hilfe einer
intensiven Beteiligung eingebunden.
Im Zeitraum des 22.12.2014 bis zum
22.06.2015 wird das Maßnahmenprogramm im Entwurf öffentlich angehört.
Eingehende Stellungnahmen werden von der
Bezirksregierung, dem LANUV und dem MKULNV geprüft. Die Stellungnahmen werden
abgewogen und es werden, wenn erforderlich, Änderungen im Maßnahmenprogramm und
in den Maßnahmentabellen der Planungseinheiten vorgenommen.
Am 22.12.2015 tritt das Maßnahmenprogramm in Kraft. Es endet am
22.12.2021 mit dem in Kraft treten des bis dahin erarbeiteten und
verabschiedeten darauf folgenden Maßnahmenprogramm.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter