Betreff
Installation von drei weiteren E-Bike-Ladestationen für den Ortsteil Elten,
hier: Antrag Nr. XII/2015 der Embrica-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 0375/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung sieht derzeit keinen Handlungsbedarf weitere E-Bike-Ladestationen im Ortsteil Elten einzurichten.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 20.01.2015 wurde ein gleichlautender Antrag der Embrica-Fraktion bereits behandelt. Ein Prüfauftrag zu Errichtung einer Ladestation in Elten wurde in der darauffolgenden Sitzung am 03.03.2015 ebenfalls dahingehend beantwortet, dass an der Mühle in Elten eine Ladestation eingerichtet werde und auch in Absprache mit dem ICE, kein weiterer Bedarf bestehe.

 

In der Ratssitzung am 12.05.2015 wurde dennoch vereinbart, dass sich der Ausschuss für Stadtentwicklung ein weiteres Mal mit der Frage einer E-Bike-Ladestation befassen soll.

 

Die Kosten für eine E-Bike-Ladestation betragen je nach Ausführung des Modells zwischen 500 und 4000 Euro. Die Preise sind je nach Modell nach oben offen. Zudem sind die Preise davon abhängig wie viele Fahrräder angeschlossen werden können, wie robust die Anlage ist oder aus welchem Material sie besteht.

Eine privat betriebene Anlage auf einem Privatgrundstück hat demnach andere Anforderungen zu erfüllen, als eine öffentlich zugängliche Anlage.

Hinzu kommen noch die Kosten für den Anschluss. Je nach Lage und Anschlussmöglichkeiten sind die Kosten sehr verschieden und nicht pauschal zu benennen.

Des Weiteren muss geklärt sein, wie der benutzte Strom abgerechnet wird (welches Abrechnungssystem dahinter steht) oder ob dieser von einem Sponsor übernommen wird.

 

Als Vergleichsanlage kann hier die Ladestation in Dornick genannt werden. Die dort existierende Anlage hat insgesamt (mit dem dort sehr günstig zu realisierenden Anschluss) ca. 2000 Euro gekostet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter