hier: Antrag Nr. X/2015 der Embrica-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der
Sozialausschuss beschließt , die Einrichtung eines Bürgerzentrums / einer
Bürgerbegegnungsstätte in Elten abzulehnen.
Sachdarstellung :
Im
Elten existiert ein reges Vereinsleben. Die Vereinsaktivitäten sind vielfältig
und funktionieren gut. Unter anderem seien genannt die St.
Martinus-Schützenbruderschaft, der Kneippverein, der Musikverein Elten 1907,
die Kolpingfamilie sowie diverse Sportvereine. Veranstaltungen der Vereine
finden im Freien oder in geschlossenen Räumen statt. Hier wird überwiegend das
Kolpinghaus genutzt. Ein Bürgerzentrum oder eine Bürgerbegegnungsstätte würde
zum einem dem Kolpinghaus Nutzer entziehen.
Zum anderen wird der Bedarf nicht gesehen, da in der Vergangenheit alle
Veranstaltungen problemlos durchgeführt werden konnten. Auch in Emmerich am
Rhein und den anderen Stadtteilen gibt
es kein Bürgerzentrum.
Der
Mietvertrag für die AWO Elten wird auch über das Jahresende hinaus verlängert.
Das leerstehende Gebäude zwischen Luitgardis-Grundschule und Kindergarten
kann vollständig dem Kneippverein zur
Verfügung gestellt werden.
Das
bestehende Raumkonzept für die Luitgardis-Grundschule sieht folgendermaßen aus.
Das Untergeschoss ist komplett leer, im Erdgeschoss werden z. Zt. ein Gruppen-
und ein Kunstraum ebenso nicht genutzt
wie vier kleine Räume, in denen früher die Verwaltung untergebracht war. Im
Obergeschoss wird ein Klassenraum nicht genutzt. Allein die Anordnung der Räume
eignet sich nicht als Bürgerzentrum.
Würden
diese freien Räume für ein Bürgerzentrum / eine Bürgerbegegnungsstätte genutzt
werden, dessen mögliche Akzeptanz bei der Bevölkerung nicht bekannt ist, fallen
auf jeden Fall ständige Kosten für Wartung, Instandhaltung und Heizung der
Räume an.
Die
mögliche Einrichtung eines Tourismusbüros bzw. einer Touristeninfo wurde
bereits in den Masterplan Hoch-Elten (Stichwort „Informationskiosk“)
aufgenommen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Johannes Diks
Bürgermeister