hier: Eingabe Nr. 7/2015 der IG Biss, Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 diese Eingabe zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Antragstellung
Die
Interessengemeinschaft BISS e.V. beantragt, die durch die Stadt Emmerich am Rhein
in das Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 zum Planungsabschnitt 3.3
eingebrachten Forderungen zu den nachfolgenden BÜ-Beseitigungen beizubehalten.
BÜ Sulenstraße Eisenbahnüberführung
EÜ-F (gradlinig) für Fußgänger
und
Radfahrer
BÜ Raiffeisenstraße
/ Eisenbahnüberführung
EÜ-Pkw mit Nebenanlagen mit
Praestsches Feld Rad-, Fußwegverbindung
in den Ortskern
BÜ
von-der-Recke-Straße Eisenbahnüberführung
EÜ
Ebenfalls wird
beantragt, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf (hier
wurde irrtümlich das ‘Eisenbahnbundesamt‘ genannt) auf der Internetseite der
Stadt Emmerich am Rhein zu veröffentlichen, sowie in der Tagespresse bekannt zu
geben. Dies vor dem Hintergrund der nur 4 wöchigen Klagefrist.
Information der
Öffentlichkeit
Der Gesetzeslage, hier dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), folgend wird der durch das Eisenbahnbundesamt ergangene Planfeststellungsbeschluss allen Bürgern die Einwendungen im Verfahren geltend gemacht haben zur Kenntnis gegeben. Bei mehr als 50 Zustellungen wird dies durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Dies erfolgt mittels der örtlichen Presse sowie durch das Amtsblatt der Stadt Emmerich am Rhein.
Die Stadt Emmerich am Rhein wird den Planfeststellungsbeschluss auf ihrer Internetseite veröffentlichen.
Davon ausgehend, dass der Beschluss auch Thema in der öffentlichen Diskussion und somit auch in der Presse dargestellt sein wird, ist eine Information an alle Bürger und Einwender gewährleistet.
Planfeststellungsverfahren
Am 25.04.2012
wurde die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum
Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 - Grenze D/NL Emmerich-Oberhausen -
Dreigleisiger Ausbau und BÜ-Beseitigung auf der Strecke 2270 PFA 3.3 durch den
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.
Der der Offenlage
folgende Erörterungstermin fand am 04.03.2015 statt.
Aus dem genannten Ratsbeschluss heraus
ergeben sich Differenzen zwischen den im Planfeststellungsverfahren
offengelegten BÜ-Beseitigungsmaßnahmen und
den favorisierten Lösungen der Stadt Emmerich am Rhein.
Ausgleichsvorschlag der DB Netz AG
Von Seiten der DB
Netz AG wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 25.02.2015
Ausgleichsvorschläge zu den 3 Dissensfällen (BÜ Raiffeisenstraße, BÜ von-der-Recke-Straße
und BÜ Schwarzer Weg) zugesandt. Diese wurden bereits mit den Bundes- und
Landesverkehrsministerien vorabgestimmt. Die Ersatzmaßnahmen werden als
kreuzungsbedingt angesehen und sind somit grundsätzlich förderfähig.
Diese
Ausgleichsvorschläge wurden im Erörterungstermin wiederholt, auch erklärte sich
die DB AG bereit, erneut über die
Ausgestaltung der EÜ-F Sulenstraße zu diskutieren.
ð Die
Aufrechterhaltung des, vom Rat beschlossenen und ins Planfeststellungsverfahren
ABS 46/2 PFA 3.3, eingebrachten BÜ-Konzeptes und des damit einhergehenden
Dissenses im gesamten Stadtgebiet Emmerich am Rhein mit seinen weitreichenden
Folgen wird parallel in den Sitzungen der Fachausschüsse und abschließend in
der Sitzung des Rates am 03.11.2015 (Vorlage 05-16 0341/2015) beraten.
Die Eingabe liegt
der entsprechenden Beschlussvorlage bei und fließt somit in die Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung ein.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter