Betreff
Aufrechterhaltung der Forderungen der Stadt Emmerich am Rhein gegen die Deutsche Bahn im Planfeststellungsverfahren 3.3 Praest/Vrasselt,
hier: Eingabe Nr. 7/2015 der IG Biss, Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 16 0379/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 12.05.2015 diese Eingabe zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Antragstellung

 

Die Interessengemeinschaft BISS e.V. beantragt, die durch die Stadt Emmerich am Rhein in das Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 zum Planungsabschnitt 3.3 eingebrachten Forderungen zu den nachfolgenden BÜ-Beseitigungen beizubehalten.

 

BÜ Sulenstraße                             Eisenbahnüberführung EÜ-F (gradlinig) für Fußgänger

                                                      und Radfahrer

 

BÜ Raiffeisenstraße /                   Eisenbahnüberführung EÜ-Pkw mit Nebenanlagen mit

Praestsches Feld                          Rad-, Fußwegverbindung in den Ortskern

     

BÜ von-der-Recke-Straße           Eisenbahnüberführung EÜ

 

 

Ebenfalls wird beantragt, den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf (hier wurde irrtümlich das ‘Eisenbahnbundesamt‘ genannt) auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein zu veröffentlichen, sowie in der Tagespresse bekannt zu geben. Dies vor dem Hintergrund der nur 4 wöchigen Klagefrist.

 

Information der Öffentlichkeit

 

Der Gesetzeslage, hier dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), folgend wird der durch das Eisenbahnbundesamt ergangene Planfeststellungsbeschluss allen Bürgern die Einwendungen im Verfahren geltend gemacht haben zur Kenntnis gegeben. Bei mehr als 50 Zustellungen wird dies durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Dies erfolgt mittels der örtlichen Presse sowie durch das Amtsblatt der Stadt Emmerich am Rhein.

Die Stadt Emmerich am Rhein wird den Planfeststellungsbeschluss auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Davon ausgehend, dass der Beschluss auch Thema in der öffentlichen Diskussion und somit auch in der Presse dargestellt sein wird, ist eine Information an alle  Bürger und Einwender gewährleistet.

 

 

Planfeststellungsverfahren

 

Am 25.04.2012 wurde die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zum Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 - Grenze D/NL Emmerich-Oberhausen - Dreigleisiger Ausbau und BÜ-Beseitigung auf der Strecke 2270 PFA 3.3 durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen.

Der der Offenlage folgende Erörterungstermin fand am 04.03.2015 statt.

 

Aus dem genannten Ratsbeschluss heraus ergeben sich Differenzen zwischen den im Planfeststellungsverfahren offengelegten BÜ-Beseitigungsmaßnahmen und den favorisierten Lösungen der Stadt Emmerich am Rhein.

 

 

Ausgleichsvorschlag der DB Netz AG

 

Von Seiten der DB Netz AG wurden der Stadt Emmerich am Rhein mit Schreiben vom 25.02.2015 Ausgleichsvorschläge zu den 3 Dissensfällen (BÜ Raiffeisenstraße, BÜ von-der-Recke-Straße und BÜ Schwarzer Weg) zugesandt. Diese wurden bereits mit den Bundes- und Landesverkehrsministerien vorabgestimmt. Die Ersatzmaßnahmen werden als kreuzungsbedingt angesehen und sind somit grundsätzlich förderfähig.

 

Diese Ausgleichsvorschläge wurden im Erörterungstermin wiederholt, auch erklärte sich die  DB AG bereit, erneut über die Ausgestaltung der EÜ-F Sulenstraße zu diskutieren.

 

 

ð Die Aufrechterhaltung des, vom Rat beschlossenen und ins Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 PFA 3.3, eingebrachten BÜ-Konzeptes und des damit einhergehenden Dissenses im gesamten Stadtgebiet Emmerich am Rhein mit seinen weitreichenden Folgen wird parallel in den Sitzungen der Fachausschüsse und abschließend in der Sitzung des Rates am 03.11.2015 (Vorlage 05-16 0341/2015) beraten.

Die Eingabe liegt der entsprechenden Beschlussvorlage bei und fließt somit in die Beratung, Abwägung und Beschlussfassung ein.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter