Betreff
Kindertagesbetreuung im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), hier: Berichterstattung und Maßnahmen
Vorlage
04 - 16 0381/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Berichterstattung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 8 KiBiz sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung gefördert werden.

Neben körperlichen Beeinträchtigungen können  u.a. auch Entwicklungs- und Sprachentwicklungsverzögerungen, emotional-soziale Störungen, starke Verhaltensauffälligkeiten eines Kindes sowie eine seelische Behinderung vorliegen.

 

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 ein neues Fördersystem für Kinder mit (drohender) Behinderung (KmB) in Kindertageseinrichtungen eingeführt.

 

Im Rahmen der  Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen (FInk) wird den Trägern durch den LVR ein Pauschale in Höhe von 5.000,00 € jährlich pro Kind gewährt. Eine Förderung ist allerdings nur möglich, wenn das örtliche Jugendamt einer Platzreduzierung in der jeweiligen Gruppe zustimmt. Bisher wurde in guter Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen und Trägern versucht, für alle Kinder, die eine entsprechende Förderung benötigten, die Platzreduzierung zu genehmigen.

 

Es kann festgestellt werden, dass die Anzahl der Kinder, die aufgrund einer (drohenden) Behinderung eine besondere Förderung benötigen, in den vergangenen Jahren stark angestiegen ist.

 

Entwicklung der Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung jeweils zum Stichtag 15.03.

Kindergartenjahr 2012/2013: 36 Plätze

Kindergartenjahr 2013/2014: 48 Plätze

Kindergartenjahr 2014/2015: 52 Plätze

Kindergartenjahr 2015/2016: 62 Plätze

 

Bereits jetzt kann festgestellt werden, dass die Anzahl der Plätze für KmB für das Kindergartenjahr 2015/2016 nicht ausreichend sein wird.  Die Träger der Kindertages-einrichtungen melden kontinuierlich KmB nach. 

 

Aus der Anlage zu § 19 KiBiz ergibt sich, dass für die Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, der Träger der Einrichtung grundsätzlich den  3,5 fachen Satz der Kindpauschale III b erhält. Wird nach dem Stichtag 15.03. eines Jahres oder im laufenden Kindergartenjahr festgestellt, dass ein Kind zum Personenkreis nach § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe –(SGB XII) gehört, kann hierfür unterjährig die Pauschale beantragt werden.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein übernimmt zum einen die zusätzlichen Kosten und muss zum anderen im Rahmen der Jugendhilfeplanung berücksichtigen, dass sich die Gesamtzahl der Plätze in Kindertageseinrichtungen durch die Platzreduzierung verringert. Dies hat Einfluss auf die Betreuungsquote der Bedarfsplanung. 

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage ist die Anzahl der Plätze für KmB für das Kindergartenjahr 2015/2016 bereits auf 70 Kinder angestiegen. Allerdings liegt die Anerkennung nach § 53 SGB XII bisher nicht für alle Kinder vor.

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen, die Haushaltsmittel für das Jahr 2015 eventuell nicht ausreichen.

 

Weiterhin werden, unter Berücksichtigung weiterer Zuzüge von Familien nach Emmerich am Rhein sowie der Platzreduzierungen für KmB  die bestehenden Kindergartenplätze, in den folgenden Jahren vermutlich nicht ausreichen.  Derzeit werden in einzelnen Kindergartengruppen, die keine KmB betreuen, Überbelegungen genehmigt. Darüber hinaus können Platzreduzierungen im Kindergartenjahr 2015/2016 teilweise nicht umgesetzt werden. 

Für das Kindergartenjahr 2015/2016 sind derzeit alle Ü3-Plätze belegt. Es gibt noch einige Plätze für 2-jährige Kinder die frei sind.  Aufgrund der Förderung im Investitionskostenbereich dürfen diese jedoch nur mit  älteren Kindern belegt werden, sobald für alle U3-Kinder der Bedarf erfüllt ist. Da es noch zu  Nachmeldungen im U3-Bereich kommen kann, wird mit einer Fehlbelegung dieser Plätze zunächst bis September/Oktober 2015 abgewartet.

 

Der JHA wird über die Entwicklungen zeitnah informiert.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister