Beschlussvorschlag
Der
Sozialausschuss beschließt, den Antrag der BGE-Fraktilon abzulehnen.
Sachdarstellung :
Die BGE beantragt
nur den Bau einer Unterbringungsmöglichkeit durchzuführen. Hier wird auf den
TOP 10 im nichtöffentlichen Teil verweisen.
Die BGE beantragt weiter, das Übergangsheim
nicht nach dem sogenannten „Bocholter Modell“ zu erstellen. Die Verwaltung hält
eine Unterbringung nach dem „Bocholter Modell“ für sachgerecht, da hier das
Unterbringungskonzept nach familiären Status umgesetzt werden kann. Eine
Nachnutzung durch andere Personenkreise ist nicht vorgesehen.
Hierzu wird auch
auf den TOP 10 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.
Die beantragte
Wirtschaftlichkeitsberechnung erübrigt sich. Auch hier wird auf den TOP 10 im
nichtöffentlichen Teil verwiesen.
Die BGE
beantragt, weitere geeignete Häuser zu kaufen. Aufgrund der Tatsache, dass der
Bund momentan Immobilien zur Verfügung stellt, für die nur Betriebskosten
anfallen, hält die Verwaltung den Ankauf von weiteren Immobilien für nicht
notwendig.
Beantragt wird
von der BGE, weitere Wohnungen anzumieten, um Engpässe abzufedern. Dies ist in
der Vergangenheit durch den Fachbereich 3 bereits erfolgt.
Die beantragte
Willkommenskultur wird durch das vorgestellte Konzept für die Betreuung von
Asylbewerbern umgesetzt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Johannes Diks
Bürgermeister