Betreff
Integration von Neubürgern und weiteres Vorgehen in Sachen Unterbringung von Asylbewerbern, hier: Antrag von V/2015 der BGE-Ratsfraktion
Vorlage
07 - 16 0387/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt, den Antrag der BGE-Fraktilon abzulehnen.

 

Sachdarstellung :

 

Die BGE beantragt nur den Bau einer Unterbringungsmöglichkeit durchzuführen. Hier wird auf den TOP 10 im nichtöffentlichen Teil verweisen.

Die BGE beantragt weiter, das Übergangsheim nicht nach dem sogenannten „Bocholter Modell“ zu erstellen. Die Verwaltung hält eine Unterbringung nach dem „Bocholter Modell“ für sachgerecht, da hier das Unterbringungskonzept nach familiären Status umgesetzt werden kann. Eine Nachnutzung durch andere Personenkreise ist nicht vorgesehen.

Hierzu wird auch auf den TOP 10 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.

Die beantragte Wirtschaftlichkeitsberechnung erübrigt sich. Auch hier wird auf den TOP 10 im nichtöffentlichen Teil verwiesen.

Die BGE beantragt, weitere geeignete Häuser zu kaufen. Aufgrund der Tatsache, dass der Bund momentan Immobilien zur Verfügung stellt, für die nur Betriebskosten anfallen, hält die Verwaltung den Ankauf von weiteren Immobilien für nicht notwendig.

Beantragt wird von der BGE, weitere Wohnungen anzumieten, um Engpässe abzufedern. Dies ist in der Vergangenheit durch den Fachbereich 3 bereits erfolgt.

Die beantragte Willkommenskultur wird durch das vorgestellte Konzept für die Betreuung von Asylbewerbern umgesetzt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister