Betreff
Muldenpflege im Wohngebiet Sonnenweg/Mondweg,
hier: Eingabe Nr. 8/2015 von Herrn W. Boer
Vorlage
05 - 16 0409/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 23.06.2015 diese Eingabe zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Der Eingabeführer trägt mehrere Missstände in der Pflege der für die Straßenentwässerung angelegten, begrünten Mulden vor.

 

Im Einzelnen:

 

Zu Frage 1:

Der mit den Firmen ImmoReal GmH und IDU-Baubetreuung GmbH abgeschlossene Erschließungsvertrag für das Baugebiet E 6/3 - Sternstraße - sieht für die Grünflächen eine      2-jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege vor. Diese läuft noch bis September 2015. Sollten sich bei der daran anschließenden Abnahme der Grünflächen gravierende Mängel herausstellen, wären diese zu beseitigen und die 2-Jahres-Frist beginnt für die betroffenen Teile erneut. Der Erschließungsträger ist in der Vergangenheit mehrfach auf seine Verpflichtung zur Pflege hingewiesen worden. Vom Erschließungsträger wurde zugesagt, die Pflege bis Anfang September 2015 durchgeführt zu haben.

 

Zu Frage 2:

Gemäß der wasserrechtlichen Genehmigung muss das Oberflächenwasser der Straße in den Mulden über die sogenannte „belebte Bodenzone“ versickert werden. Ein direktes Versickern nur durch Kiespakete ist über die Genehmigung nicht abgedeckt.

 

Zu Frage 3:

Die beiden Bäume vor HsNr. Sonnenweg 15 und 17 wurden vom Erschließungsträger ursprünglich in den Sohlbereich der dortigen Mulden gepflanzt, um kurz darauf nach einem entsprechenden Hinweis der Stadt an deren heutigen Stelle versetzt zu werden. Ein Standort im Sohlbereich ist – auch wegen der geringen Dimensionierung der Mulden dort – aus Sicht der Pflege nicht sinnvoll. Weiterhin befindet sich unterhalb der Rasen- und Mutterbodenschicht ein Rigolenpaket aus Kies, worauf eine Baumpflanzung nicht angezeigt ist. Soweit an anderer Stelle - wie in der Eingabe angeführt offenbar in Hüthum - Bäume in Muldenflächen gepflanzt worden sind, konnte dort aufgrund der örtlichen Verhältnisse auf zusätzliche Rigolen verzichtet werden; die Bäume stehen damit auf gewachsenem Boden.

Die vom Eingabeführer angesprochene „Umwelt- und Straßenverordnung“, wonach „eine gewisse Anzahl Bäume pro Meter gebaute Straße stehen muss“ gibt es zwar nicht, dafür setzt der Bebauungsplan für das Baugebiet fest, dass 17 Bäume im Straßenraum und 10 Bäume auf dem Spielplatz zu pflanzen sind. Diese Vorgaben sind erfüllt.

Im Übrigen haben die von den Anwohnern selbst vorgebrachten Änderungswünsche an den Ausbauplanungen dazu geführt, dass u. a. vor dem Grundstück des Eingabeführers anstelle der 3 vorgesehenen Baumstandorte letztlich nur einer realisiert werden konnte.

 

 

In der o. a. Sitzung des Rates wurde seitens eines Anwohners (Top 9.1) im Rahmen der Einwohnerfragestunde neben der Zuständigkeitsfrage der Muldenpflege auch nach der Gestaltung und Bestückung des Spielplatzes gefragt. Auch die Anlage des Spielplatzes ist im Erschließungsvertrag grundsätzlich geregelt, die nähere Ausgestaltung und Bestückung ist jedoch erst zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Emmerich am Rhein festgelegt worden und ist mit dem derzeitigen Stand abgeschlossen. Neben der angesprochenen Schaukel und Wippe sind noch ein Wipptierchen und eine Reckstange aufgestellt. Weitere Spielgeräte sind nicht geplant und wegen der räumlichen Gegebenheiten und der einzuhaltenden Abstände zwischen den einzelnen Geräten und den Bäumen nicht vorgesehen. Ursprünglich sollten auf dem Spielplatzgelände weniger Bäume stehen. Durch Änderungen in der Straßenplanung mussten dort entfallende Bäume zusätzlich auf dem Spielplatzgelände realisiert werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter