Betreff
Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes,
hier: Eingabe Nr. 11/2015 vom CDU-Ortsverband Elten
Vorlage
05 - 16 0413/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe Nr. 11/2015 des CDU-Ortsverbandes Elten, den Flächennutzungsplan im Bereich Elten im Hinblick auf eine Kneipp-Kurort-Zertifizierung zu ändern, zu einem späteren Zeitpunkt nachzukommen.

 

Sachdarstellung :

 

Der CDU-Ortsverband Elten hat am 22.06.2015 den Antrag gestellt, den Flächennutzungsplan in Elten im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ortsteils zu einem Kneipp-Kurort zu ändern. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 15.09.2015 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Hintergrund des Antrags zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Prädikatisierung Eltens als Kneipp-Kurort. Das Kurortegesetz besagt in § 3 Abs. 1, dass u.a. ein der Artbezeichnung entsprechendes Kurgebiet und dessen Darstellung und Erläuterung im Flächennutzungsplan Voraussetzung ist, eine entsprechende Artbezeichnung verliehen zu bekommen.

 

Nach dem Kurortegesetz von 2008 gibt es verschiedene Artbezeichnungen der Kurorte: Erholungsort, Luftkurort, Ort mit Peloid- oder Moor-Kurbetrieb, Ort mit Heilstollen-Kurbetrieb, Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb, Kneipp-Kurort, Heilklimatischer Kurort, Kneipp-Heilbad und Heilbad.

Emmerich am Rhein ist seit 1979 „Erholungsort“. Derzeit überprüft die Bezirksregierung Düsseldorf die Anerkennungsvoraussetzungen für diesen Titel.

 

Die nächste „Auszeichnungsstufe“, die erreicht werden soll, ist die Prädikatisierung als „Luftkurort“. Dazu müssen noch weitere Maßnahmen neben der Flächennutzungsplanänderung vorbereitet und umgesetzt werden, um die Voraussetzungen für die Prädikatisierung zu erfüllen, beispielsweise die Erstellung eines bioklimatischen Gutachtens, die Errichtung einer Touristeninformation und einer öffentlichen WC-Anlage.

 

Zur Einleitung eines Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist es notwendig, einen konkreten Bereich abzugrenzen, für den die Darstellungen geändert oder ergänzt werden sollen. Dazu ist im Vorfeld neben einer Bestandsaufnahme der zu berücksichtigenden Einrichtungen, eine konzeptionelle Grundlage erforderlich, um darauf aufbauend das Flächennutzungsplanänderungsverfahren anzuschließen.

Des Weiteren ist abzuklären, ob bzw. inwieweit mit der Ausweisung von Teilbereichen Hoch-Eltens/Eltens als Kneipp-Kurort Einschränkungen, insbesondere für gewerbliche Nutzungen, verbunden sind.

Sobald diese Thematik geklärt und der Flächennutzungsplanänderungsbereich festgelegt ist, kann das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.

 

In der Zwischenzeit können die oben beispielhaft aufgeführten Einzelmaßnahmen, die notwendige Bausteine zur Prädikatisierung darstellen, in die Wege geleitet werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter