hier: Eingabe Nr. 11/2015 vom CDU-Ortsverband Elten
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Eingabe Nr. 11/2015 des CDU-Ortsverbandes Elten, den Flächennutzungsplan im Bereich Elten im Hinblick auf eine Kneipp-Kurort-Zertifizierung zu ändern, zu einem späteren Zeitpunkt nachzukommen.
Sachdarstellung :
Der CDU-Ortsverband
Elten hat am 22.06.2015 den Antrag gestellt, den Flächennutzungsplan in Elten
im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Ortsteils zu einem Kneipp-Kurort zu
ändern. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat diesen Antrag in seiner Sitzung
am 15.09.2015 an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Hintergrund des
Antrags zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Prädikatisierung Eltens
als Kneipp-Kurort. Das Kurortegesetz besagt in § 3 Abs. 1, dass u.a. ein der
Artbezeichnung entsprechendes Kurgebiet und dessen Darstellung und Erläuterung
im Flächennutzungsplan Voraussetzung ist, eine entsprechende Artbezeichnung
verliehen zu bekommen.
Nach dem
Kurortegesetz von 2008 gibt es verschiedene Artbezeichnungen der Kurorte:
Erholungsort, Luftkurort, Ort mit Peloid- oder Moor-Kurbetrieb, Ort mit
Heilstollen-Kurbetrieb, Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb, Kneipp-Kurort,
Heilklimatischer Kurort, Kneipp-Heilbad und Heilbad.
Emmerich am Rhein
ist seit 1979 „Erholungsort“. Derzeit überprüft die Bezirksregierung Düsseldorf
die Anerkennungsvoraussetzungen für diesen Titel.
Die nächste
„Auszeichnungsstufe“, die erreicht werden soll, ist die Prädikatisierung als
„Luftkurort“. Dazu müssen noch weitere Maßnahmen neben der
Flächennutzungsplanänderung vorbereitet und umgesetzt werden, um die
Voraussetzungen für die Prädikatisierung zu erfüllen, beispielsweise die
Erstellung eines bioklimatischen Gutachtens, die Errichtung einer
Touristeninformation und einer öffentlichen WC-Anlage.
Zur Einleitung eines
Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist es notwendig, einen konkreten
Bereich abzugrenzen, für den die Darstellungen geändert oder ergänzt werden
sollen. Dazu ist im Vorfeld neben einer Bestandsaufnahme der zu
berücksichtigenden Einrichtungen, eine konzeptionelle Grundlage erforderlich,
um darauf aufbauend das Flächennutzungsplanänderungsverfahren anzuschließen.
Des Weiteren ist
abzuklären, ob bzw. inwieweit mit der Ausweisung von Teilbereichen
Hoch-Eltens/Eltens als Kneipp-Kurort Einschränkungen, insbesondere für
gewerbliche Nutzungen, verbunden sind.
Sobald diese
Thematik geklärt und der Flächennutzungsplanänderungsbereich festgelegt ist,
kann das Bauleitplanverfahren eingeleitet werden.
In der Zwischenzeit
können die oben beispielhaft aufgeführten Einzelmaßnahmen, die notwendige
Bausteine zur Prädikatisierung darstellen, in die Wege geleitet werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter