Betreff
Ergänzung des vorhandenen Windschutzes, Rheinpromenade 14/Fischerort 1, Restaurant "Empanadas"
Vorlage
05 - 16 0424/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten  Ergänzung des Windschutzes vor dem Restaurant “Rheinblick“ zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die Schließung der Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.

 

Sachdarstellung :

 

Betreffend der Errichtung von Markisen-, Windschutzanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:

-       Markisen bis zur Fahrgasse,

-     Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).

 

Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.

 

Der Betreiber der Gastronomie Rheinpromenade 14 hat den Antrag gestellt, die bestehende, in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 21.04.2009 genehmigte, Markisenanlage zu ergänzen.

 

Es ist beabsichtigt, die bestehenden Windschutzelemente zwischen der Mittelstütze und der Fahrgasse zu entfernen.

Der verbleibende Bereich Mittelstütze-Hausfront bzw. Mittelstütze-Markisenanlage des Nachbarhauses Rheinpromenade 15 wird durch Windschutzelemente mit Aluminium-Rahmen und transparenten Glasfüllungen sowie im Brüstungsbereich mit geschlossenen Aluminium-Sandwich-Paneelen errichtet.

 

Die beantragte Planung wurde mit dem Deichverband Bislich-Landesgrenze abgestimmt. Ein Zurücknehmen der derzeit vorhandenen Windschutzelemente zwischen der Fahrgasse und der vorhandenen Mittelstütze der Markisenanlage wird aus Sicht des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze begrüßt, da hierdurch der erforderliche Sicherheits- und Arbeitsraum für den Einsatz im Hochwasserfall nunmehr geschaffen wird.

 

Die entsprechende Planzeichnungen und jahreszeitliche Ansichten sind der Vorlage beigefügt.

 

Es ist festzustellen, dass die geplante Anlage den Vorgaben des Fachausschusses entspricht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Windschutzanlage in dieser Form zu genehmigen. In der Genehmigung wird festgelegt, dass die Aufstockung des Windschutzes gemäß den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März erlaubt wird und in den übrigen Monaten einzufahren ist. Dies wird in einem Gestattungsvertrag festgelegt

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter