Beschlussvorschlag
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen
geplanten Ergänzung des Windschutzes vor
dem Restaurant “Rheinblick“ zu.
Die
Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die
Schließung der Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des
Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von
Oktober bis März zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.
Sachdarstellung :
Betreffend
der Errichtung von Markisen-, Windschutzanlagen an der Rheinpromenade hat der
Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der
Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine
frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:
-
Markisen bis zur Fahrgasse,
- Aufstockung des
individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des
vorhandenen Materials (kein Plastik)).
Auf
Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung
zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.
Die
vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.
Der
Betreiber der Gastronomie Rheinpromenade 14 hat den Antrag gestellt, die
bestehende, in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 21.04.2009
genehmigte, Markisenanlage zu ergänzen.
Es ist
beabsichtigt, die bestehenden Windschutzelemente zwischen der Mittelstütze und
der Fahrgasse zu entfernen.
Der
verbleibende Bereich Mittelstütze-Hausfront bzw. Mittelstütze-Markisenanlage
des Nachbarhauses Rheinpromenade 15 wird durch Windschutzelemente mit
Aluminium-Rahmen und transparenten Glasfüllungen sowie im Brüstungsbereich mit
geschlossenen Aluminium-Sandwich-Paneelen errichtet.
Die
beantragte Planung wurde mit dem Deichverband Bislich-Landesgrenze abgestimmt.
Ein Zurücknehmen der derzeit vorhandenen Windschutzelemente zwischen der
Fahrgasse und der vorhandenen Mittelstütze der Markisenanlage wird aus Sicht
des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze begrüßt, da hierdurch der erforderliche
Sicherheits- und Arbeitsraum für den Einsatz im Hochwasserfall nunmehr
geschaffen wird.
Die
entsprechende Planzeichnungen und jahreszeitliche Ansichten sind der Vorlage
beigefügt.
Es ist
festzustellen, dass die geplante Anlage den Vorgaben des Fachausschusses
entspricht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Windschutzanlage in
dieser Form zu genehmigen. In der Genehmigung wird festgelegt, dass die
Aufstockung des Windschutzes gemäß den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses
für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März
erlaubt wird und in den übrigen Monaten einzufahren ist. Dies wird in einem
Gestattungsvertrag festgelegt
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird von den
Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter