Betreff
Klassenbildung an Grundschulen gem. 8. Schulrechtsänderungsgesetz,
hier: Vorabinformation über zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2016/17
Vorlage
04 - 16 0426/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Seit Einführung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2013 ist zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der innerhalb einer Kommune möglichen Eingangsklassen zu ermitteln und deren Verteilung zu beschließen.

Damit die Grundschulen bei den Schulanmeldungen am 29. Oktober 2015 bereits darüber informiert sind, mit wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren können, wurde eine Berechnung und Verteilung anhand der derzeit bekannten relevanten Schülerzahl für das Einschulungsjahr 2016/2017 durchgeführt.

Die Berechnung und die Aufteilung der Klassen, sowie einige Anmerkungen, können der Anlage entnommen werden.

Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss eine aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister