hier: Vorabinformation über zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2016/17
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Seit Einführung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes
im Jahr 2013 ist zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der innerhalb
einer Kommune möglichen Eingangsklassen zu ermitteln und deren Verteilung zu
beschließen.
Damit die Grundschulen bei den
Schulanmeldungen am 29. Oktober 2015
bereits darüber informiert sind, mit wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren
können, wurde eine Berechnung und Verteilung anhand der derzeit bekannten
relevanten Schülerzahl für das Einschulungsjahr 2016/2017 durchgeführt.
Die Berechnung und die Aufteilung der
Klassen, sowie einige Anmerkungen, können der Anlage entnommen werden.
Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und
Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss eine
aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage
vorgelegt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Johannes Diks
Bürgermeister