hier: 1) Bericht zu den durchgeführten Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme der
Industrie- und Handelskammer Duisburg – Kleve – zu Duisburg mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Stellungnahme
des Regionalforstamtes Niederrhein mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.3 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung der Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein zu folgen und in den Bereichen, in denen der Wald erhalten
werden soll, in der Planzeichnung zur FNP-Änderung Waldflächen anstatt
Grünflächen darzustellen.
1.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass von Seiten des Kreises Kleve
keine Anregungen zur FNP-Änderung vorgetragen wurden und dass die Hinweise und
Anregungen aufgrund ihres Detaillierungsgrades die parallele Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. E 33/1 – Kaserne – betreffen und dort einer Abwägung
zugeführt werden.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 68. Änderung des
Flächennutzungsplanes als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung,
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 29.04.2014 den Aufstellungsbeschluss zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (Kaserne) gefasst sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG) des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 13.11.2014 mit, dass gegen die vorgelegte 68. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) keine landesplanerischen Bedenken bestehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes hat gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung auf dem Gelände der ehemaligen Moritz-von-Nassau-Kaserne am 15.05.2014 stattgefunden.
Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Bauleitplanverfahrens beteiligt.
Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.
I. Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurden in Bezug auf die geplanten Darstellungen des Flächennutzungsplanes keine Stellungnahmen vorgebracht.
Die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen bezogen sich auf die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1 – Kaserne – und werden im dortigen Planverfahren einer Abwägung unterzogen.
II. Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
1.1 Stellungnahme der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer Duisburg – Kleve – zu Duisburg, Schreiben vom 18.06.2014
Es ist zu prüfen, ob im Umfeld der geplanten Bauflächen bereits vorhandene gewerbliche Nutzungen bei Realisierung der neuen Nutzungen gegebenenfalls mit betrieblichen Einschränkungen rechnen müssen, weil Rücksichtnahmepflichten verschärft werden.
Insbesondere rücken künftig Wohnnutzungen (Wohnen mit Pferd) an das im B-Plan Nr. B 4/2 festgesetzte Gewerbegebiet heran. Die Problematik heranrückender Wohnbebauung an bestehende gewerbliche Nutzungen wird bisher ausgeklammert.
Es wird angeregt, zwischen dem bestehenden Gewerbe- und Industriegebiet und der geplanten Wohnnutzung ausreichend große Abstände zu wahren oder aktive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen. Die bisherige Nutzung der Grundstücke im B-Plan Nr. B 4/2 muss weiterhin uneingeschränkt gewährleistet bleiben.
Stellungnahme der Verwaltung
Durch die Darstellung des FNP werden die geplanten Nutzungen einander so zugeordnet, dass eine Staffelung hinsichtlich der Immissionssensibilität erfolgt (Trennungsgrundsatz gemäß § 50 BImSchG) und gegenseitige Beeinträchtigungen, z.B. durch unzumutbare Rücksichtnahmepflichten, vermieden werden.
Eine Auseinandersetzung mit den konkreten Nutzungen einschließlich der Erstellung entsprechender Fachgutachten, erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, in der konkrete Festsetzungen u.a. zur Art der baulichen Nutzung und Gliederung der Baugebiete auch in Bezug auf die zulässigen Immissionen bzw. Emissionen getroffen werden.
1.2 Stellungnahme des Regionalforstamt Niederrhein, Schreiben vom 07.07.2014
Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die forstrechtliche Beurteilung des vorhandenen Waldes sei nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Waldbilanzierung hat auf Grundlage einer Waldbestandskarte zur erfolgen, die dem Planer übergeben worden ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Hinsichtlich der Einstufung der Grünflächen auf dem Kasernengelände als Wald hat am 23.05.2014 ein Ortstermin mit der Forstbehörde stattgefunden. Dabei wurde festgelegt, welche Flächen als Wald i.S.d. Bundeswaldgesetzes einzustufen sind und ein entsprechender Plan übergeben.
Auf Grundlage dieser abgestimmten Flächen erfolgt auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung auf Grundlage des BNatSchG und des Landesforstgesetzes NRW.
Durch die Änderung des FNP selbst werden noch keine naturschutzfachlichen oder forstlichen Eingriffe verursacht, da der FNP keine Baurechte begründet.
1.3 Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein, Schreiben vom 06.06.2014
Es wird angeregt, die innerhalb des Plangebietes liegenden Waldflächen auch als solche darzustellen, da bei einer Festsetzung als Grünfläche (Anm: „Fläche mit Bindungen zum Erhalt“) im Bereich Ostermayerstraße, Borgheeser Weg und Klever Straße die Baumschutzsatzung greifen würde.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anregung in Bezug auf die Darstellung von „Flächen für Wald“ statt Grünflächen wird berücksichtigt und die Darstellung des FNP entsprechend angepasst.
1.4 Kreis Kleve, Schreiben vom 18.09.2014/24.09.2014
Zur Änderung des FNP wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgetragen. Die Hinweise und Anregungen betreffen auf Grund ihres Detaillierungsgrades die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 33/1 „Kaserne“ und werden dort einer Abwägung zugeführt.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter