Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2014
Vorlage
70 - 16 0437/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtungen der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE) verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für 2014 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerkes auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtungen eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von 4 Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können. Auf diese Weise ist sicher gestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformeln anzuwenden, wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die zukünftige Gebührenentwicklung möglich.

Die Entwicklung des Gebührenhaushaltes im Betriebszweig Abwasser für das Jahr 2014 ist ungünstiger verlaufen als ursprünglich geplant. Zurückzuführen ist dies in erster Linie auf Einsparungen bei der Abwassermenge des maßgebenden Großeinleiters. Die Einleitungsmenge lag um 300 T cbm unter der Prognose für 2014. Zwangsläufig wurden damit die aus dem Jahr 2013 stammenden Überschüsse (Stand der Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Kanal per 31.12.2013: 2.7 Mio € ) schneller abgebaut als geplant. Dieser Trend wird sich auch in diesem und den folgenden Jahren weiter fortsetzen. Nach den derzeitigen Hochrechnungen wird die betreffende Firma Ende des Jahres insgesamt gegenüber 2012 1,2 Mio cbm Abwasser weniger einleiten. Dies beeinflusst den zugehörigen Gebührenhaushalt nachhaltig. Dies wird nach dem derzeitigen Kenntnisstand zur Folge haben, dass erstmalig nach zwei Jahren mit sinkenden Abwassergebühren für 2016 wieder eine Anhebung notwendig sein wird und das, obwohl die TWE für 2016 keine Anhebung des Betriebsführungsentgeltes beabsichtigt.

Anders ist die Situation im Betriebszweig Fäkalienabfuhr. Hier konnten die Überschüsse 2014 nicht in dem Umfang abgebaut werden wie geplant, so dass für das kommende Jahr eine weitere Gebührensenkung vorgenommen werden kann. Ursächlich hierfür ist die interne Änderung der Kostenstruktur beim Betriebsführungsentgelt der TWE.

Erfreulicher als erwartet ist auch die Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Straßenreinigung. Hier konnten nicht nur die aus dem Jahr 2010 stammenden Verluste ausgeglichen werden, sondern sogar per 31.12.2014 ein Überschuss von ca. 200 T€ erwirtschaftet werden. Diese Entwicklung ist ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass 2014 ein Winterdienst faktisch nicht stattgefunden hat. Mit dieser Rücklage wird es möglich sein, die Gebühr für den Winterdienst ab dem 01.01.2016 zu senken.

Ebenfalls (immer noch) positiv ist die Gebührenausgleichsrücklage im  Betriebszweig Abfall ausgewiesen. Hier verlief die Entwicklung jedoch weitestgehend planmäßig, wenn man die Zahlen mit denen des Wirtschaftsplans 2015 vergleicht. Auch für das laufende Kalenderjahr wird davon ausgegangen, dass sich der Stand der Gebührenausgleichsrücklage um weitere 50 T€ reduzieren wird, so dass frühestens ab 2017 mit einer Gebührenanpassung zu rechnen sein wird.

Weitere Sanierungstendenzen zeigt der Betriebszweig Friedhöfe. Die leichte Anhebung der Gebühr zum Jahresbeginn bei gleichzeitiger Reduzierung der Kosten und die Einführung pflegearmer Grabformen haben dazu geführt, dass die in der Vergangenheit aufgelaufenen Defizite weiter abgebaut werden konnten. Diese Entwicklung der Gebührenausgleichsrücklage war bereits im Wirtschaftsplan für 2015 in der Höhe so prognostiziert worden. Bei einer Fortsetzung des Trends ergibt sich für das folgende Jahr gebührentechnisch kein weiterer Handlungsbedarf.

Zusammenfassen lässt sich die Gebührenprognose für 2016 wie folgt:

1. Anhebung der Abwassergebühr
2. Senkung der Fäkalienabfuhrgebühr
3. Senkung der Straßenreinigungsgebühr
4. Abfallgebühr unverändert
5. Friedhofsgebühr unverändert

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme is im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter