Betreff
Antrag auf Errichtung eines touristischen Hinweisschildes an der BAB A 3 nahe Elten,
hier: Eingabe des CDU-Ortsverbandes Elten Nr. 9/2015 vom 12.06.2015
Vorlage
05 - 16 0443/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für einen Antrag auf touristische Hinweisbeschilderung auf der BAB A3 zur Darstellung des grenzüberschreitenden natur- und Kulturtourismusprojektes „Landschaftspark Elten Berg – Bergher Bos zu eruieren.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 15.09.2015 wurde dieser Antrag zur Kenntnis genommen und an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Auf touristische bedeutsame Ziele auf Autobahnen wird durch das Verkehrszeichen 386 hingewiesen. Regelungen zur Auswahl dieser Ziele sind in den Richtlinien für touristische Beschilderung RtB geregelt.

 

Auszug:

1.2.1 Auswahl und Voraussetzung

(1) Mit dem Zeichen 386.1 darf nur auf bedeutsame Ziele hingewiesen werden, die von allgemeinem touristischem Interesse sind, erhebliche touristischen Verkehr anziehen und sich grundsätzlich nicht weiter als 10 km entfernt (Luftlinie) befinden. ……

 

(3) Folgende Bedingungen soll ein touristisch bedeutsames Ziel erfüllen:

-   permanente, ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten…

-   zum Ziel führt eine befestigte Zufahrtstraße

-   ausreichend Parkraum ist vorhanden

-   vom Parkplatz aus führt ein verkehrssicherer Fußweg zum Ziel

-   die Einrichtung selbst ist verkehrssicher zugänglich

 

Die Verfahrensweise zur Antragstellung / Aufstellung einer touristischen Unterrichtungstafel folgt anschließendem Ablaufschema:

 

o Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige Straßenverkehrsbehörde

          für die Bundesautobahn A3

 

o Standortsuche durch die Bez.-Reg. im Nahbereich der Sehenswürdigkeit

 

o Weiterleitung des Antrages an das anonyme Beratergremium beim Landesbetrieb Straßen.NRW

 

o Tagung des anonymen Beratergremiums (1-2 x jährlich) und Bewertung des Antrages aus kulturhistorischer, künstlerischer oder touristischer Sicht

 

o Nach ggfls. positivem Votum ergeht von der Bez.-Reg. Düsseldorf eine straßen-verkehrsrechtliche Anordnung gem. §45 StVO, dieser geht eine Kostenüber-nahmeerklärung des Antragstellers voraus.

 

o Falls erforderlich ist eine Folgebeschilderung einzurichten.

 

Die Kosten betragen je nach Größe und Anzahl der Schilder 15. – 20.000 €. Es bestehen keine Fördermöglichkeiten.

 

 

·    Bisheriger Antrag

 

Bereits 2005 wurde durch die Stadt Emmerich am Rhein in Zusammenarbeit mit der damaligen Gemeente ‘s-Heerenberg ein Antrag auf touristische Hinweisbeschilderung an der A3 gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt für die Rheinpromenade / Huis Bergh.

Dieser Antrag wurde durch das anonyme Beratergremium negativ beschieden, es bestehe keine herausragende Bedeutung der Punkte, die eine Ausschilderung begründen könnte.

 

 

·    Antrag Elten Berg – Bergher Bos

 

Ein Antrag auf Hinweisbeschilderung kann nur für Vorhaben gelten, die auch realisiert werden. Insofern macht es keinen Sinn, zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Anträge zu stellen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, zunächst die Antragsvoraussetzungen im Hinblick auf die erforderliche Detailgenauigkeit zu eruieren, um diese dann, wenn der Landschaftspark sich konkretisiert, auch zeitnah realisieren zu können.

Vor Antragstellung wird sich die Stadt Emmerich am Rhein mit der Gemeente Montferland/NL zur näheren Abstimmung sowie etwaigen Kostenteilung verabreden.

Sobald weitere Erkenntnisse vorliegen, wird hierzu im Ausschuss für Stadtentwicklung berichtet.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

Im Falle der Genehmigung sind entsprechende Mittel bereit zu stellen.

 

 

Leitbild :

 

.

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter