hier: Eingabe des CDU-Ortsverbandes Elten Nr. 9/2015 vom 12.06.2015
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung
wird beauftragt, die notwendigen Voraussetzungen für einen Antrag auf
touristische Hinweisbeschilderung auf der BAB A3 zur Darstellung des
grenzüberschreitenden natur- und Kulturtourismusprojektes „Landschaftspark
Elten Berg – Bergher Bos zu eruieren.
Sachdarstellung :
In der Sitzung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein am 15.09.2015 wurde dieser Antrag zur Kenntnis genommen und an den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.
Auf touristische
bedeutsame Ziele auf Autobahnen wird durch das Verkehrszeichen 386 hingewiesen.
Regelungen zur Auswahl dieser Ziele sind in den Richtlinien für touristische
Beschilderung RtB geregelt.
Auszug:
1.2.1 Auswahl und Voraussetzung
(1) Mit dem Zeichen 386.1 darf nur auf bedeutsame
Ziele hingewiesen werden, die von allgemeinem touristischem Interesse sind,
erhebliche touristischen Verkehr anziehen und sich grundsätzlich nicht weiter
als 10 km entfernt (Luftlinie) befinden. ……
(3) Folgende Bedingungen soll ein touristisch
bedeutsames Ziel erfüllen:
-
permanente,
ganzjährige öffentliche Zugänglichkeit mit üblichen täglichen Öffnungszeiten…
-
zum Ziel führt
eine befestigte Zufahrtstraße
-
ausreichend
Parkraum ist vorhanden
-
vom Parkplatz aus
führt ein verkehrssicherer Fußweg zum Ziel
-
die Einrichtung
selbst ist verkehrssicher zugänglich
Die
Verfahrensweise zur Antragstellung / Aufstellung einer touristischen
Unterrichtungstafel folgt anschließendem Ablaufschema:
o
Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf als
zuständige Straßenverkehrsbehörde
für die Bundesautobahn A3
o
Standortsuche durch die Bez.-Reg. im Nahbereich der
Sehenswürdigkeit
o
Weiterleitung des Antrages an das anonyme
Beratergremium beim Landesbetrieb Straßen.NRW
o
Tagung des anonymen Beratergremiums (1-2 x
jährlich) und Bewertung des Antrages aus kulturhistorischer, künstlerischer
oder touristischer Sicht
o
Nach ggfls. positivem Votum ergeht von der
Bez.-Reg. Düsseldorf eine straßen-verkehrsrechtliche Anordnung gem. §45 StVO,
dieser geht eine Kostenüber-nahmeerklärung des Antragstellers voraus.
o
Falls erforderlich ist eine Folgebeschilderung
einzurichten.
Die Kosten
betragen je nach Größe und Anzahl der Schilder 15. – 20.000 €. Es bestehen
keine Fördermöglichkeiten.
· Bisheriger Antrag
Bereits 2005 wurde
durch die Stadt Emmerich am Rhein in Zusammenarbeit mit der damaligen Gemeente
‘s-Heerenberg ein Antrag auf touristische Hinweisbeschilderung an der A3
gestellt. Zum damaligen Zeitpunkt für die Rheinpromenade
/ Huis Bergh.
Dieser Antrag
wurde durch das anonyme Beratergremium negativ beschieden, es bestehe keine
herausragende Bedeutung der Punkte, die eine Ausschilderung begründen könnte.
· Antrag Elten Berg
– Bergher Bos
Ein Antrag auf
Hinweisbeschilderung kann nur für Vorhaben gelten, die auch realisiert werden.
Insofern macht es keinen Sinn, zum gegenwärtigen Zeitpunkt konkrete Anträge zu
stellen.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, zunächst die Antragsvoraussetzungen im Hinblick auf die
erforderliche Detailgenauigkeit zu eruieren, um diese dann, wenn der
Landschaftspark sich konkretisiert, auch zeitnah realisieren zu können.
Vor Antragstellung
wird sich die Stadt Emmerich am Rhein mit der Gemeente Montferland/NL zur
näheren Abstimmung sowie etwaigen Kostenteilung verabreden.
Sobald weitere
Erkenntnisse vorliegen, wird hierzu im Ausschuss für Stadtentwicklung
berichtet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Im Falle der
Genehmigung sind entsprechende Mittel bereit zu stellen.
Leitbild :
.
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter