hier: Grundinformation zu Konzept und Planungsprozess
Kenntnisnahme
(kein Beschluss)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Grundinformationen zu dem Vergnügungsstättenkonzept
und zum Planungsprozess zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Von
Vergnügungsstätten gehen negative städtebauliche Auswirkungen aus, wie
beispielsweise Verdrängungseffekte in zentralen Einkaufslagen. Aufgrund immer
wieder kehrender Anfragen für Vergnügungsstätten soll ein gesamtstädtisches
Steuerungskonzept aufgestellt werden. Ziel des Konzeptes ist es, auf eine
möglichst konfliktfreie Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet
hinzuwirken.
Der Fachbereich 5 –
Stadtentwicklung – hat ein Anforderungsprofil erstellt, welches Grundlage für
die Vergabe des Planungsauftrags ist, und vier Büros zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert. Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln konnte
mit seiner Darstellung der Herangehensweise an das Projekt überzeugen und hat
das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Aufgrund dessen wurde das Büro
mit der Erstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes beauftragt.
Grundinformationen
zu Konzept und Planungsprozess werden in der Sitzung im Rahmen einer
Präsentation von dem Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen vorgestellt.
Das Büro hat bereits
erste Analysen erstellt, die die Notwendigkeit der Erstellung eines solchen
Konzeptes für Emmerich verdeutlichen: Die Anzahl der Geldspielgeräte im
Emmericher Stadtgebiet hat sich in den letzten zehn Jahren vervierfacht.
Emmerich liegt im kreisweiten Vergleich der Anzahl der Geldspielgeräte je
10.000 Einwohner mit 70 Stück an der Spitze (Stand: 2014). Der Durchschnitt im
Kreis Kleve liegt bei knapp 50 Stück je 10.000 Einwohner.
Auf Grundlage der
Bestandsaufnahme und der Analyseergebnisse hat das Büro Suchräume definiert, die
in der ASE-Sitzung vorgestellt werden. In diesen Suchräumen ist mit einer
erstmaligen oder weiteren Entwicklung von Vergnügungsstätten zu rechnen. Diese
Bereiche werden im weiteren Erarbeitungsprozess konkretisiert und anhand ihrer
städtebaulichen Konfliktlage bewertet.
Im weiteren Verlauf
der Erarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes sollen Bürger und Politik
eingebunden werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter