Betreff
Vergnügungsstättenkonzept,
hier: Grundinformation zu Konzept und Planungsprozess
Vorlage
05 - 16 0457/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Grundinformationen zu dem Vergnügungsstättenkonzept und zum Planungsprozess zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Von Vergnügungsstätten gehen negative städtebauliche Auswirkungen aus, wie beispielsweise Verdrängungseffekte in zentralen Einkaufslagen. Aufgrund immer wieder kehrender Anfragen für Vergnügungsstätten soll ein gesamtstädtisches Steuerungskonzept aufgestellt werden. Ziel des Konzeptes ist es, auf eine möglichst konfliktfreie Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet hinzuwirken.

 

Der Fachbereich 5 – Stadtentwicklung – hat ein Anforderungsprofil erstellt, welches Grundlage für die Vergabe des Planungsauftrags ist, und vier Büros zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen aus Köln konnte mit seiner Darstellung der Herangehensweise an das Projekt überzeugen und hat das wirtschaftlich günstigste Angebot abgegeben. Aufgrund dessen wurde das Büro mit der Erstellung des Vergnügungsstättenkonzeptes beauftragt.

 

Grundinformationen zu Konzept und Planungsprozess werden in der Sitzung im Rahmen einer Präsentation von dem Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen vorgestellt.

 

Das Büro hat bereits erste Analysen erstellt, die die Notwendigkeit der Erstellung eines solchen Konzeptes für Emmerich verdeutlichen: Die Anzahl der Geldspielgeräte im Emmericher Stadtgebiet hat sich in den letzten zehn Jahren vervierfacht. Emmerich liegt im kreisweiten Vergleich der Anzahl der Geldspielgeräte je 10.000 Einwohner mit 70 Stück an der Spitze (Stand: 2014). Der Durchschnitt im Kreis Kleve liegt bei knapp 50 Stück je 10.000 Einwohner.

 

Auf Grundlage der Bestandsaufnahme und der Analyseergebnisse hat das Büro Suchräume definiert, die in der ASE-Sitzung vorgestellt werden. In diesen Suchräumen ist mit einer erstmaligen oder weiteren Entwicklung von Vergnügungsstätten zu rechnen. Diese Bereiche werden im weiteren Erarbeitungsprozess konkretisiert und anhand ihrer städtebaulichen Konfliktlage bewertet.

 

Im weiteren Verlauf der Erarbeitung des Vergnügungsstättenkonzeptes sollen Bürger und Politik eingebunden werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2015 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter