hier: Eingabe Nr. 14/2015
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
· Luftimmissionen
Ab 2010 werden
durch das LANUV in der Schmidtstraße (L472) Luftimmissionen (Feinstaub und
Stickstoffdioxid NO2) gemessen. Für den Parameter Stickstoffoxid NO2
wiesen die Messungen in 2011 und 2012 anhaltende Überschreitungen des
zulässigen Jahresgrenzwertes (40 µg/m³) mit 41 µg/m³ auf.
Hieraus ergibt
sich nach der 39. BImSchV ein gesetzlich verankerter Handlungsbedarf zum
Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen.
Nach rechtlicher
Prüfung durch das Umweltministerium NRW / Bezirksregierung Düsseldorf und
Abwägung verschiedener Lösungsmöglichkeiten wurde eine vorübergehende Sperrung
der Schmidtstraße (L472) für Lkw über 3,5 to unter Beibehaltung der
Immissionsmessungen verabredet und am 31.07.2013 umgesetzt.
Als Umleitung
wurden großräumig die Autobahnabfahrten Emmerich bzw. Babberich, kleinräumig
die Dr. Robbers-Straße / Neustadt / Wasserstraße empfohlen. Sondergenehmigungen
zur Befahrung der Schmidtstraße für anliefernde Versorgungsfahrzeuge wurden
erteilt.
Die Sperrung ist
vorerst bis zur Validierung der Werte aus dem Jahr 2015, die voraussichtlich im
Frühjahr 2016 stattfindet, begrenzt, weitere Maßnahmen werden dann unter Federführung
des Ministeriums vereinbart.
Die Kenngrößen der Werte nach Sperrung betrugen für 2013 37 µg/m³ und
2014 36 µg/m³, dies bedeutet für diese Jahre keine Überschreitung mehr nach dem
BImSchV.
Welcher Art diese o.g. weiteren Maßnahmen nach Validierung sein werden
ist zur Zeit noch nicht absehbar, in jedem Falle ist jedoch mit einer
befristeten Änderung und weiteren Immissionsmessungen zu rechnen.
Entscheidungsträger ist hier das Umweltministerium NRW in Verbindung mit der
Bezirksregierung Düsseldorf.
- Fehlverkehr
Die durch die Sperrung der Schmidtstraße (L472) verursachten
Fehlverkehre durch den Plagweg / Sandstraße sind erst nach Sperrung der
Schmidtstraße aufgetreten. Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, den
Straßenzug Plagweg / Sandstraße ab Bergstraße bis Martinusstraße für Lkw ab 3,5
t zu sperren.
Diese Beschränkung wird für die Dauer der Sperrung Schmidtstraße
ausgesprochen und nach eventueller Lockerung des Durchfahrtverbotes
gegebenenfalls aufgehoben.
· Straßenmängel
Die Sandstraße
wurde in den Jahren 2002/2003 in Verbindung mit der Abwasserleitung erneuert.
Der Straßenaufbau wurde regelrecht erstellt (damalige Bauklasse IV), dies
schließt auch die Nutzung durch Lkw (60-300/d) ein.
Entsprechend dem
damaligen Kenntnisstand wurde ein Pflasterbettungsmaterial aus Recycling
eingesetzt, welches sich mit der Zeit verfestigt. Dieser Aufbau ist an älteren
Pflasterstraßen durch Steinklappern beim Überfahren erkennbar. Dieses
verfestigte Bettungsmaterial wiederum zerreibt sich und wird beim Überfahren
herausgesogen; es entstehen Spurrillen.
Nach heutigem
Stand der Technik würde kein derartiges Material mehr eingebaut werden. Die
Kommunalbetriebe beobachten diesen Zustand und werden bei Verschlechterung der
Situation entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter