Betreff
Verkehrssituation Sandstraße in Elten,
hier: Eingabe Nr. 14/2015
Vorlage
05 - 16 0471/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

 

·    Luftimmissionen

 

Ab 2010 werden durch das LANUV in der Schmidtstraße (L472) Luftimmissionen (Feinstaub und Stickstoffdioxid NO2) gemessen. Für den Parameter Stickstoffoxid NO2 wiesen die Messungen in 2011 und 2012 anhaltende Überschreitungen des zulässigen Jahresgrenzwertes (40 µg/m³) mit 41 µg/m³ auf.

 

Hieraus ergibt sich nach der 39. BImSchV ein gesetzlich verankerter Handlungsbedarf zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen.

 

Nach rechtlicher Prüfung durch das Umweltministerium NRW / Bezirksregierung Düsseldorf und Abwägung verschiedener Lösungsmöglichkeiten wurde eine vorübergehende Sperrung der Schmidtstraße (L472) für Lkw über 3,5 to unter Beibehaltung der Immissionsmessungen verabredet und am 31.07.2013 umgesetzt.

Als Umleitung wurden großräumig die Autobahnabfahrten Emmerich bzw. Babberich, kleinräumig die Dr. Robbers-Straße / Neustadt / Wasserstraße empfohlen. Sondergenehmigungen zur Befahrung der Schmidtstraße für anliefernde Versorgungsfahrzeuge wurden erteilt.

 

Die Sperrung ist vorerst bis zur Validierung der Werte aus dem Jahr 2015, die voraussichtlich im Frühjahr 2016 stattfindet, begrenzt, weitere Maßnahmen werden dann unter Federführung des Ministeriums vereinbart.

Die Kenngrößen der Werte nach Sperrung betrugen für 2013 37 µg/m³ und 2014 36 µg/m³, dies bedeutet für diese Jahre keine Überschreitung mehr nach dem BImSchV.

 

Welcher Art diese o.g. weiteren Maßnahmen nach Validierung sein werden ist zur Zeit noch nicht absehbar, in jedem Falle ist jedoch mit einer befristeten Änderung und weiteren Immissionsmessungen zu rechnen. Entscheidungsträger ist hier das Umweltministerium NRW in Verbindung mit der Bezirksregierung Düsseldorf.

 

 

  • Fehlverkehr

 

Die durch die Sperrung der Schmidtstraße (L472) verursachten Fehlverkehre durch den Plagweg / Sandstraße sind erst nach Sperrung der Schmidtstraße aufgetreten. Die Verwaltung vertritt daher die Auffassung, den Straßenzug Plagweg / Sandstraße ab Bergstraße bis Martinusstraße für Lkw ab 3,5 t zu sperren.

Diese Beschränkung wird für die Dauer der Sperrung Schmidtstraße ausgesprochen und nach eventueller Lockerung des Durchfahrtverbotes gegebenenfalls aufgehoben.

 

 

·    Straßenmängel

 

Die Sandstraße wurde in den Jahren 2002/2003 in Verbindung mit der Abwasserleitung erneuert. Der Straßenaufbau wurde regelrecht erstellt (damalige Bauklasse IV), dies schließt auch die Nutzung durch Lkw (60-300/d) ein.

Entsprechend dem damaligen Kenntnisstand wurde ein Pflasterbettungsmaterial aus Recycling eingesetzt, welches sich mit der Zeit verfestigt. Dieser Aufbau ist an älteren Pflasterstraßen durch Steinklappern beim Überfahren erkennbar. Dieses verfestigte Bettungsmaterial wiederum zerreibt sich und wird beim Überfahren herausgesogen; es entstehen Spurrillen.

Nach heutigem Stand der Technik würde kein derartiges Material mehr eingebaut werden. Die Kommunalbetriebe beobachten diesen Zustand und werden bei Verschlechterung der Situation entsprechende Maßnahmen ergreifen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter