Betreff
Namensgebung der Autobahn-Anschlussstelle A 3 / L 90,
hier: Antrag Nr. XVII/2015 der CDU-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 0477/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, in dem anstehenden Verfahren zur Namensgebung der Autobahn-Anschlussstelle A 3 / L 90 bei der zuständigen Stelle den Namensvorschlag „Emmerich-Hafen“ einzubringen.

 

Sachdarstellung :

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt gemäß § 1 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz die Bezeichnungen der Bundesfernstraßen. Für die Benennung von Autobahnanschlussstellen werden die Richtlinien für die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen zu Grunde gelegt, die bezüglich der Anschlussstellen folgenden Wortlaut haben:

„3.3.3 Anschlussstellen

Die Anschlussstellen werden durch ein Ausfahrtziel benannt. Hierfür wird das wichtigste Ausfahrtziel ausgewählt. Gelten mehrere Ausfahrtziele als gleich wichtig, so ist das nächstgelegene Ziel zu wählen.

Die Wichtigkeit eines Zielortes richtet sich neben der Einwohnerzahl nach der Lage im Straßennetz und der Verkehrsbedeutung (Ziel-/Quellverkehr) (s. a. Kapitel 3.2.2 (2.).

Kombinationen zweier Ortsnamen (Schrägstrichnamen) sind grundsätzlich nicht zu verwenden.

Bindestrichnamen bleiben den Großstädten vorbehalten.

In ländlichen Regionen sind möglichst nur die Gemeindenamen für die Benennung heranzuziehen. Befinden sich mehrere Anschlussstellen innerhalb dieses Gemeindegebietes, so werden diese nach Ortsteilen benannt. Sofern zur besseren Orientierung erforderlich, kann der Gemeindename dem jeweiligen Ortsteil vorangestellt werden.

Die Verwendung von Himmelsrichtungen ist dort zulässig, wo sich keine weiteren Orte oder Ortsteile zur Benennung anbieten; Autobahnkreuze oder –dreiecke mit ähnlichen Bezeichnungen dürfen dann nicht an diesem Streckenabschnitt liegen.

In der Ankündigungstafel wird die Bezeichnung durch das grafische Symbol „Autobahnausfahrt“ ergänzt.“

Das Benennungsverfahren wird vom Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen.NRW) vorbereitet. Die anliegende Kommune wird im Rahmen dieses Verfahrens angehört.

Der vorliegende Antrag der CDU-Ratsfraktion, die geplante Anschlussstelle der A 3 / L 90 mit dem Namen „Emmerich-Hafen“ zu versehen, wird seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet. Die im Antrag aufgeführten Argumente sollten zeitnah an die zuständigen Stellen herangetragen werden.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.5.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter