hier: Antrag Nr. XVII/2015 der CDU-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, in dem
anstehenden Verfahren zur Namensgebung der Autobahn-Anschlussstelle A 3 / L 90
bei der zuständigen Stelle den Namensvorschlag „Emmerich-Hafen“ einzubringen.
Sachdarstellung :
Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt gemäß § 1
Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz die Bezeichnungen der Bundesfernstraßen. Für die
Benennung von Autobahnanschlussstellen werden die Richtlinien für die
wegweisende Beschilderung auf Autobahnen zu Grunde gelegt, die bezüglich der
Anschlussstellen folgenden Wortlaut haben:
„3.3.3
Anschlussstellen
Die
Anschlussstellen werden durch ein Ausfahrtziel benannt. Hierfür wird das
wichtigste Ausfahrtziel ausgewählt. Gelten mehrere Ausfahrtziele als gleich
wichtig, so ist das nächstgelegene Ziel zu wählen.
Die Wichtigkeit
eines Zielortes richtet sich neben der Einwohnerzahl nach der Lage im
Straßennetz und der Verkehrsbedeutung (Ziel-/Quellverkehr) (s. a. Kapitel 3.2.2
(2.).
Kombinationen
zweier Ortsnamen (Schrägstrichnamen) sind grundsätzlich nicht zu verwenden.
Bindestrichnamen
bleiben den Großstädten vorbehalten.
In ländlichen
Regionen sind möglichst nur die Gemeindenamen für die Benennung heranzuziehen.
Befinden sich mehrere Anschlussstellen innerhalb dieses Gemeindegebietes, so
werden diese nach Ortsteilen benannt. Sofern zur besseren Orientierung
erforderlich, kann der Gemeindename dem jeweiligen Ortsteil vorangestellt
werden.
Die Verwendung von
Himmelsrichtungen ist dort zulässig, wo sich keine weiteren Orte oder Ortsteile
zur Benennung anbieten; Autobahnkreuze oder –dreiecke mit ähnlichen
Bezeichnungen dürfen dann nicht an diesem Streckenabschnitt liegen.
In der
Ankündigungstafel wird die Bezeichnung durch das grafische Symbol
„Autobahnausfahrt“ ergänzt.“
Das Benennungsverfahren
wird vom Straßenbaulastträger (Landesbetrieb Straßen.NRW) vorbereitet. Die
anliegende Kommune wird im Rahmen dieses Verfahrens angehört.
Der vorliegende
Antrag der CDU-Ratsfraktion, die geplante Anschlussstelle der A 3 / L 90 mit
dem Namen „Emmerich-Hafen“ zu versehen, wird seitens der Verwaltung als
sinnvoll erachtet. Die im Antrag aufgeführten Argumente sollten zeitnah an die
zuständigen Stellen herangetragen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter