hier: Antrag Nr. XX/2015 der Embrica-Ratsfration
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag zur Vergabe des
Umweltpreises an die Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“ nicht zu.
Sachdarstellung :
Die Vergabe des Umweltpreises an die Bürgerinitiative „Rettet den
Eltenberg“ in der seitens der Fraktion
Embrica vorgeschlagenen Form deckt sich nicht mit den in den Richtlinien für
die Verleihung des Umweltschutzpreises der Stadt Emmerich am Rhein vom 08.04.1987
(RiLi) abgebildeten Verfahrensanforderungen.
Jede Verleihung setzt zunächst eine öffentliche Ausschreibung voraus (§
6 RiLi). Erst wenn diese erfolgt ist, sind Einwohner, Bürger, Parteien,
Vereine, Organisationen und Mitarbeiter der Stadt Emmerich am Rhein
vorschlagsberechtigt.
Über die Vorschläge entscheidet ein Preisgericht, dass sich gem. § 7
RiLi zusammensetzt aus dem Bürgermeister und den Vorsitzenden der im Rat
vertretenen Fraktionen als stimmberechtigte Mitglieder und ergänzt wird um den
für den bei der Stadt Emmerich am Rhein für den Umweltschutz zuständigen
Mitarbeiter als beratendes Mitglied.
Darüber hinaus können Vertreter der Naturschutzverbände beratend
hinzugezogen werden.
Der Preis ist mit einem Geldwert in Höhe von max. 2.500 Euro ausgelobt
(§2 RiLi) und kann auch auf mehrere Preisträger verteilt werden.
Die Verleihung erfordert somit zum einen eine öffentliche Ausschreibung,
die nicht erfolgt ist. Auch mangelt es an einer entsprechenden
Haushaltsposition, die zumindest den finanziellen Aufwand ausweist.
Über die Inkongruenz des Vorschlages der Fraktion Embrica mit den 1987 beschlossenen Richtlinien hinaus
gilt es angesichts der Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Bereich der
Stärkung der Umweltbelange zu hinterfragen, ob die Initiierung einer solchen
Preisverleihung heute noch als adäquates Instrument qualifiziert werden kann.
In den letzten 25 Jahren wurde
der Umweltpreis nicht verliehen.
Die Richtlinien wurden 1987 mit der Intention aufgestellt, ein
Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung für Umweltbelange zu schaffen. Im Laufe
der letzten fast drei Jahrzehnte haben sich die Rahmenbedingungen zum Schutze
der Umwelt grundlegend geändert. Die Belange des Umweltschutzes haben in nahezu
alle Bereiche des öffentlichen Rechtes Einzug gehalten (Bsp. Bauplanungsrecht;
hier : Verpflichtung zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen) und sind bei einer Vielzahl zu treffender
Entscheidungen umfänglich zu berücksichtigen.
Eine Sensibilisierung der Bevölkerung und Entscheidungsträger in
Umweltschutzbelangen ist in den letzten Jahrzehnten u.a. durch zahlreiche
Gesetze und Verordnungen zum Schutze der Umwelt erfolgt. Das durch die
Richtlinien im Jahre 1987 geschaffene Instrument wird insofern aus Sicht der
Verwaltung nicht mehr so dringlich benötigt, wie zum Zeitpunkt der Aufstellung
vor mehr als einem Vierteljahrhundert angenommen.
Die Entwicklung vor Ort – der Preis wurde zuletzt 1990 ausgeschrieben-
spiegelt diese Entwicklung wider.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter