Betreff
Vorschlag zur Vergabe des Umweltpreises der Stadt Emmerich am Rhein,
hier: Antrag Nr. XX/2015 der Embrica-Ratsfration
Vorlage
05 - 16 0478/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt dem Vorschlag zur Vergabe des Umweltpreises an die Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“ nicht zu.

 

Sachdarstellung :

 

Die Vergabe des Umweltpreises an die Bürgerinitiative „Rettet den Eltenberg“  in der seitens der Fraktion Embrica vorgeschlagenen Form deckt sich nicht mit den in den Richtlinien für die Verleihung des Umweltschutzpreises der Stadt Emmerich am Rhein vom 08.04.1987 (RiLi) abgebildeten Verfahrensanforderungen.

 

Jede Verleihung setzt zunächst eine öffentliche Ausschreibung voraus (§ 6 RiLi). Erst wenn diese erfolgt ist, sind Einwohner, Bürger, Parteien, Vereine, Organisationen und Mitarbeiter der Stadt Emmerich am Rhein vorschlagsberechtigt.

Über die Vorschläge entscheidet ein Preisgericht, dass sich gem. § 7 RiLi zusammensetzt aus dem Bürgermeister und den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen als stimmberechtigte Mitglieder und ergänzt wird um den für den bei der Stadt Emmerich am Rhein für den Umweltschutz zuständigen Mitarbeiter als beratendes Mitglied.

Darüber hinaus können Vertreter der Naturschutzverbände beratend hinzugezogen werden.

Der Preis ist mit einem Geldwert in Höhe von max. 2.500 Euro ausgelobt (§2 RiLi) und kann auch auf mehrere Preisträger verteilt werden.

 

Die Verleihung erfordert somit zum einen eine öffentliche Ausschreibung, die nicht erfolgt ist. Auch mangelt es an einer entsprechenden Haushaltsposition, die zumindest den finanziellen Aufwand ausweist.

 

Über die Inkongruenz des Vorschlages der Fraktion Embrica  mit den 1987 beschlossenen Richtlinien hinaus gilt es angesichts der Entwicklung der letzten Jahrzehnte im Bereich der Stärkung der Umweltbelange zu hinterfragen, ob die Initiierung einer solchen Preisverleihung heute noch als adäquates Instrument qualifiziert werden kann.

 

In den letzten  25 Jahren wurde der Umweltpreis nicht verliehen.

Die Richtlinien wurden 1987 mit der Intention aufgestellt, ein Bewusstsein innerhalb der Bevölkerung für Umweltbelange zu schaffen. Im Laufe der letzten fast drei Jahrzehnte haben sich die Rahmenbedingungen zum Schutze der Umwelt grundlegend geändert. Die Belange des Umweltschutzes haben in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Rechtes Einzug gehalten (Bsp. Bauplanungsrecht; hier : Verpflichtung zu ökologischen Ausgleichsmaßnahmen)  und sind bei einer Vielzahl zu treffender Entscheidungen umfänglich zu berücksichtigen.

Eine Sensibilisierung der Bevölkerung und Entscheidungsträger in Umweltschutzbelangen ist in den letzten Jahrzehnten u.a. durch zahlreiche Gesetze und Verordnungen zum Schutze der Umwelt erfolgt. Das durch die Richtlinien im Jahre 1987 geschaffene Instrument wird insofern aus Sicht der Verwaltung nicht mehr so dringlich benötigt, wie zum Zeitpunkt der Aufstellung vor mehr als einem Vierteljahrhundert angenommen.

Die Entwicklung vor Ort – der Preis wurde zuletzt 1990 ausgeschrieben- spiegelt diese Entwicklung wider.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter