Betreff
Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2015
Vorlage
07 - 16 0484/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Sozialausschuss beschließt, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

Sachdarstellung :

 

Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber.

Aufgrund einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und einigen Krankenkassen ist die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber möglich.

Auf der Grundlage der Vereinbarung wird keine Kommune verpflichtet, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen. Vielmehr hat die Stadt ein freiwilliges Beitrittsrecht.

Die Vereinbarung beschreibt die auftragsweise Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 1, 1a AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz), die keinen Anspruch auf Leistung in besonderen Fällen nach § 2 AsylbLG haben (diese erhalten nach 15 Monaten Aufenthalt im Bundesgebiet aufgrund einer gesetzlichen Änderung des AsylbLG bereits eine Krankenversichertenkarte).

Sollte ein Beitritt zur Vereinbarung beschlossen werden, werden die tatsächlich anfallenden Krankenhilfekosten von den Krankenkassen spitz mit der Kommune abgerechnet. Hinzu kommen Verwaltungsaufwendungen der Krankenkassen in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen – mindestens jedoch 10 € pro angefangenen Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten. Zum Stand 30.09.2015 sind in diesem Jahr bislang an Krankenhilfekosten ca. 150.000 € entstanden. Somit würde sich der an die Krankenkasse zu zahlende Betrag auf 12.000 € belaufen.

Die Einführung der Gesundheitskarte führt nicht nur zu höheren Kosten. Auch eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes ist nicht zu erkennen, da jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen der Krankenkasse unverzüglich gemeldet werden muss. Außerdem muss die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass die Karte bei Wegzug oder Ausscheiden aus dem Bezug von Asylbewerberleistungen an die Kasse zurückgeführt wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1

 

 

Johannes Diks

Bürgermeister