Beschlussvorschlag
Der
Sozialausschuss beschließt, den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.
Sachdarstellung :
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt
die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber.
Aufgrund einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land
Nordrhein-Westfalen und einigen Krankenkassen ist die Einführung einer
Gesundheitskarte für Asylbewerber möglich.
Auf der Grundlage der Vereinbarung wird keine
Kommune verpflichtet, die Gesundheitskarte für Asylbewerber einzuführen.
Vielmehr hat die Stadt ein freiwilliges Beitrittsrecht.
Die Vereinbarung beschreibt die auftragsweise
Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten nach §§ 1, 1a AsylbLG
(Asylbewerberleistungsgesetz), die keinen Anspruch auf Leistung in besonderen
Fällen nach § 2 AsylbLG haben (diese erhalten nach 15 Monaten Aufenthalt im
Bundesgebiet aufgrund einer gesetzlichen Änderung des AsylbLG bereits eine
Krankenversichertenkarte).
Sollte ein Beitritt zur Vereinbarung beschlossen
werden, werden die tatsächlich anfallenden Krankenhilfekosten von den
Krankenkassen spitz mit der Kommune abgerechnet. Hinzu kommen
Verwaltungsaufwendungen der Krankenkassen in Höhe von 8 % der entstandenen
Leistungsaufwendungen – mindestens jedoch 10 € pro angefangenen Betreuungsmonat
je Leistungsberechtigten. Zum Stand 30.09.2015 sind in diesem Jahr bislang an
Krankenhilfekosten ca. 150.000 € entstanden. Somit würde sich der an die Krankenkasse
zu zahlende Betrag auf 12.000 € belaufen.
Die Einführung der Gesundheitskarte führt nicht nur
zu höheren Kosten. Auch eine Minimierung des Verwaltungsaufwandes ist nicht zu
erkennen, da jede Veränderung in den persönlichen Verhältnissen der Krankenkasse
unverzüglich gemeldet werden muss. Außerdem muss die Verwaltung dafür Sorge
tragen, dass die Karte bei Wegzug oder Ausscheiden aus dem Bezug von
Asylbewerberleistungen an die Kasse zurückgeführt wird.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1
Johannes Diks
Bürgermeister