Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt. die Kosten für den Flüchtlings-
und Sozialberatung in den Haushalt 2016 einzustellen.
Sachdarstellung :
Auf das beiliegende
Konzept des Caritasverbandes wird verwiesen.
Die Zahl der Flüchtlinge, die Emmerich am Rhein zugewiesen werden,
steigt ständig. Aktuell leben hier etwa 400 Asylbewerber.
Kennzeichnend für die Flüchtlinge ist die Unterschiedlichkeit hinsichtlich
Herkunftsgebiet, kulturellem Hintergrund, sozialem Status und Bildungsniveau.
Oft liegen schwerwiegende physische und psychische Erkrankungen und Erfahrungen
vor.
Der Fachbereich Arbeit und Soziales kann mit seiner bislang
durchgeführten Betreuung die Komplexität der Problemlagen nicht zur Gänze
abdecken. Eine umfassende soziale, psychosoziale und ganzheitliche Beratung ist
aber erforderlich und wird durch das vorliegende Konzept detailliert
beschrieben.
Auch Menschen, die im SGB II- und XII-Bezug stehen, werden von dieser
unabhängigen Beratung profitieren.
Geleistet werden soll die Hilfe ab dem 01.01.2016 durch eine halbe
Vollzeitstelle. Die Sachkosten trägt der Caritasverband. Die Peronalkosten von
30.000 € werden durch die
R.W.Stahr-Stiftung, die Kirchengemeinde St. Christophorus/St. Johannes der
Täufer sowie der Stadt zu gleichen Teilen getragen.
Die Betreuung geht über eine Halbtagsstelle hinaus. Weitere fünf Stunden
wöchentlich werden aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
(AMIF) durch die Europäische Union gefördert. Diese Förderung ist bis zum
31.12.2017 befristet.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme wird im
Haushaltsjahr 2016 eingeplant.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter