Betreff
Überörtliche Prüfung der Stadt Emmerich am Rhein für die Jahre 2009-2012
Vorlage
02 - 16 0494/2015
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichts der GPA NRW und das Beratungsergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis und schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an.

 

Sachdarstellung :

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) führte gemäß § 105 GO NRW vom September 2014 bis zum April 2015 die dritte überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Emmerich am Rhein für die Haushaltsjahre 2009 bis 2012 durch. Darüber hinaus wurde der Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2013 sowie die Haushaltsplanung bis ins Jahr 2018 berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse der überörtlichen Prüfung wurden in einer Schlussbesprechung am 14.04.2015 durch die Gemeindeprüfungsanstalt dem Verwaltungsvorstand präsentiert. Am 19.06.2015 wurden die Verwaltung, die Vertreter der Fraktionen und der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfungsergebnisse aller Prüfgebiete zusammenfassend informiert.

 

Gemäß § 105 Abs. 5 GO NRW legt der Bürgermeister den Prüfungsbericht dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vor. Der Gesamtbericht und die Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgt grundsätzlich nicht öffentlich. Um der Informationspflicht über mögliche Veränderungen für die gemeindliche Haushaltswirtschaft und Verfahrensabläufe nachzukommen, ist in § 105 Abs. 5 Satz 2 ausdrücklich gesetzlich verankert, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat öffentlich - nur - über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen unterrichtet, womit nach den Erläuterungen zu § 105 dem Informationsbedürfnis ausreichend Rechnung getragen wird.

 

 

Prüfungsumfang

 

Zunächst hat die GPA NRW die erforderlichen Daten und Informationen zusammengestellt und mit der Stadt Emmerich am Rhein hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit abgestimmt. Auf dieser Basis wurden die Daten analysiert.

 

Für die interkommunalen Vergleiche wurde in der Stadt Emmerich am Rhein das Jahr 2012 zugrunde gelegt. Bei der Finanzprüfung konnte die GPA NRW auf die festgestellten Jahresabschlüsse 2009 bis 2012 sowie den Entwurf des Jahresabschlusses 2013 zurückgreifen. Zukünftige Entwicklungen hat die GPA NRW auf Basis der Haushaltsplanung 2014 und des damaligen Entwurfs der Haushaltsplanung 2015 analysiert.

 

Neben den Daten früherer Jahre wurde ebenfalls Aktuelles berücksichtigt, um Aussagen für die Zukunft machen zu können.

 

Um einen allgemeinen - Prüfthemen übergreifenden - Überblick über die strukturellen Rahmenbedingungen der Stadt Emmerich am Rhein zu ermöglichen, wurden verschiedene Parameter in einen Zusammenhang gebracht.

 

Diese Parameter sind:

-       SGB II-Quote

-       Altenquote

-       Bevölkerungsentwicklung

-       Jugendquotient

-       Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen

-       Kaufkraft je Einwohner und

-       Allgemeine Deckungsmittel.

 

Die Daten prägen die Ausgangslage der Kommune (vgl. S. 6 ff Vorbericht der Stadt Emmerich am Rhein 2015).

 

Mit dem Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (KIWI) bewertet die GPA NRW Handlungsfelder, die in der Prüfung analysiert wurden. In den Teilberichten ermittelt und analysiert die GPA NRW für jedes Handlungsfeld verschiedene Kennzahlen. Die KIWI-Bewertungen erfolgen im Zusammenspiel der Kennzahlenwerte unter Einbeziehung von strukturellen Rahmenbedingungen sowie von Steuerungsaspekten. Sie zeigen, wo Handlungsmöglichkeiten für Verbesserungen bestehen und Ressourcen eingespart werden können. Im Prüfgebiet Finanzen bewertet die GPA NRW hingegen allein die Haushaltssituation. Die KIWI-Bewertung spiegelt hier den Konsolidierungsbedarf wider. Sie zeigt damit auch, wie groß der Handlungsbedarf ist, die von der GPA NRW aufgezeigten Verbesserungsmöglichkeiten umzusetzen. Auf einer Bewertungsskala von 1 (schlechtester Wert) bis 5 (bester Wert) erfolgt eine Bewertung des Handlungsbedarfs und der Handlungsmöglichkeit.

 

Die GPA NRW nutzt als Prüfungsinstrument das Benchmarking. Benchmarking ist die Suche nach guten Werten durch eine vergleichende Analyse und die Beantwortung der Frage, warum das so ist. Als Benchmark wird ein Wert definiert, der von einer bestimmten Anzahl von Kommunen mindestens erreicht worden ist. Basis für das Benchmarking sind die Kennzahlenvergleiche und die Analysen des jeweiligen Handlungsfeldes.

 

Der in den Kommunen festgestellte Ressourceneinsatz weicht teilweise erheblich von den Benchmarks ab. Die GPA NRW errechnet aus der Differenz des Kennzahlenwerts der Kommune zum Benchmark jeweils einen Betrag, der die monetäre Bedeutung aufzeigt (Potenzial). Dadurch können die einzelnen Handlungsfelder im Hinblick auf einen möglichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung eingeordnet werden.

 

Der Prüfung der GPA NRW lag dabei keine vollständige Betrachtung der Kernverwaltung, Sondervermögen oder der Beteiligungen zugrunde. Daher sind die beschriebenen Handlungsmöglichkeiten und die ggfls. dargestellten Potenziale in den Berichten nur als „Teilmenge“ der Konsolidierungsmöglichkeiten zu verstehen.

 

Steuerungsrelevante Kennzahlen der von der GPA NRW betrachteten kommunalen Handlungsfelder werden im GPA-Kennzahlenset dargestellt.

 

Folgende Verwaltungsbereiche wurden einer Prüfung unterzogen:

 

-       Finanzen

-       Personalwirtschaft und Demografie

-       Sicherheit und Ordnung

-       Tagesbetreuung für Kinder

-       Schulen

-       Grünflächen

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Prüfungsschwerpunkte und die jeweilige Bewertung mit dem KIWI-Index wiedergegeben.

 

Die Prüfung des Bereiches Finanzen behandelte hauptsächlich die Fragen zur Haushaltssituation, zu den haushaltswirtschaftlichen Risiken und zu den Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung.

 

Insgesamt wird der Bereich Finanzen bzw. die Teilbereiche „Haushaltssituation“ und „Beiträge und Gebühren“ mit einem guten KIWI-Index von 4 bewertet, sodass nur geringe Handlungsmöglichkeiten bis zu gar kein Handlungsbedarf besteht.

 

 

Im Mittelpunkt des Handlungsfeldes Personalwirtschaft und Demografie prüfte die GPA NRW, ob sich die Kommunen aus personalwirtschaftlicher Sicht ausreichend mit den demografischen Folgen beschäftigen.

 

Die Feststellungen der GPA NRW zum Handlungsfeld „Personalwirtschaft und Demografie“ zeigen, dass die Stadt Emmerich am Rhein in diesem Bereich gut aufgestellt ist.

 

 

Im Aufgabengebiet Tagesbetreuung für Kinder hat die GPA NRW untersucht, wie das Jugendamt diese organisiert und steuert. Dabei richtet sie den Blick schwerpunktmäßig auf den Ressourceneinsatz und nicht auf die Qualität der Aufgabenerledigung. Ziel der Prüfung ist es, mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen, die zu Ergebnisverbesserungen führen.

 

Das Handlungsfeld „Tagesbetreuung für Kinder“ wird durch die GPA NRW mit einem KIWI-Index von 4 bewertet, d.h. es besteht ein nur geringer Handlungsbedarf seitens der Stadt.

 

 

Das Prüfgebiet Schulen umfasst die Handlungsfelder Flächenmanagement der Schulen und Turnhallen, Schulsekretariate und Schülerbeförderung. Ziel der GPA NRW ist es, auf Steuerungs- und Optimierungspotenziale hinzuweisen. Die Analyse der Gebäudeflächen sensibilisiert die Kommunen für einen bewussten und sparsamen Umgang mit ihrem Gebäudevermögen. Die Prüfung der Schulsekretariate dient als Orientierung im Hinblick auf eine angemessene Stellenausstattung. Die Optimierung der Schülerbeförderung ist Voraussetzung für einen effizienten Mitteleinsatz. Gleichzeitig zeigt die GPA NRW Strategien und Handlungsmöglichkeiten auf, vorhandene Potenziale sukzessive umzusetzen.

 

Das Handlungsfeld „Flächenmanagement Schulen und Turnhallen“ wird durch die GPA NRW mit dem mittleren KIWI-Index von 3 bewertet. Hier wurden insbesondere die Flächenüberhänge der Schulgebäude und Turnhallen kritisiert; eine Reduzierung der Fläche ist jedoch nicht vorgesehen und möglich.

 

 

Das Prüfgebiet Sicherheit und Ordnung umfasst eine Betrachtung der Handlungsfelder Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen und Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten. Die GPA NRW ist zu folgenden Empfehlungen gekommen:

 

Die GPA NRW bewertet das Handlungsfeld „Sicherheit und Ordnung“ mit einem KIWI-Index von 2. Ein Stellenüberhang von 1,1 Vollzeit-Stellen wurde in dem Prüfgebiet festgestellt. Allerdings teilt sich der Überhang auf die Bereiche Einwohnermeldeaufgaben, Personenstandswesen sowie Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten auf. Zudem wurden die umfangreichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros angemerkt für die sich die Stadt Emmerich am Rhein jedoch bewusst entschieden hat.

 

 

In dem Prüfgebiet Grünflächen wurde untersucht, wie die Kommunen mit ihren Grünflächen umgehen und analysiert bestimmte Nutzungsformen.

 

Das Handlungsfeld „Grünflächen“ wurde von der GPA NRW mit dem KIWI-Index 1 bewertet.

Allerdings sagt der KIWI-Index von 1 nichts zur Qualität der geleisteten Arbeit aus, sondern resultiert lediglich aus dem nach Ansicht der GPA zu undifferenziertem Datenbestand bzw. zur bisherigen Vorgehensweise. Das Problem soll durch die Beschaffung einer neuen Software gelöst werden.

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss am 01.10.2015:

 

Der vollständige Prüfbericht lag den Mitgliedern des Rechungsprüfungsausschusses zur Beratung und allen anderen Ratsmitgliedern nachrichtlich vor. Die Verwaltung hat erläuternde Ausführungen zum Prüfbericht gegeben und die Einzelfragen der Ausschussmitglieder beantwortet sowie das weitere Vorgehen skizziert.

 

Die Vorlage gibt die Bewertung der GPA NRW aus dem Prüfbericht zu den jeweiligen Prüffeldern wieder.

 

Insgesamt kann dieses Prüfergebnis als recht positiv betrachtet werden, was zugegebenermaßen dieses Mal auch an der Auswahl der Prüfbereiche gelegen haben mag.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich den dargelegten Stellungnahmen der Verwaltung auch bezogen auf den Handlungsbedarf und nicht vorzunehmende Änderungen (z.B. Schulgebäudeflächen, Personalüberhang im Bereich Sicherheit und Ordnung) angeschlossen.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter