Betreff
Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein am 13.09.2015
Vorlage
01 - 16 0514/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass keiner der unter § 40 Abs. 1 Buchstabe a) bis c) Kommunalwahlgesetz genannten Fälle vorliegt und erklärt die

Wahl zum Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.09.2015 für gültig.

 

Sachdarstellung :

 

Der Wahlausschuss der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 15.09.2015 gemäß § 61 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) das Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Stadt Emmerich am Rhein am 13.09.2015 festgestellt.

 

Die Bekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgte im Amtsblatt der Stadt Emmerich am Rhein am 17.09.2015 (Ausgabe 19 / 2015). Gegen die Gültigkeit der Wahl konnten gem. §§ 39 und 46 b KWahlG

 

-jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets

-die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der

 Wahl teilgenommen haben, sowie

-die Aufsichtsbehörde

 

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben.

Einsprüche wurden nicht erhoben.

 

Es ist daher festzustellen, dass keiner der unter dem § 40 Abs. 1 Buchst. a) bis c) KWahlG genannten Fälle vorliegt. Insofern ist die Bürgermeisterwahl vom 13. September 2015 für gültig zu erklären.

 

Gemäß § 46 e KWahlG darf der Bürgermeister an der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit seiner Wahl nicht mitwirken.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

 

 

Dr. Wachs

Wahlleiter