Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
- nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis
und
- beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014.
Sachdarstellung :
Die
Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug auf die zu
berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung nach dieser
Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster Linie durch die
kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die hier erheblich
höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der
Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche
Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die
Höhe der Abwassergebühren wird neben den Hauptkostenfaktoren, die aus dem
Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH, dass 2016 im dritten Jahr in Folge nicht
erhöht wird, und den kalkulatorischen Kosten für die Investitionen bestehen,
auch durch die Menge des eingeleiteten Abwasser und der Höhe des
Schmutzfrachtanteils bestimmt. Insoweit besteht Abhängigkeit von dem
Einleitungsverhalten des größten Großeinleiters, der stetig bemüht ist, seine
Einleitungsmengen zu verringern. So sank die Zulaufmenge von 1,8 Mio. cbm
(2012) auf 0,630 Mio. cbm (2015). Derartige Veränderungen haben angesichts
eines Gesamtabwasserstroms von 4,3 Mio. cbm unmittelbare Auswirkung auf die
Gebührenhöhe.
Mit dem Auslaufen eines Vertrages über die
gemeinsame Abwasserbeseitigung mit dem besagten Großeinleiter änderten sich
zudem ab 2013 die kalkulatorischen Rahmen-bedingungen. Auf Grund des zu
erwartenden Überschusses wurden in 2013 die Gebühren in den Bereichen Kanal und
Klärwerk gesenkt. Trotzdem ist in 2013 im primär mengenabhängigen Bereich
Kanal, ein hoher Überschuss angefallen, so dass die Gebühr 2014 erneut gesenkt wurde.
Bei
der Schmutzfracht sind die Veränderungen nicht so gravierend. Jedoch besteht
auch hier der generelle Trend zu einer kontinuierlichen Verringerung. Dennoch
ist eine Erhöhung der Klärwerksgebühr für
2016 nicht notwendig.
Auf Grund des oben beschriebenen
Einleitungsverhaltens wurde für 2015 im Bereich Kanal und Klärwerk eine leichte
Erhöhung vorgenommen. Im Bereich Klärwerk konnte dadurch sogar das Defizit wie
geplant reduziert werden.
Der aufgelaufene Überschuss in der
Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Kanal wird bis Ende 2015 größten
Teils aufgebraucht sein. Darüber hinaus wird es in 2016 zu weiteren
mengenabhängigen Reduzierungen kommen. Dies hat zur Folge, dass die
Kanalgebühren angepasst werden müssen.
Insgesamt
liegen die Jahresabwasserkosten für einen Musterhaushalt für das Jahr 2016
jedoch noch immer unterhalb der Kosten in 2012.
Die
Kalkulation der kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG stellt sich wie
folgt dar:
A) Entwicklung der
Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
B) Erfolgsplan Klärwerk
nach KAG
C) Kanalbenutzungsgebühr
D) Abwassergebühr, setzt
sich aus B) und C) zusammen
A) Entwicklung der
Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
Abwassermenge
in cbm
zum
Nachtrag 2015 zum
Wirtschaftsplan 2016
a) Haushalte 1.302.805 30,44% 1.302.805 30,96%
Fäkalienabfuhr
1.500 00,03% 1.500 00,03%
b)
Großeinleiter 1.225.605 28,64% 1.153.605 27,42%
Schmutzwasser
gesamt 2.529.910 59,11% 2.457.910 58,41%
Niederschlagswasser: 1.750.000 40,89% 1.750.000 41,59 %
Summe: 4.279.910 100
% 4.207.910 100
%
Schmutzfrachten
in kg CSB
a)
Haushalte 1.107.348 25,67% 1.107.384 26,65%
Fäkalienabfuhr
2.550 00,06% 2.550 00,06%
b)
Großeinleiter 2.460.818 57,04% 2.302.045 55,39%
Summe: 3.570.752 82,77% 3.411.979 82,10 %
Niederschlagswasser: 743.750 17,23% 743.750 17,90
%
Summe: 4.314.502 100
% 4.155.729 100
%
Bei der Jahreswassermenge
der Haushalte wurde die Abwassermenge der letzten zwei Jahre zugrunde gelegt.
Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von 0,850 kg/CSB je
cbm unterstellt.
Bei
der Wassermenge der Großeinleiter wurden die Meßergebnisse des laufenden
Jahres
hochgerechnet und für 2016 erkennbare Tendenzen berücksichtigt.
Es
wurde die individuell ermittelte Konzentration (kg CSB/cbm) veranschlagt.
Die
bebauten/befestigten Flächen wurden aus dem Jahr 2014 übernommen.
Das
Niederschlagswasser wurde anhand der bisher aufgezeichneten
Niederschlagsmengen
hochgerechnet. Es wird von einer durchschnittlichen
Niederschlagsmenge von 950 mm/anno ausgegangen.
Die
Schmutzfrachtkonzentration für Niederschlagswasser beträgt unverändert
0,425
kg/cbm.
B) Erfolgsplan Klärwerk
nach KAG
Ansatzfähige
Kosten:
Nachtrag 2015 Kalkulation
2016
Materialaufwand 3.769
T€ 3.769 T€
Personalaufwand 41 T€ 42 T€
Sonst.
betr. Aufwand 46 T€ 46 T€
kalk.
Abschreibung 732 T€ 805 T€
kalk.
Verzinsung 562 T€ 627 T€
Umlage
Verwaltung 181 T€ 183 T€
Gesamtkosten: 5.331
T€ 5.472 T€
Abzgl.
Einnahmen (ohne Gebühren) 268 T€ 187 T€
Summe
ansatzfähige Kosten: 5.063
T€ 5.285 T€
Erlöse
aus Gebühren 5.463
T€ 5.290 T€
Überschuss 400 T€ 5 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2014 -811 T€
31.12.2015 411 T€
31.12.2016 -13 T€
Klärwerksgebühren
Für
Schmutzwasser:
wassermengenabhängige
Gebühr je cbm 0,28
€
schmutzfrachtabhängige
Gebühr kg/CSB 0,96
€
Für
normales häusliches Abwasser wird nach wie vor
eine
Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt.
Dies
ergibt eine Gebühr von 0,82 €/cbm
Für
Großeinleiter mit individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der
Berechnungsformel der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für
Niederschlagswasser:
wassermengenabhängig 0,28
€/qm
schmutzfrachtabhängig 0,24
€/qm
Summe
0,52 €/qm
C)
Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr:
Ansatzfähige
Kosten:
Nachtrag
2015 Kalkulation 2016
Materialaufwand 1.802
T€ 1.852 T€
Personalaufwand 41 T€ 42 T€
Sonst.
betr. Aufwand 54 T€ 54 T€
kalk.
Abschreibung 2.352
T€ 2.391 T€
kalk.
Verzinsung 2.743
T€ 2.754 T€
Umlage
Verwaltung 181 T€ 183 T€
Gesamtkosten: 7.173
T€ 7.276 T€
Abzgl.
Einnahmen (ohne Gebühren) 374 T€ 336 T€
Summe
ansatzfähige Kosten: 6.799
T€ 6.940 T€
Erlöse
aus Gebühren 5.650
T€ 6.565 T€
Defizit - 1.149 T€ - 375 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2014 1.539 T€
31.12.2015 389 T€
31.12.2016 14 T€
Zuordnung
der ansatzfähigen Kosten:
Die
oben ausgewiesenen Gesamtkosten sind zunächst um den kalkulatorischen
Kostenanteil zu verringern, der ausschließlich durch die
Schmutzwasserkanalisation verursacht werden. Es ergibt sich folgende
Berechnung:
Aufwand
Insgesamt abzgl. Überschuss 6.550
T€
./. Abschreibung Anteil SW 1.397 T€
./. Verzinsung Anteil SW 1.609
T€
3.544
T€
Die
Kosten für die Mischwasserkanalisation sind nach dem unter A) aufgeführten
Verhältnis aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für
Niederschlagswasser:
3.544 T€ davon 41,59 % = 1.474 T€
Für
Schmutzwasser:
3.544 T€ davon 58,41 % = 2.070
T€
zzgl. Kosten für Schmutzwasser: 3.006
T€
Summe: 5.076
T€
Kosten
insgesamt: 6.550
T€
4.
Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für
Schmutzwasser: 5.076.322 € / 2.457.910 cbm = 2,07
€/cbm
Für
Niederschlagswasser: 1.473.753 € / 2.547.706 qm = 0,58
€/qm
D)
Abwassergebühr insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2016
wassermengenabhängige Gebühr: 0,28
€/cbm 0,28 €/cbm
schmutzfrachtabhängige Gebühr: 0,96
€/kg CSB/cbm 0,96 €/kg CSB/cbm
d.h.
für häusl. Abwasser
für Schmutzwasser 1,10
€/cbm 1,10 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,52
€/qm 0,52
€/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
für Schmutzwasser 1,75
€/cbm 2,07 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,48 €/qm 0,58 €/qm
Zusammenfassung
(Normaleinleiter)
für Schmutzwasser 2,85 €/cbm 3,17 €/cbm
für Niederschlagswasser 1,00 €/qm 1,10 €/qm
Vergleichsberechnung
für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160
cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher ab 2015 Veränderung
in %
Für
160 cbm 176,00
€ 176,00 € 0,00
€ 0
Für 150 qm 78,00 € 78,00 € 0,00
€ 0
Kanalbenutzungsgebühr:
Für
160 cbm 280,00
€ 331,20 € 51,20
€ 18,2
Für
150 qm 72,00 €
87,00 € 15,00 € 11,2
Summe:
557,60 € 606,00 € 66,20
€ 10,9
Die
Gebührenentwicklung der letzen 5 Jahre ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die
Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und
die
als Anlage 1 gekennzeichnete 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur
Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 17.12.2014 zu
beschließen..
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan vorgesehen
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Gruyters
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