Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
- nimmt die in der Begründung dargestellte Neukalkulation der
Straßenreinigungsgebühren zur Kenntnis zu nehmen und
- beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.
Sachdarstellung :
Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr
für 2016
Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr
für 2016
Das Kommunale
Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden
Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen
werden. Infolge der strengen Winter 2009 bis 2011 musste die Winterdienstgebühr
im Jahren 2011 sowie in 2012 erhöht werden, um das aufgelaufene Defizit
auszugleichen. Durch die milden Winter der Folgejahre ist nicht nur das Defizit
ausgeglichen worden, sondern bis Ende 2015 wird die Gebührenausgleichsrücklage
vorrausichtlich einen Überschuss von 335 T€ ausweisen. Vor diesem Hintergrund
ist eine Gebührenanpassung beim Winterdienst unumgänglich. Ziel ist es in den
kommenden drei Jahren durch Entnahme von jeweils 115 T€ den Ausgleich
herzustellen.
In den Folgejahren
können jedoch witterungsbedingte Mehr- oder Minderkosten noch zu einer
Veränderung dieses Zeitplanes führen.
Die Kalkulation der
Gebühr gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:
1. Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2015
2. Kalkulierte
Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2015
3. Kalkulation
der Straßenreinigungsgebühr für 2016
Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für den WP 2015
Bei der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2015
wurde davon ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, das nach dem
Jahresabschluss 2013 noch bestehende Defizit ausgeglichen werden kann, und ein
leichter Überschuss entstehen würde.
Zu 2. Kalkulierte
Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2015
Durch den vollständig ausgebliebenen Winter 2013/2014 ergab sich nach
dem Jahresabschluss 2014 ein Überschuss von knapp 200 T€. Auch 2014/2015 kam es
zu keinen nennenswerten Winterdiensteinsätzen. Der Jahresabschluss 2015 wird
voraussichtlich den Überschuss auf 335 T€ erhöhen.
Zu 3. Kalkulation der
Straßenreinigung für 2016
Die Kostenansätze
wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2016 und den für 2016
wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.
1.Erfolgsplan
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
3 |
|
Straßenreinigung |
Jahresab- |
Wirtschafts- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
70 40 00 |
schluss |
plan |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
2014 |
2015 |
2015 |
2016 |
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|
|
|
|
|
1. Umsatzerlöse |
541 |
729 |
591 |
662 |
E1 |
2. Sonstige betriebl. Erträge |
5 |
0 |
3 |
0 |
|
Gesamtleistung |
546 |
729 |
594 |
662 |
|
4. Hilfs- und Betriebsstoffe |
9 |
48 |
43 |
43 |
E2 |
5. Fremdleistungen |
104 |
111 |
109 |
131 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
113 |
159 |
152 |
174 |
|
Rohergebnis:: |
433 |
570 |
442 |
488 |
|
6.
Personalaufwand |
248 |
302 |
250 |
270 |
E4 |
7.
Abschreibungen |
44 |
70 |
55 |
67 |
E5 |
8.
sonst. Aufwendungen: |
78 |
88 |
73 |
71 |
E6 |
Betriebliches Rohergebnis |
62 |
110 |
64 |
80 |
|
9.
Zinsen |
2 |
1 |
1 |
0 |
|
10.
Außerordentliches Ergebnis |
-2 |
-2 |
0 |
0 |
|
10.
Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
11.
Umlage Verwaltung |
62 |
66 |
61 |
62 |
E7 |
Jahresergebnis |
-3 |
41 |
2 |
17 |
|
|
|
|
|
|
|
KAG-Abschluss |
174 |
59 |
136 |
-155 |
E8 |
Stand Rücklage nach KAG |
199 |
59 |
335 |
220 |
E9 |
Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung
setzen sich zusammen aus
den Gebühren im Reinigungsdienst 367.378
€
den Gebühren im Winterdienst 94.143 €
Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage 115.000 €
Erstattung der Stadt für die
Reinigung der Parkplätze,
Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei
Stadtfesten 12.000 €
Erstattung der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um
Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den
städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-
rechnungen aus den Bereichen Friedhof und
Grünflächen 73.539 €
E 2 Ausgaben
für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz
u.ä. 43.000 €
E 3 Unter
Fremdleistung fallen
die
Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes
45.000 €
sonstige
Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag
mit den Werkstätten der
Lebenshilfe 66.000 €
und der Bezug von
Betriebszweigen 20.000
€
E 4 Der
Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der
Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für
den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein
„normaler“ Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.
E 5 Abschreibungen für
Fahrzeuge, Geräte und Maschinen
E 6 Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff,
Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.
E
7 Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der
Gesamtverwaltung der KBE.
E 8 Der
Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,
da nach KAG
anstatt Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind.
Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den
entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher
höher als die im Erfolgsplan.
E
9 Stand der
Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
2.
Gebührenermittlung
Wie oben bereits ausgeführt, soll der Überschuss aus den Vorjahren
ausgeglichen werden. Dieser ist auf drei Jahre in Höhe von jeweils 115 T€ zu
verteilen. Damit werden jährliche Gebührenänderungen vermieden und die vom
Kommunalabgabegesetz geforderte Gebührenkontinuität hergestellt.
Hierdurch senkt sich
die Gebühr für den Winterdienst und die Straßenreinigungs-
gebühr kann
beibehalten werden.
Die Verteilung der
Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder
in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.
a) Gebühr
Winterdienst
Die im Rahmen des
Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des
Steueramtes auf 104.369 laufende Meter Straße.
Zu berücksichtigen
sind hier nach KAG:
Aufwand in Höhe von 167.765 €
berücksichtigter Überschuss 67.205 €
abzüglich sonst. Erlöse 4.123 €
96.437 €
verteilt auf 104.369 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 0,92 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei 2,65 €/m
b) Gebühr
Straßenreinigung
Die Kosten für die
Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 198.520
laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und
die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt
sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.
Zu berücksichtigen
sind hier nach KAG:
Aufwand in Höhe von 493.805
€
Berücksichtigter Überschuss 44.803 €
abzüglich sonst. Erlöse 71.606 €
377.396
€ verteilt auf 198.520 Meter
ergibt eine Gebühr in Höhe von 1,90 €/m
Die bisherige Gebühr lag bei 1,90 €/m
3. Auswirkungen
|
|
|
Einfacher |
|
Reinigungs- |
|
|
Gebührensatz |
Bisheriger |
klasse |
Straßenarten |
Zuständigkeiten |
gem. § 8 der |
Gebühren- |
|
|
|
Reinigungssatzung |
satz |
|
|
|
Ab 1.1.2016 |
|
R 0 |
alle
Straßen |
Reinigung
der Fahrbahn
|
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch
Anlieger |
|
|
R 1 |
Anliegerstraßen |
Reinigung
der Fahrbahn |
1,90 € / m |
1,90
€/m |
|
|
durch
Stadt |
|
|
|
|
|
|
|
R 2 |
innerörtliche
Straßen |
Reinigung
der Fahrbahn |
1,71 € / m |
1,71
€/m |
|
|
durch
Stadt |
|
|
R 3 |
überörtliche
Straßen |
Reinigung
der Fahrbahn |
1,52 € / m |
1,52
€/m |
|
|
durch
Stadt |
|
|
R 4 |
Fußgänger-zonen |
Reinigung
der Fahrbahn |
3,67 € / m |
3,67
€/m |
|
|
durch
Stadt |
|
|
|
|
|
|
|
W 0 |
alle
Straßen |
Winterwartung
|
0,00 € / m |
0,00
€ / m |
|
|
durch
Anlieger |
|
|
W 1 |
alle
Straßen |
Winterwartung
der |
0,92 € / m |
2,65
€/m |
|
|
Fahrbahn
durch Stadt |
|
|
Die Betriebsleitung
bittet die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur
Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu
beschließen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Gruyters
Betriebsleiter