Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006, hier: 10. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 16 0535/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

  1. nimmt die in der Begründung dargestellte Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren zur Kenntnis zu nehmen und
  2. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.

 

Sachdarstellung :

 

Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2016

 

Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2016

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. Infolge der strengen Winter 2009 bis 2011 musste die Winterdienstgebühr im Jahren 2011 sowie in 2012 erhöht werden, um das aufgelaufene Defizit auszugleichen. Durch die milden Winter der Folgejahre ist nicht nur das Defizit ausgeglichen worden, sondern bis Ende 2015 wird die Gebührenausgleichsrücklage vorrausichtlich einen Überschuss von 335 T€ ausweisen. Vor diesem Hintergrund ist eine Gebührenanpassung beim Winterdienst unumgänglich. Ziel ist es in den kommenden drei Jahren durch Entnahme von jeweils 115 T€ den Ausgleich herzustellen.

In den Folgejahren können jedoch witterungsbedingte Mehr- oder Minderkosten noch zu einer Veränderung dieses Zeitplanes führen.

 

Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:

 

1.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2015

2.         Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2015

3.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2016

 

Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für den WP 2015

Bei der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2015 wurde davon ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, das nach dem Jahresabschluss 2013 noch bestehende Defizit ausgeglichen werden kann, und ein leichter Überschuss entstehen würde.

 

 

Zu 2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2015

Durch den vollständig ausgebliebenen Winter 2013/2014 ergab sich nach dem Jahresabschluss 2014 ein Überschuss von knapp 200 T€. Auch 2014/2015 kam es zu keinen nennenswerten Winterdiensteinsätzen. Der Jahresabschluss 2015 wird voraussichtlich den Überschuss auf 335 T€ erhöhen.

 

 

Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2016

Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2016 und den für 2016 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.

 

 

1.Erfolgsplan

Erfolgsplan

 

1

2

3

 

Straßenreinigung

Jahresab-

Wirtschafts-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

70 40 00

schluss

plan

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

2014

2015

2015

2016

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

1. Umsatzerlöse

541

729

591

662

E1

2. Sonstige betriebl. Erträge

5

0

3

0

 

      Gesamtleistung

546

729

594

662

 

4. Hilfs- und Betriebsstoffe

9

48

43

43

E2

5. Fremdleistungen

104

111

109

131

E3

     Materialaufwand gesamt.

113

159

152

174

 

      Rohergebnis::

433

570

442

488

 

6. Personalaufwand

248

302

250

270

E4

7. Abschreibungen

44

70

55

67

E5

8. sonst. Aufwendungen:

78

88

73

71

E6

      Betriebliches Rohergebnis

62

110

64

80

 

9. Zinsen

2

1

1

0

 

10. Außerordentliches Ergebnis

-2

-2

0

0

 

10. Steuern

0

0

0

0

 

11. Umlage Verwaltung

62

66

61

62

E7

      Jahresergebnis

-3

41

2

17

 

 

 

 

 

 

 

       KAG-Abschluss

174

59

136

-155

E8

Stand Rücklage nach KAG

199

59

335

220

E9

         

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

 

E 1       Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich zusammen aus

den Gebühren im Reinigungsdienst                                                    367.378 €

den Gebühren im Winterdienst                                                             94.143 €

Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage                              115.000 €

Erstattung der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,

Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten                   12.000 €

Erstattung der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um

Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den

städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-

rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen                  73.539 €

 

E 2       Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz  u.ä.                  43.000 €

 

E 3       Unter Fremdleistung fallen

die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes                            45.000 €

sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag

mit den Werkstätten der Lebenshilfe                                                     66.000 €

und der Bezug von Betriebszweigen                                                     20.000 €

 

E 4      Der Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein „normaler“ Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.

 

E 5      Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen

 

E 6      Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.

 

E 7      Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.

 

E 8       Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,

da nach KAG anstatt Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.

 

E 9      Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

 

 

 

2. Gebührenermittlung

Wie oben bereits ausgeführt, soll der Überschuss aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Dieser ist auf drei Jahre in Höhe von jeweils 115 T€ zu verteilen. Damit werden jährliche Gebührenänderungen vermieden und die vom Kommunalabgabegesetz geforderte Gebührenkontinuität hergestellt.

 

Hierdurch senkt sich die Gebühr für den Winterdienst und die Straßenreinigungs-

gebühr kann beibehalten werden.

 

Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.

 

 

a) Gebühr Winterdienst

 

Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 104.369 laufende Meter Straße.

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:       

 

Aufwand in Höhe von                         167.765 €

berücksichtigter Überschuss                67.205 €

abzüglich sonst. Erlöse                           4.123 €

                                                                                      96.437 €    verteilt auf 104.369 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von           0,92 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei                 2,65 €/m

 

 

b) Gebühr Straßenreinigung

 

Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 198.520 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.

 

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

Aufwand in Höhe von                         493.805 €

Berücksichtigter Überschuss                44.803 €

abzüglich sonst. Erlöse                         71.606 €

                                                                                    377.396 €    verteilt auf 198.520 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von           1,90 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei               1,90 €/m

 

 

3. Auswirkungen

 

      

     

Einfacher

 

  Reinigungs-

 

 

Gebührensatz

Bisheriger

 klasse

Straßenarten

 Zuständigkeiten

gem. § 8 der

 Gebühren-

 

 

 

Reinigungssatzung

 satz

 

 

 

Ab 1.1.2016

 

R 0

alle Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

    0,00 € / m

    0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

R 1

 Anliegerstraßen

Reinigung der

Fahrbahn

1,90 € / m

1,90 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

 

 

R 2

innerörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

1,71 € / m

1,71 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 3

überörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

1,52 € / m

1,52 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

R 4

Fußgänger-zonen

Reinigung der

Fahrbahn

3,67 € / m

3,67 €/m

 

 

durch Stadt

 

 

 

 

 

 

 

W 0

alle Straßen

Winterwartung

0,00 € / m

0,00 € / m

 

 

durch Anlieger

 

 

W 1

alle Straßen

Winterwartung der

0,92 € / m

2,65 €/m

 

 

Fahrbahn durch Stadt

 

 

 

 

Die Betriebsleitung bittet die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 10. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter