Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
- nimmt die in der Begründung dargelegte Notwendigkeit zur Anpassung
der Abfallentsorgungssatzung zur Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur
Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Emmerich am Rhein vom
19.12.1997.
Sachdarstellung :
Das Stadtgebiet ist zur Durchführung der Abfallentsorgung in 5
Abfuhrbezirke gegliedert, die wiederum in die Unterbezirke A und B unterteilt
sind.
Die Bezeichnung nach den Wochentagen erfolgte nach dem jeweiligen
Abfuhrtag. Im Laufe der Jahre sind die Tourenplanlungen immer mehr gestrafft
und Abfuhrbezirke für einzelne Abfallfraktionen zusammengelegt worden. Durch
die Ausschreibungen des „Grünen Punkt“ im Bereich der „gelben Säcke“ und der
Glasabfuhr weicht der Entsorger bezüglich dieser Fraktionen schon länger einmal
von dem Entsorger, der Rest-, Bioabfall und Papier im Stadtgebiet abfährt ab.
Inzwischen gibt es keinen Bezirk mehr, in dem alle Abfallarten an einem
Wochentag abgefahren werden.
Im kommenden Jahr wird sich dies noch weiter fortsetzen. So wird
zukünftig, zur Vermeidung von Irritationen, die Wochentagsbezeichnung der
Bezirke aufgeben. Es wird auch weiterhin insgesamt 10 Bezirke geben, auch in
der Zuordnung gibt es keine Änderungen. Die Bezirke sollen zukünftig jedoch mit
den Ziffern eins bis fünf bezeichnet werden. Die Unterteilung in die
Unterbezirke A und B bleibt bestehen. Die Änderung stellt sich wie folgt dar:
bisher zukünftig
Mo A 1
A
Di A 2
A
Mi A 3
A
Do A 4
A
Fr A 5
A
Mo B 1
B
Di B 2
B
Mi B 3
B
Do B 4
B
Fr B 5
B
Die straßenmäßige Einteilung der Bezirke war
bisher nicht Bestandteil der Satzung. Es ist zweckmäßig die Zuordnung der
Straßen als Bestandteil der Satzung verbindlich festzuschreiben.
Dementsprechend muss der § 21 Abfuhrbezirke im der Abfallentsorgungssatzung im
Rahmen einer Nachtragssatzung geändert werden und eine entsprechende Anlage zur
Satzung erstellt werden.
Die Änderung des § 21 ist nachfolgend
dargestellt:
§ 21 Abfuhrbezirke
bisher zukünftig
Zur Durchführung der Abfallentsorgung Zur Durchführung der
Abfallentsorgung
ist das Stadtgebiet in 5 Abfuhrbezirke ist
das Stadtgebiet in 5 Abfuhrbezirke unterteilt. Jeder einzelne Abfuhrbezirk ist unterteilt.
Jeder einzelne Abfuhrbezirk ist wiederum unterteilt in einen Unterbezirk wiederum
unterteilt in einen Unterbezirk „A“ und „B“. Die straßenmäßige Eintei- „A“
und „B“. Die straßenmäßige Einteilung der Bezirke kann in der Verwaltung lung
der Bezirke ist als Anlage
3 Be-eingesehen werden. standteil dieser Satzung.
Die Betriebsleitung
schlägt daher vor, die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur
Abfallentsorgungssatzung zu beschließen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Gruyters
Betriebsleiter