Betreff
Beratung des Wirtschaftsplanes der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2016, hier: Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 16 0538/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein, beschließt

  1. den anliegenden Wirtschaftsplan der Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein für das Wirtschaftsjahr 2016 und
  2. die Vorabführung eines Betrages in Höhe von 981.732,00 € an die Stadt Emmerich am Rhein im Rahmen der Eigenkapitalverzinsung gemäß § 26 Abs. 2 EigVO.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 14 Abs. 1 der EigVO hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein“ (KBE) jeweils zu Beginn eines Jahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für das Jahr 2016 ist nach handelsrechtlichen Grundsätzen erstellt worden und spiegelt gleichzeitig die erwartete Entwicklung des laufenden Wirtschaftsjahres 2015 wieder.

Aus diesem Grund sind auch die nach derzeitigem Kenntnisstand sich abzeichnenden voraussichtlichen Ergebnisse für das Jahr 2015 neben den eigentlichen Planzahlen für das kommende Wirtschaftsjahr aufgeführt. Sie bilden insoweit eine Aktualisierung des laufenden Wirtschaftsjahres und sind im anliegenden Zahlenwerk als Nachtrag (NT 2015) gekennzeichnet. Darüber hinaus sind aus Vergleichszwecken die Ist-Zahlen aus dem Jahresabschluss 2014 aufgeführt. Der Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 soll in der Sitzung des Betriebsausschusses am 26.11.2016 insoweit beraten werden, dass er umgehend als Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein weiter geleitet werden kann. Stimmen die Mitglieder des Ausschusses dem Entwurf mehrheitlich zu, kann die endgültige Beschlussfassung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 15.12.2015 erfolgen.

Verbunden ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2016 mit einer Gebührenanpassung im Betriebszweig „Abwasserentsorgung“. Die Einzelheiten der Kalkulation werden in der Sitzung des Betriebsausschusses sowie des Rates vorgestellt werden. Die vorliegenden Planzahlen setzen voraus, dass die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Gebührensätze mehrheitlich so beschlossen werden.

Zu1.

Die wirtschaftliche Entwicklung eines Eigenbetriebes ist in erster Linie am Erfolgsplan abzusehen. Hierbei fällt zunächst auf, dass im laufenden Geschäftsjahr insgesamt das Gesamtergebnis schlechter ist, als ursprünglich im Wirtschaftsplan 2015 geplant. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in 2015 Sondertilgungen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung stattgefunden haben. Der Betriebsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 hierzu die Genehmigung erteilt. Somit liegt das Gesamtergebnis für 2015 in etwa in der Größenordnung wie 2014. Auch das Wirtschaftsjahr 2016 wird nach den bisherigen Planungen in dieser Größenordnung abschließen.

Der spartenübergreifende Betriebszweig „Verwaltung“ wird ebenfalls in etwa in der Größenordnung des Vorjahres abschließen. Die Veränderungen sind lediglich der allgemeinen Teuerungsrate geschuldet.

Der Betriebszweig „Abwasser“ ist naturgemäß mit einem Gesamtvolumen von ca.
13 MIO  € maßgeblich für das Gesamtergebnis verantwortlich. Nur hier werden bilanzielle Überschüsse erwirtschaftet. Auf der Kostenseite sind die Veränderungen gegenüber 2014 lediglich im Bereich der Abschreibung und der Verzinsung nennenswert. Da erfreulicherweise die TWE GmbH aufgrund der Indizierung des Betriebsführungsentgeltes im dritten Jahr in Folge auf eine Anpassung verzichtet, sind die übrigen Aufwendungen im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate.

Auch die Einnahmeseite sieht auf den ersten Blick unverändert aus. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass dies nur erreicht werden konnte, in dem auf die Gebührenausgleichsrücklage des Betriebszweiges „Kanal“ zurück gegriffen werden konnte. Während für das laufende Kalenderjahr noch 1,1 MIO € entnommen werden können, stehen für 2016 lediglich noch 375 T€ zur Verfügung. Hinzu kommt, dass dieser Betriebszweig von den stetig sinkenden Abwassermengen besonders betroffen ist. Da zurzeit nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich dieser Trend umkehren wird, ist eine Gebührenanpassung unumgänglich, da bei gleich bleibenden Kosten der Verteilermaßstab ebenfalls sinkt.

Da die Schmutzfrachten sich nur geringfügig verändern, sind die Auswirkungen hiervon im Betriebszweig „Klärwerk“ in dieser Form nicht so feststellbar. Für 2016 kann daher auf eine Gebührenanpassung verzichtet werden.

Im Betriebszweig „Fäkalienabfuhr“ sind in der Gebührenausgleichsrücklage nach dem KAG in den letzten Jahren Überschüsse aufgelaufen, so dass die für 2014 durchgeführte Gebührensenkung nach wie vor Bestand hat.

Im Betriebszweig „Straßenreinigung“ gibt es ebenfalls gebührenrechtlichen Handlungsbedarf. In Folge der milden Winter ist in den letzten Jahren in der zugehörigen Gebührenausgleichsrücklage ein Überschuss von über 300 T€ entstanden. Dieser ist binnen eines Zeitraumes von 3 Jahren den Gebührenzahlern durch entsprechende Gebührenanpassungen zurück zu geben. Für 2016 beläuft sich dieser Betrag auf ca. 115 T€, so dass sich der Gebührensatz für die Winterwartung von 2,65 €/Meter auf nur noch 0,92 €/Meter verringern wird.

Auch im Betriebszweig „Abfallentsorgung“ ist die Kostenentwicklung weitestgehend konstant. Trotz der Gebührensenkungen in den Jahren 2013 und 2014 ist der Bestand in der Gebührenausgleichsrücklage immer noch vorhanden, so dass keine Gebührenanpassung erforderlich wird.

Erfreulich ist auch die Entwicklung im Betriebszweig „Friedhöfe“. Die Anhebung des „grünpolitischen Wertes“ auf 60 T€, die Einführung neuer Bestattungsformen, der kontinuierliche Personalabbau und die moderate Anhebung der Friedhofsgebühr zum 01.01.2014 haben dazu geführt, dass dieser Betriebszweig sich positiv entwickelt und die Verluste der Vorjahre ausgeglichen werden konnten. Für 2016 besteht daher keine Notwendigkeit, hier Veränderungen an den Gebührensätzen vorzunehmen.

Kritischer ist die Situation in den nicht über Gebühren finanzierten Betriebszweigen „Bauhof“ und „Grünflächenunterhaltung“. Der Budgetansatz für diesen Bereich wurde in den letzten Jahren jeweils lediglich um ca. 1% angehoben. Damit konnten die allgemeinen jährlichen Teuerungszuschläge nur bedingt aufgefangen werden. Hinzu kommt, dass mehr als 2/3 der Ausgaben durch Personalkosten und gesetzlichen Verpflichtungen gebunden sind und lediglich 31% für Einsparpotential zur Verfügung steht. Hinzu kommt, dass die Höhe der Personalausgaben nicht unerheblich abhängig ist vom Einsatz dieses Personals im Winterdienst. Die milden Winter der letzten beiden Jahre haben dazu geführt, dass die Personalkosten weitestgehend in diesem Betriebszweigen verblieben.

2014 konnte zwar ein Überschuss erwirtschaftet werden, da die Abwassergebühren für die Regenwasserentsorgung der öffentlichen Straßen und Flächen erheblich gesunken war. 2016 steigen diese Aufwendungen jedoch von 675 T€ in 2014 auf dann 850 T€. Damit wird das Gesamtbudget erheblich belastet.

Vor diesem Hintergrund ist es daher nicht verwunderlich, dass die zugehörigen Erfolgspläne im Wirtschaftsplan 2016 entsprechend negativ ausgewiesen sind. Hier soll zunächst die kommende Wintersaison abgewartet werden, um dann endgültig zu entscheiden, welche Unterhaltungsmaßnahmen angesichts des bestehenden Budgets nicht geleistet werden können. Der Betriebsausschuss wird zu gegebener Zeit darüber informiert werden.

Dieser Entwicklung läuft entgegen der Forderung aus der Politik, die Unterhaltungsmaßnahmen im Grünflächenbereich aufzustocken. Die Entscheidung hierüber ist im Zuge der Haushaltsplanberatungen zu treffen. Im vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans für 2016 sind diese Anhebungen selbstverständlich noch nicht berücksichtigt.

Zu 2.

Das ausgewiesene prognostizierte Gesamtjahresergebnis für 2016 in Höhe von 1.475 T€ macht  es dennoch wirtschaftlich vertretbar, der Stadt Emmerich am Rhein die ihr zustehende gesetzliche und der Höhe nach gewünschte Eigenkapitalverzinsung für das Jahr 2016 vorab auszuzahlen. Der im Wirtschaftsplan genannte Betrag hierzu in Höhe von 981.732,00 € entspricht einem Zinssatz von ca. 7% für das von der Stadt Emmerich am Rhein zur Verfügung gestellte Kapaital bei der Gründung des Eigenbetriebs in Höhe von ca. 14 MIO €. Die Vorabauszahlung der Eigenkapitalverzinsung ist im Umkehrschluss von § 10 EigVO NRW zulässig, wenn keine Gefährdung der Eigenkapitalausstattung vorliegt. Dies ist für 2016 der Fall. Die Vorabauszahlung bedarf jedoch gemäß § 26 Abs. 2 der EigVO einer gesonderten Beschlussfassung des Rates der Stadt der Stadt Emmerich am Rhein und ist nach Vorlage des Jahresabschlusses für das betreffende Wirtschaftsjahr vor dem Hintergrund des dann feststehenden Jahresergebnisses nochmals mit Blick auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit hin zu bestätigen oder abzuändern.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. Wirtschaftsplan

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

Gruyters

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