Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Wirtschaftsplanes der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur-Künste-Kontakte Emmerich am Rhein vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
Vorlage
41 - 16 0540/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den anliegenden Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kultur – Künste – Kontakte Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Der Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste – Kontakte Emmerich am Rhein wird für das Jahr 2016 ausgeglichen dargestellt.

 

Die Darstellung eines ausgeglichenen Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016 ist nur durch eine Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses möglich geworden.

 

Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um € 28.000,00 ergibt sich aus drei Komponenten:

 

1.    Für das Jahr 2016 wurde eine Auszubildende in der Stadtbücherei Emmerich am

Rhein eingestellt. Hierfür entfallen für 5 Monate im Jahr 2016 zusätzliche   Personalkosten in Höhe von  € 7.000,00.

     2.    Der Hausmeister des Theaters wird ab dem 01.10.2016 Altersrente in Anspruch nehmen. Unter Berücksichtigung des Jahresurlaubes und evtl. anstehender Überstunden wird Mitte August der letzte Arbeitstag dieses Mitarbeiters sein. Eine Nachbesetzung dieser Stelle muss aufgrund der Vielfalt des Aufgabenbereiches, allein im Veranstaltungsbereich, spätestens zum 01.04.2016 erfolgen. Die Anforderung an diese Stelle erfordert versierte bühnentechnische  und gute handwerkliche Kenntnisse. Vor Dienstaufnahme sind ggf. Seminare  zu besuchen, die die Sicherheit in Theatern und auf Bühnen gewährleisten. Durch diese unumgängliche Doppelbesetzung entstehen Mehrkosten in Höhe von € 16.000,00.

     3.    Weiterhin werden die Kosten für die Durchführung und Beteiligung an Hansetagen nun über die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KKK abgerechnet. Diese Erhöhung beträgt € 5.000,00.  

 

Die tariflichen Personalkostensteigerungen seit dem Jahr 2014 in Höhe von 5,4 %, die geschätzte Tarifsteigerung für 2016 in Höhe von 2,6 v.H.  sowie nicht zuletzt die allgemeinen Kostensteigerungen sollen weiterhin, durch die zu erwartenden  Umsatzerlöse ausgeglichen werden.

 

An der Qualität der Veranstaltungen mit guten und bekannten Schauspielern darf nicht gespart werden, da sonst unser Konzept zur Auslastung unserer eigenen Veranstaltungen nicht aufgehen würde.

 

Der Grundsatz, dass Kultur nicht kalkulierbar ist, sollte bei allen finanziellen Überlegungen nicht unberücksichtigt bleiben. 

 

Werden die gebuchten Veranstaltungen vom Publikum nicht angenommen oder die Zahl der Abonnenten verringert sich, führt dies unwillkürlich dazu, dass am Ende des Wirtschaftsjahres ein positiver Ausgleich schwierig sein wird.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5

 

 

 

 

 

Michael Rozendaal

Betriebsleiter