Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den anliegenden
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kultur – Künste – Kontakte Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Der Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur –
Künste – Kontakte Emmerich am Rhein wird für das Jahr 2016 ausgeglichen
dargestellt.
Die Darstellung eines ausgeglichenen Wirtschaftsplanes für das Jahr 2016
ist nur durch eine Erhöhung des städtischen Betriebskostenzuschusses möglich
geworden.
Die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses um € 28.000,00 ergibt sich aus
drei Komponenten:
1.
Für das Jahr 2016 wurde eine Auszubildende in der
Stadtbücherei Emmerich am
Rhein eingestellt.
Hierfür entfallen für 5 Monate im Jahr 2016 zusätzliche Personalkosten in Höhe von € 7.000,00.
2. Der
Hausmeister des Theaters wird ab dem 01.10.2016 Altersrente in Anspruch nehmen.
Unter Berücksichtigung des Jahresurlaubes und evtl. anstehender Überstunden
wird Mitte August der letzte Arbeitstag dieses Mitarbeiters sein. Eine
Nachbesetzung dieser Stelle muss aufgrund der Vielfalt des Aufgabenbereiches,
allein im Veranstaltungsbereich, spätestens zum 01.04.2016 erfolgen. Die
Anforderung an diese Stelle erfordert versierte bühnentechnische und gute handwerkliche Kenntnisse. Vor
Dienstaufnahme sind ggf. Seminare zu
besuchen, die die Sicherheit in Theatern und auf Bühnen gewährleisten. Durch
diese unumgängliche Doppelbesetzung entstehen Mehrkosten in Höhe von €
16.000,00.
3. Weiterhin
werden die Kosten für die Durchführung und Beteiligung an Hansetagen nun über
die eigenbetriebsähnliche Einrichtung KKK abgerechnet. Diese Erhöhung beträgt €
5.000,00.
Die tariflichen Personalkostensteigerungen seit dem Jahr 2014 in Höhe
von 5,4 %, die geschätzte Tarifsteigerung für 2016 in Höhe von 2,6 v.H. sowie nicht zuletzt die allgemeinen
Kostensteigerungen sollen weiterhin, durch die zu erwartenden Umsatzerlöse ausgeglichen werden.
An der Qualität der Veranstaltungen mit guten und bekannten Schauspielern
darf nicht gespart werden, da sonst unser Konzept zur Auslastung unserer
eigenen Veranstaltungen nicht aufgehen würde.
Der Grundsatz, dass Kultur nicht kalkulierbar ist, sollte bei allen
finanziellen Überlegungen nicht unberücksichtigt bleiben.
Werden die gebuchten Veranstaltungen vom Publikum nicht angenommen oder
die Zahl der Abonnenten verringert sich, führt dies unwillkürlich dazu, dass am
Ende des Wirtschaftsjahres ein positiver Ausgleich schwierig sein wird.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
Michael Rozendaal
Betriebsleiter